Hilfe für Nebenkostennachzahlung

Ich komme nicht weiter und würde mich über euer Rat freuen!!

Mieter X bekam 2006 die Nebenkostenabrechnung für 2005. Diese war sehr hoch. Es wurde nur die Hälfte bezahlt und um Nachforschungen gebeten, da die NK-Abrechnung zu hoch war (Wasserzähler wurden nicht gelesen und ein 2. Termin gabs nicht, der Wasserverbrauch, der nach der gerechten Verteilung übrig blieb, wurde auf dem Mieter X abgerechnet).

In 2008 fragt der Mieter X beim Vermieter, was mit der Nebenkostenabrechnung 2005 wäre.

2009 stellt der Vermieter der offene NK-Betrag aus 2005 auf dem Mietkonto und weist dies als offene Forderung und droht mit Kündigung aus § 573 Abs.2 Nr. 1 BGB.

Was kann Mieter X machen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten!!!
Klari

2009 stellt der Vermieter der offene NK-Betrag aus 2005 auf
dem Mietkonto und weist dies als offene Forderung und droht
mit Kündigung aus § 573 Abs.2 Nr. 1 BGB.

Was kann Mieter X machen?

den § lesen http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html und überlegen, ob einer der dort aufgeführten Punkte auch zutrifft und schauen, ob in der Kündigung entsprechende Gründe angegeben wurde.

Soweit man mit nicht mehr als 2 geschuldeten Monatsmieten in Verzug ist, würde mir kein Grund einfallen für eine Kündigung. (Außer den im Gesetz genannten und evtl. Hausfriedensbruch o.ä. krassen Dingen)

ms