Hilfe für uneinsichtigen alten Vater

Nehmen wir einmal an, es ginge um ein älteres Ehepaar (er Anfang 90, sie Anfang 70), das zusammen in einer Mietwohnung wohnt. Beide sprechen in mitunter erheblichem Maße dem Alkohl zu, darüber hinaus scheinen sie ihre Fähigkeiten in Bezug auf das Bestreiten ihres Alltags maßlos zu überschätzen. So ist eine beginnende Verwahrlosung nicht nur der gemeinsamen Wohnung, sondern auch im Hinblick auf die notwendige Körperpflege zu beobachten. Gut gemeinte Ratschläge oder Hilfsangebote der inzwischen ratlosen Tochter des Vaters werden grundsätzlich hartnäckig abgewehrt, manchmal sehr agressiv, vor allem von Seiten seiner Ehefrau, sämtliche Probleme werden bagatellisiert, man lässt sich absolut nichts sagen. Bedenklich ist aus Sicht der Tochter vor allem auch der weiterin stattfindede Gebrauch des Pkws, insbesondere wenn es sich um längere Fahrten handelt. Was hätte in einem solchen Fall die äußerst besorgte Tochter für rechtliche Möglichkeiten einzugreifen?

Hallo,

das Problem mit dem Führerschein hatten wir auch. Ich habe bei der Führerscheinstelle angerufen. Dort wurde mir mitgeteilt, ich müsse Namen und Anschrift angeben und sie würden ihn zu einem Test laden. Zum Glück brauchten wir nicht soweit gehen, da mein dementer- damals noch leicht- Schwiegervater seine Problematik einsah und sein Auto verkaufte.
Bezüglich der Wohnung kann das Ordnungsamt eingeschaltet werden.
Grundsätzlich würde ich einen Anwalt einschalten. Besonders wenn unangenehme Schritte eingeleitet werden müssen und man sich schrecklich fühlt, kann eine unabhängige Person Beistand leisten.

grusspeke

es ist schwierig, subjektiv zu bleiben
Hallo,

die Tochter hat zunächst mal die gleichen Rechte wie jeder andere, spricht man kann z.B. bei objektiver Verwahrlosung eine Betreuung anregen oder Alkoholfahrten live anzeigen. Als Tochter sollte man sich jedoch die Frage stellen, ob man auf das subjektive Empfinden von Vater und (Stief-)Mutter Rücksicht nehmen sollte, und z.B. Körperhygiene großzügig auslegt. Selbst ein Messihaushalt trifft manchmal die Erben mehr , als die selbstbestimmten Bewohner.

Beim Autofahren kann ich oft nicht erkennen, warum langsame, oft zu vorschnell bremsende Alte die Störenfriede im Straßenverkehr sein sollte. Solange mein Vater keinen „unsinnigen“ Unfall baut, werde ich ihm den Führerschein nicht abnehmen lassen. Und so lange Alte nicht wirklich überproportional zulangen, sehe ich auch keinen Anlass dazu.

Gruß
achim

Hallo,

mal angenommen ein Kind betritt die Wohnung der Personen.
Nun können passieren zwei Dinge.

Erstens:
Das Kind ist angewidert von den Zuständen und somit von den Personen und geht.

oder Zweitens:
es ist ihm egal wie die Menschen leben, denn es findet diese Mensche toll und bleibt.

Keine Ahnung für was das Kind sich entscheiden würde…
…jedoch würde ich, um Fremdgefährdung auszuschließen, mal den Tip mit der Führerscheinstelle in Angriff nehmen.

