Hilfe! Gmbh Kosten

Hallo!

Wer kann mir auf die schnelle erklären welche Kosten und folgekosten bei der gründung einer Gmbh auf mich zukommen.

Ich möchte eine Einzel-GmbH gründen und werde in etwa 60.000€ Umsatz im ersten Jahr haben.

Danke,
celo

Hallo!

Wer kann mir auf die schnelle erklären welche Kosten und
folgekosten bei der gründung einer Gmbh auf mich zukommen.

Über den Daumen gepeilt ein paar hundert bis ca. 1.000 € für den Notar, ca. 300 € für das Amtsgericht und falls Du an eine Sachgründung denkst, kommen noch einige hundert bis ca. 1.000 € für einen Gutachter dazu.

Ich möchte eine Einzel-GmbH :gründen und werde in etwa :60.000€ Umsatz im ersten Jahr :haben.

Diesem Satz ist zu entnehmen, daß Du nicht genau weißt, was eine GmbH und deren kaufmännischer Betrieb mit sich bringen. Davon muß man als Normalbürger nichts verstehen. Aber ohne die erforderlichen Kenntnisse als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer tätig zu werden, führt ohne Hilfe leicht ins wirtschaftliche Aus, zu Problemen mit dem Finanzamt, wenn nicht sogar in die Straffälligkeit. Du wirst von Beginn an einen Steuerberater brauchen. Tue Dir unbedingt den Gefallen und lasse Dich von einem Steuerberater beraten, bevor Du eine GmbH gründest.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Wer kann mir auf die schnelle erklären welche Kosten und
folgekosten bei der gründung einer Gmbh auf mich zukommen.

Über den Daumen gepeilt ein paar hundert bis ca. 1.000 € für
den Notar, ca. 300 € für das Amtsgericht und falls Du an eine
Sachgründung denkst, kommen noch einige hundert bis ca. 1.000
€ für einen Gutachter dazu.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang!

Wie schaut´s mit den Folgekosten aus? Die jährliche Bilanzierung usw.
Was sollte man da, grob geschätzt, einrechnen?

Ich gründe keine GmbH weil es mir Spass macht, sonern weil ich dazu gezwungen bin. Deutsche Gesetze zwingen mich zu diesem Schritt!

Man braucht sich nicht wundern wenn in D. nichts mehr geht.
Ich renne seit Wochen den Ämtern und Behörden hinterher nur um arbeiten zu dürfen!

Gruß,
celo

Hallo Celo!

Wie schaut´s mit den :Folgekosten aus? Die :jährliche Bilanzierung usw.
Was sollte man da, grob :geschätzt, einrechnen?

Irgendetwas Vierstelliges p. a… Aber noch einmal: Lasse Dich vor Gründung von einem StB beraten!

Eine GmbH ist eine juristische Person. Wenn Du als geschäftsführende Gesellschafterin in die Kasse der GmbH greifst, ist das der Griff in eine fremde Kasse. Rechtlich bist Du Angestellte der GmbH, was seltsam anmutende, aber unbedingt einzuhaltende Formalismen mit sich bringt. Du mußt z. B. Gesellschafterversammlungen abhalten und protokollieren. Du beziehst ein Festgehalt, kannst also keine Entnahmen nach Kassenlage tätigen. Ist gerade kein Geld für das Festgehalt vorhanden, fangen die Klimmzüge mit z. B. Darlehensbuchungen (und zuvor förmlich abgeschlossenem Darlehensvertrag mit Zinsen und allem Drum und Dran) schon an. Der Steuerberater wird seine helle (teure) Freude haben.

Falls ich frühere Postings von Dir richtig erinnere, verfügst Du nicht über genügend Kapital für die Mindest-Stammeinlage und es war von Sachwerten die Rede, die aber auch nicht reichen. Eine Sachgründung kann sich durch Abschreibung von alleine verzehren, so daß solche Gründung nur jemand machen sollte, der genau weiß, worauf er sich einläßt. Andernfalls lauern Überschuldung und Insolvenzverschleppung.

Das soll keine Schwarzmalerei sein, aber als GmbH-Gf solten sich nur sachkundige Kaufleute betätigen.

