Hilfe für Junge Volljährigen

Darf das Jugendamt einen Antrag einfach ablehnen?

Hallo,

kann ein Antrag auf Hilfe für Volljährigen einfach vom Jugendamt abgelehnt werden?
Wenn Bedarf auch vom Arzt bestätigt wurde?

Nach dem § 41 SGB 8" (1) Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.

(2) Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten § 27 Abs. 3 und 4 sowie die §§ 28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.

(3) Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden."

Sollte man ja weiterhin Hilfe bekommen.
Was kann man da am besten jetzt dagegen machen ? Kennt sich da jemand aus?

Mary

Ja das kann er.
Denn wer sagt uns, dass die Sachbearbeiter den Gesetzestext nicht auch gelesen hat?
Ich gehe davon aus, dass er so entschieden hat, weil der Fall nicht den den von Dir zitierten Kriterien enspricht.

Grüßle
Bernd Stephanny