16BIT

Erstmal nichts tun…
Hallo Achim,

die „unsinnigen Unfälle“, auf die Du wartest, haben hie und da Folgen von Invalidität bis Exitus - nicht bloß des Fahrers, sondern auch von anderen. Warum wartest Du auf so einen Anlass?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

denke bei den Unfällen bitte immer dran, wie schwer der erste altersbedingte Unfall ausfallen könnte. Auch der aufgrund eingeschränkter Wahrnehmung/eingeschränktem Reaktionsvermögen übervorsichtig langsam fahrende Fahrer kann mit wenigen km/h ein Kind überfahren, einen Radfahrer aufs Horn nehmen, … was zu schwersten Verletzungen und mehr führen kann.

Die „Vermeidungsstrategie“ aufgrund persönlicher Einschränkungen übervorsichtig zu fahren, geht über kurz oder lang in den seltensten Fällen auf, und ein paar Parkrempler, … sollten ein ganz massives Warnsignal sein, daran zu denken, dass es dieses Mal zwar zum Glück noch keinen Personenschaden gegeben hat, der aber mit jedem Unfall wahrscheinlicher wird.

Denke auch daran, dass extrem langsam fahrende Fahrzeuge Unfälle durch Überholmanöver Dritter provozieren, und unvorhergesehene Reaktionen eines nicht mehr ausreichend fitten Fahrers ebenfalls Dritte überfordern und damit gefährden können. Der dem plötzlich für Dritte nicht nachvollziehbar bremsenden Fahrer Folgende, weicht in den Gegenverkehr aus, oder landet im Graben, …

Gruß vom Wiz

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Hallo Wiz,

ich habe 3 Probleme damit

  1. ich kenne keine überzeugende Statistik, dass Ältere überproportional gefährlich sind
  2. mir fehlt die Gleichbehandlung (Denunziation oder Einschätzung eines Polizisten, anstatt z.B. alle 5 Jahre Nachtest für alle, bei ersten Defiziten auch kürzer)
  3. Wenn ich doch so fit, jung und dynamisch bin, dann ist es nicht das Problem der 80jährigen Oma, wenn ich dort wo 50 steht mit 60 fahren will und beim Überholen andere gefährde. Inklusion betrifft in meinem Verständnis viele Bereiche des Lebens.

Dass der erste Unfall eines Älteren oft sehr schwer ist und Unbeteiligte trifft, will ich gerne glauben. Und das er „im nachhinein“ vermeidbar war, auch. Aber Älteren den Führerschein zu entziehen, z.B. weil deren Sehkraft geringer ist, während 40-jährige praktisch blind fahren können, finde ich diskriminierend.

(ein Freund von mir stieg aus dem Auto aus, um ein 50-Schild zu entziffern, bis er dann doch eine Brille bekam)

Gruß
achim

Hallo!

ich habe 3 Probleme damit

  1. ich kenne keine überzeugende Statistik, dass Ältere
    überproportional gefährlich sind

Sind sie auch nicht, sie sind unterdurchschnittlich gefährlich. Manche gehen einem zwar im Weg um, aber das gefährdet an sich noch nicht.

Allerdings gibt es durchaus Einzelfälle, wo es wirklich gefährlich wird. Ich habe vor kurzem (beruflich) so eine Meldung bei der Polizei erstattet, da ging es um eine Person mit Alkoholdemenz, die sich einfach hinten und vorn nicht mehr auskennt. Da war es gut, dass dann der Führerschein (bzw. Lenkberechtigung) weg war. Alt ist also noch nicht gefährlich, aber bei neurologischen Problemen kann es gefährlich werden.

  1. mir fehlt die Gleichbehandlung (Denunziation oder
    Einschätzung eines Polizisten, anstatt z.B. alle 5 Jahre
    Nachtest für alle, bei ersten Defiziten auch kürzer)

Naja, ein Entzug erfolgt ja auch ncith so einfach mit Hilfe einer Einschätzung eines Polizisten. Bei gesundheitlichen Fragen müssen das schon sachkundige Ärzte sein, die da die Grundlage liefern.