Bei Dir geht es um Scheinselbständigkeit, Rentenversicherungspflicht o. ä… Unabhängig von gesetzlichen Regelungen zur Scheinselbständigkeit ist dieselbe aus meiner Sicht unbedingt zu vermeiden. Von einem einzigen Auftraggeber darf sich kein Selbständiger abhängig machen. Das Vertragsverhältnis kann von jetzt auf gleich beendet sein und dann ist auch die Existenz dahin. Irgendein Kunde ist immer der erste und in dem Moment auch der einzige. Er darf aber nicht lange der einzige Kunde bleiben. Das Problem der Scheinselbständigkeit besteht nur am Rande aus Soz.-Vers.-Pflichten, sondern aus existentieller Abhängigkeit, der keine Sicherheit gegenüber steht. An diesem Problem änderst Du durch Gründung einer GmbH nichts, schaffst Dir vielmehr ein weiteres Problem.

Gruß
Wolfgang

Wie schaut´s mit den Folgekosten aus? Die jährliche
Bilanzierung usw.
Was sollte man da, grob geschätzt, einrechnen?

das wäre die Frage, die nur dein StB beantworten kann. Denn der berechnet meist neben vielen tollen Nebenkosten(Briefe schreiben, Telefonate, allgemeine Postgebühren) auch die Kosten des Jahresabschlusses z.b. nach der Höhe des Gewinns, oder der Bilanzsumme oder je nachdem ob er schon bucht oder ob er nur Abschluss macht, ob er auch testioert und ob er das als WP oder nur als STb tut, ob er veröffentlicht, oder ob du das machst, etc.

Ich gründe keine GmbH weil es mir Spass macht, sonern weil ich
dazu gezwungen bin. Deutsche Gesetze zwingen mich zu diesem
Schritt!

Das wäre interessant zu wissen, welches deutsche Gesetz jemanden zwingt eine bestimmte Rechtsform für seine Firma zu haben.

Man braucht sich nicht wundern wenn in D. nichts mehr geht.
Ich renne seit Wochen den Ämtern und Behörden hinterher nur um
arbeiten zu dürfen!

Man braucht sich auch nicht wundern, wernn bei Gründern nix vorwärts geht, weil die um Kosten zu sparen nicht direkt die wichtigen/richtigen Leute ansprechen sondern sich in zeitraubenden und kostentreibenden und zusammenhanglosen Einzelfragen/-diskussionen versuchen sich fundamentale Kenntnisse ganzer Studiengänge im Selbstlearning anzueignen.

gruss

Hi!

Ich gründe keine GmbH weil es mir Spass macht, sonern weil ich
dazu gezwungen bin. Deutsche Gesetze zwingen mich zu diesem
Schritt!

Ich kann dir bei deinem Problem leider keine Hilfe leisten, allerdings würde mich interessieren, welche gesetzliche Regelung dir vorschreibt, bei Selbstständigkeit eine GmbH zu gründen. Die Rechtsform sollte doch eigentlich wahlfrei sein.

Grüße
Heinrich

Hallo!

Ist gerade kein Geld für das :Festgehalt vorhanden, fangen :die Klimmzüge mit z. B. :smiley:arlehensbuchungen…

Konnte das Gehalt des GF nicht gezahlt werden, kann es je nach Lage passieren, daß § 43a GmbHG greift und die Kreditgewährung an den Geschäftsführer unzulässig ist. Solcher Engpaß ist vom Einzelunternehmen u. U. zu überstehen, während der GmbH-Gf vor der Wahl zwischen Insolvenz oder Insolvenzverschleppung steht.

Gruß
Wolfgang

Hallo celo!

Noch einmal:
Eine GmbH ist nichts, was man so nebenher unterhält oder auf anraten hier im w-w-w gründet.
Du stehst ratz-fatz mit einem Bein in der Straffälligkeit, wenn Du Dich nicht sehr genau auskennst. Du musst permanent aufpassen, dass Du Dich nicht überschuldest, denn dann muss sofort(!) der Überschuldungstatbestand beseitigt oder Insolvenz angemeldet werden. Und bei Deinen Plänen wirst Du meines Erachtens permanent an dieser Grenze kratzen.
Willst Du das nicht begreifen? Oder hälst Du naiverweise die Meinungen der hier sehr realistisch(!) Ratgebenden für nicht zutreffend?

