Hallo, habe letztes ein Haus verkauft u habe jetzt Post vom Anwalt des neuen Eigentümers erhalten. Die möchten jetzt Klage erheben wegen arglistiger Täuschung… Ich kann’s mir nicht erklären, denn das was mir vorgeworfen wird, habe ich denen unter zeugen mündlich bei der Hausbegehung erzählt. Zudem hab ich das Haus über einen Marker verkauft.
Ich bin mir keiner Schuld bewusst, denn alles was ich wusste, hab ich nach bestem wissen und gewissen erzählt.
Die kleinen Mängel sind keine erheblichen Mängel, sondern Schönheitskorrekturen. Aus diesem Grund bin ich auch mit dem Verkaufspreis heruntergegangen.
Ich weiß, dass die Käufer mir beweisen müssen dass ich sie angeblich arglistig getäuscht hätte.
Was kann ich tun? Möchte mir keinen Anwalt nehmen, da ich es nicht einsehe die anwaltskosten zu tragen.
Wieland ich mich schützen?
Zusätzlich möchte ich wissen, was ich machen kann. Gibt es im Zivilrecht, wie im Strafrecht, auch eine Art „Vortäuschen einer Straftat?“ Oder „Verleumdung?“
Ich würde die Sache nicht auf die leichte Schulter nehmen, wenn Sie im Vertragsrecht und im Prozeßrecht Laie sind. Wer die Beweise bzw. die besten Beweise hat, hat schon fast gewonnen. Hat keiner Beweise, dann ist es bei den genannten Schönheitsfehlern die entscheidende Frage, ob der Käufer leichtfertig auf das genaue Hinsehen verzichtet hat. Der letzte Satz ist mit Nein zu beantworten.
Sorry, aber was ist das denn bitte für eine Antwort? Sie beantwortet in kleinster Weise meine o.a. Fragen…Es wäre Super, wenn ich konkrete Antworten erhalte, danke…
Bitte sehen Sie sich Ihre Info zu Ihren Fragen an! Zu einer derartigen komplexen Vertragsrechtsfrage ist es schon notwendig, Näheres zu wissen, wenn eine verwertbare bzw. informelle Antwort erwartet wird. Hier konnte nur allgemein geantwortet werden. Mit Ihrem Begriff „schützen“ meinen Sie wahrscheinlich die Frage nach den Prozeßaussichten. Diese Beurteilung wird bei dieser Materie nur ein Fachmensch vornehmen können, nachdem eine sehr intensive Erforschung des gesamten Vorganges erfolgt ist. Die Kernfrage ist: Liegt verschwiegener und/oder versteckter Mangel vor? Sorry…
Sorry, aber was ist das denn bitte für eine Antwort? Sie
beantwortet in kleinster Weise meine o.a. Fragen…Es wäre
Super, wenn ich konkrete Antworten erhalte, danke…
Es lag weder verschwiegener noch versteckter Mangel vor. Ich weiß dass man mir bei argl. Täuschung den Vorsatz beweisen soll… Und ich habe nach bestem gewissen alle fragen unter zeugen dem Käufer alles beantwortet… Die können mir nix beweisen, weiß nichts zu beweisen gibt… Mir geht’s jetzt darum, was ich machen kann, damit solche Käufer nicht leichtfertig so ne Klage erheben können. Es kann doch nicht sein, dass sie einfach ne Klage erheben können?! Was ist mit den ganzen kosten?!
Jeder kann nach seiner Lust Klagen gegen jede Person erheben, und auch dann, wenn es noch so unsinnig ist. Es regelt sich weitgehend -wie die Vergangenheit zeigt- nach dem Kosten- und Müheaufwand. Sie müssen wohl oder übel gegen alle beweisbaren (!!) Behauptungen Gründe und Gegenbeweise „auffahren“. Wenn Sie nichts verschwiegen haben und den Mangel auch nicht kennen mußten (!!), haben Sie auch kostenmäßig nichts zu befürchten, wenn Sie auch verfahrensmäßig alles richtig machen.
Hallo Babsi,
ich würde auf alle Fälle dem Anwalt antworten. Teile ihm mit, dass Du die Käufer vor Zeugen über den Sachverhalt des verdeckten Mangels aufgeklärt hast.
Wenn dien Käufer nicht vom Fach sind, dann hätten sie einen Bausachverständigen hinzuziehen müssen. Ein Makler ist kein Bausachverständiger.
Spätestens wenn Klage erhoben wird und Du die Klageschrift erhalten hast, solltest Du einen Anwalt aufsuchen.
Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten
Hallo Babsi912,
auch wir können dir in diesem Fall nur empfehlen einen Anwalt aufzusuchen. Eine konkrete Aussage bezüglich all deiner Fragen zu machen, ist aus der Ferne betrachtet sehr schwer.
Wie der verlinkte Beitrag zeigt, können solche Fälle durchaus negativ für den Angeklagten ausgehen.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/hauskauf-schadenser…
Natürlich kann das in deinem Fall wieder ganz anders aussehen, aber genau deswegen raten wir dir, einen Anwalt aufzusuchen.
Viele Grüße,
dein Team von anwalt.de