  1. Wenn ich doch so fit, jung und dynamisch bin, dann ist es
    nicht das Problem der 80jährigen Oma, wenn ich dort wo 50
    steht mit 60 fahren will und beim Überholen andere gefährde.
    Inklusion betrifft in meinem Verständnis viele Bereiche des
    Lebens.

Zustimmung. Mit Inklusion hat das mE aber nichts zu tun, sondern mit der Einstellung vieler (meist männlicher) Autofahrer, dass die Trotteln immer die anderen sind. Ich stimme dir hier voll zu. Selbst wenn der eine oder andere mal dahinschleicht (also viel zu langsam fährt) dann muss man das als Autofahrer verkraften können. Wenn man das nicht aushält (oder sich ständig von Schleichern von vorn verfolgt fühlt), dann sollte man selbst den Führerschein abgeben und einen Psychiater aufsuchen.

Gruß
Tom

Hallo,

sorry, aber vollkommen falsche Herangehensweise! Es geht nicht um ältere Fahrzeugführer insgesamt, sondern um Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ein Kfz sicher zu bewegen. Das kann in einer gewissen Zahl von Fällen u.a. auch mit dem Alter zusammenhängen. Das ist aber doch nicht das eigentliche Thema!

Wer mit 35 - und sei es durch ein tragisches Schicksal - nicht mehr ausreichend fahrtauglich ist, ist in dem Fall, dass er selbst diesbezüglich uneinsichtig ist, nicht mehr und nicht weniger ein Kandidat den Lappen unfreiwillig abgeben zu müssen als jemand bei dem es mit 70 oder 90 Probleme mit der Fahrtüchtigkeit gibt. Insoweit ist es auch wirklich weit an den Haaren herbei gezogen, hier von einem Problem der Inklusion zu sprechen!

Fahrzeugführer müssen fahrtauglich sein, vollkommen unabhängig davon ob sie körperlich oder geistig behindert sind, an einer chronischen oder akuten Erkrankung leiden, oder eben auch eine Altersschwäche zeigen, die sich aus der Kombination diverser Faktoren ergibt, die das sichere Führen eines Kfz ausschließen, …

Und nur weil jemand den 35-jährigen noch nicht gemeldet hat, der nicht mehr fahrtüchtig ist, ist der Fall des 70- oder 90-jährigen nicht nach dem Motto zu beurteilen: „Erst der, dann ich“. Das hat so etwas vom Anspruch auf „Gleichbehandlung im Unrecht“, und dieser Anspruch besteht nun mal nicht.

Es gilt in Deutschland zudem übrigens immer noch der Grundsatz des „idealen Fahrzeugführers“, und wenn Du von allen anderen forderst, dass die ausreichend „ideale“ Fahrer sind, um dem alten Herrn auszuweichen, der nicht mal mehr die Spur halten kann, dann frage ich mich, wo Du in dem den geforderten idealen Fahrer siehst?

Und BTW: Bei den durch Dritten verursachten Unfällen aufgrund der Gefährdung/Behinderung durch einen extrem langsamen/übervorsichtigen Fahrer immer daran denken, dass die nur selbst dabei zu Schaden kommen könnten, sondern auch weitere, vollkommen unbeteiligte Dritte mit hinein ziehen können. Jemandem beim ggf. riskanten Überholen eines halbblinden Schleichers vorzuwerfen „selbst Schuld“, wenn etwas passiert, ist das eine. Was aber wenn der dabei im Gegenverkehr einen Frontalcrash mit einem weiteren Fahrzeug baut? Können die Angehörigen des Schleichers dann wirklich noch gut schlafen, wenn es dann Tote und Schwerverletzte nicht nur auf Seiten des „riskanten Überholers gibt“?

Gruß vom Wiz

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Hallo!

Ich muss ehrlich sagen, dass ich deine an sich sonst vorhandene kompetente Sachlichkeit vermisse.