Lass es bitte, das, was Du hier planst, hilft Dir nicht weiter, Du machst Dich nur unglücklich…

Grüße
Jürgen

Ich kann dir bei deinem Problem leider keine Hilfe leisten,
allerdings würde mich interessieren, welche gesetzliche
Regelung dir vorschreibt, bei Selbstständigkeit eine GmbH zu
gründen. Die Rechtsform sollte doch eigentlich wahlfrei sein.

celos Problem ist die BfA. Die will ihn als Scheinselbständigen einstufen und somit nicht aus der gesetlichen RV rauslassen. Das ist natürlich ärgerlich.

Dabei müsste er nur glaubhaft machen / nachweisen, daß ein einzelner Auftraggeber für höchstens 5/6 des Umsatzes sorgt.

Ich möchte eine Einzel-GmbH :gründen und werde in etwa 60.000€ Umsatz
im ersten Jahr haben.

Zusätzlich zu allem, was Wolfgang, Jürgen und die anderen sagen, sei noch auf folgendes hingewiesen:
eine GmbH ist unterhalb eines bestimmten Jahresgewinns auch steuerlich ungünstig. Der „Break Even Point“ ist nach meinem Dafürhalten bei etwa 45-50.000 Euro _Gewinn_ im Jahr.
Bei 60.000 Umsatz wirst du von solchen Zahlen weit entfernt bleiben.

Dein eigenes Gehalt wäre zwar als Betriebsausgabe absetzbar, aber dieses müsstest du zur Risikominimierung sehr niedrig ansetzen (siehe die anderen Beiträge).

Außerdem fielen auf dein Gehalt wieder Sozialbeiträge an – zusätzlich zu all den anderen Kosten und der Körperschaftssteuer.

Also selbst wenn die BfA dich solange nicht aus der RV rauslässt, bis du ihnen deine echte Selbständigkeit beweisen kannst: wahrscheinlich sind diese Kosten niedriger als der ganze GmbH-Zinnober. Und du hast nicht die ganzen Risiken.

Frage an die Allgemeinheit: wenn er der BfA im Nachhinein (nach 1 Jahr oder so) beweisen könnte, daß er von Anfang an echt selbständig war, müssen die dann seine RV-Beiträge rückwirkend erstatten?

Was soll ich machen???
Hallo Leute!

Ihr habt sicher recht mit euren Argumenten.

Mein Problem ist folgendes:

Ich muß, um vorerst überleben zu können, von meinem bisherigen Arbeitgeber Aufträge annehmen.
Diese Arbeit ist im Grundsatz die gleiche wie in den letzten jahren.
Ich erhalte Aufträge und plane die Ausführung und erledige diese eigenständig. Danach stelle ich der Firma eine Rechnung darüber.

Auserdem arbeite ich für mindestens 2 weitere Firmen!!

Ich bin also in KEINSTER Weise Scheinselbständig!!!

Nur laut BFA gelte ich als solcher, weil ich weiterhin die gleichen Tätigkeiten ausführe wie bisher!
Dies reicht laut BFA und IHK aus, um als Scheinselbständig zu gelten.

Gelte ich jedoch als solcher, erhalte ich von meinem bisherigen Arbeitgeber keine Aufträge mehr und kann somit nicht überleben!!!

Die einzige Sicherheit hierbei würde eine GmbH bieten. Dazu wurde mir von einem Diplombetriebswirt geraten!
Das sei nicht so schwierig sagt er!

Nach euren Antworten ist es aber ein Irrsinn.

Aber was zum Teufel soll ich machen um von dieser BFA einen positiven Bescheid zu erhalten?

Mein Arbeitgeber sagt, es reiche aus einen 400€ Jober einzustellen, oder eine OHG zu gründen. Die BFA sagt dass dies keinerlei Bedeutung hätte! Wenn das nicht ausreicht habe ich dann die Folgen zu tragen!

Früher galt der Grundsatz dass man von 5 Kriterien zur Scheinselbständigkeit drei erfüllen muß. Nun wurde aber ein Gummiparagraph daraus und ich bin von einem Beamten abhängig was der auf gutdünken darüber entscheidet!!!

