Hilfe für einen Vertrag bei einem Onlineprojekt?

Hallo zusammen,
ich bin derzeit im Aufbau eines Online Gaming Projekts, bei dem ich doch recht großen erfolg habe. Nun möchte ich die Mitglieder meines Teams gerne einen Vertrag unterschreiben lassen, um alle rechtlichen Fragen ab zu sichern. Es soll eine Art Verschwiegenheitserklärung sein, sprich alles bleibt im Team, damit der Wettbewerb gewahrt bleibt. Es sollen alle Rechte (in so weit möglich) auf mich übergehen, damit danach niemand kommen kann und alles veröffentlicht oder die Nutzung verbietet. Einigen Teammitgliedern werden bei dem Projekt Sonderrechte auf Servern zur Verfügung gestellt, auch das soll abgesichert sein, dass diese nur zu Serverzwecken verwendet werden. Ich habe auch bereits ein solches Dokument aufgesetzt, nun sollte es nur rechtlich geprüft werden. (ich denke hierzu ist kein Anwalt nötig, das kann auch ein Student)
Meine Frage: Wo bekomme ich solche Hilfe kostenlos? Ich habe kein Budget, da von diesem Projekt nur Kosten ausgehen und keine Einnahmen kommen. Würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet!
LG Filewalker

Hi,

ich denke, du denkst falsch. Schon mal etwas vom Rechtsberatungsgesetz gehört?


Mir scheint, das ist nicht der Fall. Also hol das nach. Mal davon abgesehen, dass ich eine solche Angelegenheit auch nicht einfach einem Studenten anvertrauen würde!

Gruß
Christa

Laut Rechtsdienstleistungsgesetz (welches das Rechtsberatungsgesetz am 1. Juli 2008 ablöste) sind studentische Rechtsberatungen rechtlich gestattet. Ich verlange aber ja auch gar keine Rechtsberatung im engeren Sinne, ich habe nur gehofft, ein netter Student könnte sich den Vertrag einfach mal ansehen.

Da hast du wohl Recht, ich habe den Text nur überflogen und das „Ablösen“ übersehen, sorry! Allerdings bleibe ich bei meiner Meinung:

Auch wenn jemand Jura studiert, die Erfahrung kommt durch die Praxis nach dem Studium. Du weißt auch nicht, wie groß dein Projekt noch wird, und dann sollte es doch wasserdicht sein, oder?

Gruß
Christa

das ist richtig, ich kann aber nicht erwarten, dass sich ein Rechtsanwalt mit viel Erfahrung für mich hinsetzt und sich das ansieht. Deshalb dachte ich ich fange einfach mal klein an. ^^

Ein in solchen Sachen erfahrener Anwalt wird zumindest etwas Halbfertiges in der Schublade haben, kann ich mir vorstellen. Du musst nur den richtigen finden. :wink:

kennst du denn so jemanden? :blush:

Leider nein, weil ich nichts mit Online Gaming zu tun habe. Es müsste ein Anwalt für Softwarerecht sein, denke ich.
Das kam als erstes bei der Suche raus:


aber es gibt auch andere! Du musst auch nach deinem Wohnort suchen. Es nützt nicht, dir den Anwalt in Hamburg zu nennen, wenn du in Berlin wohnst. :wink:

So? Gilt für Studenten denn schon
"durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. "(https://dejure.org/gesetze/RDG/6.html)?
Das möchte ich doch stark bezweifeln.

Unter Zugrundelegung des RDG wurde auch die studentische Rechtsberatung in Deutschland (legal clinics/law clinics) möglich, bei der Jura-Studenten ggü. ratsuchenden Bürgern unentgeltliche Rechtsberatung erbringen.

Wenn Du das wiederholst wird immer noch kein Argument draus. Magst Du das mal nachholen?

Du sollst nicht nur halbe Paragraphen lesen, nimm wenigstens einen ganzen Absatz!

Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer,
nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen
erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine
Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung
erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter
Anleitung einer solchen Person erfolgt. Anleitung erfordert eine an
Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen
ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der
Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall
erforderlich ist.

[de.wikipedia.org/wiki/Studentische_Rechtsberatung][1]

Studentische Rechtsberatung ist die Rechtsberatung durch Studenten an Hochschulen oder im universitären Umfeld. Anders als für Studentische Unternehmensberatungen sind bei der Schaffung studentischer Rechtsberatungsangebote besondere gesetzliche Anforderungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zu beachten.
[…]
Didaktischer Hintergrund solcher Angebote ist es, den Studierenden die
Möglichkeit zu geben, die in der Theorie des Studiums erlernten
Fertigkeiten an echten Fällen zu erproben und soziale Kompetenz zu erlernen.
[1]: https://de.wikipedia.org/wiki/Studentische_Rechtsberatung

D. h. z. B., dass Universitätsinstitute, bei denen Profs mit Befähigung zum Richteramt tätig sind, Beratungsangebote machen dürfen, bei denen die Studenten unter Anleitung eines solchen Profs tätig werden.

Eben.
Das ist was völlig anderes als ‚Studenten dürfen das jetzt‘.