Und BTW: Bei den durch Dritten verursachten Unfällen aufgrund
der Gefährdung/Behinderung durch einen extrem
langsamen/übervorsichtigen Fahrer immer daran denken, dass die
nur selbst dabei zu Schaden kommen könnten, sondern auch
weitere, vollkommen unbeteiligte Dritte mit hinein ziehen
können. Jemandem beim ggf. riskanten Überholen eines
halbblinden Schleichers vorzuwerfen „selbst Schuld“, wenn
etwas passiert, ist das eine. Was aber wenn der dabei im
Gegenverkehr einen Frontalcrash mit einem weiteren Fahrzeug
baut? Können die Angehörigen des Schleichers dann wirklich
noch gut schlafen, wenn es dann Tote und Schwerverletzte nicht
nur auf Seiten des „riskanten Überholers gibt“?

Diese Überlegung ist natürlich aus Gründen der Gefahrenprävention nicht ganz falsch und dem widerspreche ich auch nicht, nur was mich (und ich glaub auch den Vorposter) stört ist die bei dir durchklingende Schuldumkehr - denn das Hauptproblem an derartigen Unfällen ist immer noch der riskante Überholer, der generell auf Grund seines schlechten Fahrverhaltens (und als nichts anderes kann man das bezeichnen) schlicht und einfach eine sehr hohe Gefahr darstellt. So jemand hat sich ganz offensichtlich selbst psychisch nicht im Griff - und stellt daher eine Gefahr dar.

Man kann natürlich das eine gegen das andere nicht ausspielen und ich bin auch der Meinung, dass man gesundheitlich fahruntaugliche Personen aus dem Straßenverkehr nehmen sollte. Nur diejenigen, die wegen solcher Leute gefährlich überholen, diese sind, weil sie sich selbst nicht im Griff haben, zumindest bedingt fahruntauglich, möglicherweise eigentlich auch völlig fahruntauglich (wenn man mal ganz streng nach dem Gesetz geht) und auf Grund höherer gefahrener Geschwindigkeiten selbst eine erhebliche Gefahr.

Gruß
Tom

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Hallo,

nein, von Schuldumkehr soll hier keinesfalls die Rede sein. Allerdings je nach konkretem Einzelfall durchaus von Mitschuld. Folgen wir dem Gedanken des „idealen“ Fahrzeugführers, denken daran, dass man niemand im Straßenverkehr unnötig gefährden und behindern darf, und zu langsames Fahren durchaus auch mit Bußgeld geahndet werden kann (weil es eben behindernd und gefährlich für andere ist), dann wird man im Einzelfall immer prüfen müssen, inwieweit der „Schleicher“ einen Verursachungsbeitrag geleistet hat.

Verkehrssituationen haben das Problem, dass sie oft recht komplex sind, und Unfälle aufgrund des Fehlverhaltens verschiedener Beteiligter entstehen, und oft sogar einfach nur einzelne kleine „Lässlichkeiten“ zusammenkommen, die in der Kombination dann zum Unfall führen, und dann muss man eben sehen, wer sich hier wie weit abseits von dem „idealen“ Fahrer bewegt hat.

Klar, derjenige, der sehenden Auges trotz Gegenverkehr ein zwar langsames aber ansonsten „unauffälliges“ Fahrzeug überholt, wird die Schuld am Unfall alleine tragen müssen, und der Schleicher und seine Angehörigen müssen nur moralisch mit der Sache klar kommen. Aber so einfach sich die Fälle ja eher nicht gestrickt. Da geht es dann oft um plötzliches Bremsen mit nötigem Ausweichmanöver, Verlassen der Fahrspur, plötzliches Gas geben, abruptes Abbiegen, und die ganze Bandbreite dessen, was sich Leute so leisten, die eben nicht mehr ausreichend fit sind, die dann aus einem an sich problemlos für den Überholenden machbaren Überholvorgang eine Katastrophe, ggf. eben auch unter Einbeziehung Dritter werden lässt.

Gruß vom Wiz