Soll ich sozialhilfe beantragen weil man mich in D. nicht arbeiten lässt obwohl ich für jahre genügend Aufträge hätte!!!

Hallo celo,

Erstmal bin ich froh, daß du von dem GmbH-Trip runter bist. Glaube mir, ich leide mit dir. Schon mir als „normalem“ Unternehmer wird ja ständig neuer Papierkram vor dieFüße geworfen, auf daß ich mich nur ja nicht effektiv auf die Ausweitung meiner eigentlichen Tätigkeiten besinnen kann… aber das gehört nicht hierer.

Frage: hast du irgendwelche Rechtsmittel? Dann drohe damit. Beschwerde, Einspruch, Widerspruch, was auch immer. De Erfolg ist auch hier fraglich, aber evtl. wählt der Dünnbrettbohrer dann den Weg des geringsten Widerstandes. Evtl. haben die Rechtsmittel aufschiebende Wirkung, dann kannst du dir wenigstens schonmal ein paar Brötchen verdienen.

Vielleicht gibt es noch besondere Rechtsmechanismen wg. der hohen Dringlichkeit. Müsstest du den normalen Rechtsweg übers Sozialgericht beschreiten, könntest du dich erstmal auf 2 Jahre Wartezeit einstellen.

Wenn du im Prinzip die erforderlichen Papiere (Bestätigung der Krankenkasse etc) und weitere Nachweise beibringen kannst, und die BfA dennoch auf stur schaltet, fällt mir wirklich nichts anderes als der Rechtsweg ein.

Früher galt der Grundsatz dass man von 5 Kriterien zur
Scheinselbständigkeit drei erfüllen muß.

So hatte ich das auch in Erinnerung. z.B. gleiche Tätigkeit UND nur ein Hauptauftraggeber UND keine Angestellten.

Soll ich sozialhilfe beantragen weil man mich in D. nicht
arbeiten lässt obwohl ich für jahre genügend Aufträge hätte!!!

Geil, was?

Achja, du hattest mal wegen einer Limited nachgefragt. Da ist der Vorteil, daß die Gründungskosten relativ niedrig sind und keine nennenswerte Kapitaleinlage getätigt werden muss. Hauptnachteil ist, daß du nach britischem Recht Bücher führen (bilanzieren) musst, dazu musst du also einen britischen Steuerberater in Anspruch nehmen, und das kostet wieder und ist unübersichtlich. Das ist in etwa der Hauptgrund, warum ich von der Ltd. in deinem Fall abrate.

Wenn du dir gar nicht anders zu helfen weisst, mach dich mal schlau wie es mit der amerikanischen Incorporated aussieht. Soweit ich weiss, muß man da keine Bücher führen. Wenn alle Appelle an die Vernunft der Ämtler versagen, ist das vielleicht doch ein Ausweg.

Hier mal ein Link dazu:
http://www.mittelstandsportal.de/incorporated.html

Aber bitte alles „cum grano salis“ nehmen – die wollen natürlich ihren Kram verkaufen. Daher unbedingt erst die Sache auf Nachteile durchleuchten!

Unter normalen Umständen würde ich diesen Weg nicht unbedingt empfehlen, aber ungewöhnliche Situationen erfordern ungewöhnliche Maßnahmen.

Das Beste wäre freilich nach wie vor, wenn du dir den entsprechenden deutschen Wisch besorgen könntest, indem du beweist, nach du nicht Scheinselbständig bist.

Hallo celo!

Ihr habt sicher recht mit euren Argumenten.

Mein Problem ist folgendes:

Ich muß, um vorerst überleben zu können, von meinem bisherigen
Arbeitgeber Aufträge annehmen.
Diese Arbeit ist im Grundsatz die gleiche wie in den letzten
jahren.
Ich erhalte Aufträge und plane die Ausführung und erledige
diese eigenständig. Danach stelle ich der Firma eine Rechnung
darüber.

Auserdem arbeite ich für mindestens 2 weitere Firmen!!

Wenn dies so ist, dann sehe ich auch den Weg des Rechtsmittels.
Es gibt ja vier Kriterien der Scheinselbständigkeit: (s. http://www.medialife-guard.de/karriere_planung/schei…)

Gut, das Kriterium 1 (Angestellte) wirst Du derzeit nicht entkräften können.
Kriterium 2 (Anzahl Auftraggeber) schon eher nach Deiner Aussage, allerdings sollten die zwei weiteren Firmen einen erkennbaren:wink: Anteil am Umsatz haben, ansonsten hast Du hier auch Schwierigkeiten

Kriterum 3 (Selbständige Arbeitsweise) kannst nur Du beurteilen, aber es ist klar, dass Du hierfür entscheiden können musst, wie Du Deine Dienstleistung erfüllst. Wird Dir nahezu alles von den Auftraggebern vorgeschrieben…

Und Kriterium 4 (unternehmerisches Auftreten) liegt völlig in Deiner eigenen Entscheidungsmacht. Hier müsstest Du aber meines Erachtens minimal Akquiseaktivitäten zur Gewinnung neuer Kunden und eine eigenständige Geschäftsfeldplanung nachweisen.

Dies alles kann in einem Einzelfallentscheid überprüft werden. Allerdings ist die Beweispflicht bei Dir… Und mal ehrlich, wenn Du diese Kriterien wirklich nicht entkräften kannst, dann bist Du tatsächlich nicht wirklich selbständig…

Und bevor wir hier über das gemeine Deutschland reden: Dieses Gesetz ist dafür da, Lohndumping auf Kosten der Scheinselbständigen und der Gesellschaft zu verhindern. Letztendlich könnte theoretisch jeder Arbeitnehmer über Vertrag und Rechnung mit seinem Arbeitgeber zusammenarbeiten, dies würde aber gerade Niedrigverdiener in ein erhebliches Einkommens-Risiko bringen und das Machtverhältnis ganz gravierend in Richtung Arbeitgeber verschieben. Und es ist nun mal leider Fakt, dass diverse Zweige wie z.B. das Speditionsgewerbe auf erbärmlichste Art- und Weise versuchen, ihre sogenannten „selbständigen“ Subunternehmer auszubeuten, die niemals wirklich die Chance haben, auf eigenen Beinen zu stehen.

Außerdem habe ich ehrlich gesagt eigentlich nicht das Gefühl, dass Du mit Herzblut Unternehmer bist und ich bin immer noch der Meinung, dies gehört eigentlich dazu, denn Unternehmertum ist (gegenüber anderslautenden Berichten in der Presse) kein Zuckerschlecken.
Wenn es anders sein sollte, dann kannst Du natürlich jederzeit auch eine GmbH gründen: Nur, bitte mache dies mit einem guten (und ggf. teuren, denn im allgemeinen sind nur diese gut) Berater an Deiner Seite, der Dich vor Dir selber:wink: schützt und rechtzeitig die Reissleine zieht…

Grüße
Jürgen

Guten Morgen!

Diese Arbeit ist im Grundsatz :die gleiche wie in den :letzten jahren.
Ich erhalte Aufträge und :stuck_out_tongue:lane die Ausführung und :erledige diese eigenständig. :smiley:anach stelle ich der Firma :eine Rechnung darüber.
Auserdem arbeite ich für :mindestens 2 weitere Firmen!!

Ich bin also in KEINSTER :Weise Scheinselbständig!!!
Nur laut BFA gelte ich als :solcher, weil ich weiterhin :die gleichen Tätigkeiten :ausführe wie bisher!

Es liegt nun mal in der Natur der Sache, daß Selbständige oftmals ähnliche oder gleichartige Arbeit erledigen, wie zuvor als Angestellte.

Dies reicht laut BFA und IHK :aus, um als Scheinselbständig :zu gelten.

Die Herrschaften irren. Für die Selbständigkeit muß man nicht den Beruf wechseln.

Die einzige Sicherheit :hierbei würde eine GmbH :bieten. Dazu wurde mir von :einem Diplombetriebswirt :geraten! Das sei nicht so :schwierig sagt er!

Was davon zu halten ist, wurde schon gesagt. Bei den Kriterien für eine geeignete Rechtsform einer Neugründung spielt das Wohlgefallen irgendeines BfA-Mitarbeiters keine Rolle.

Mein Arbeitgeber sagt…

Solchen Lapsus solltest Du Dir besser nicht leisten. Als Selbständiger hast Du Auftraggeber, keine Arbeitgeber!

ich bin von einem Beamten :abhängig was der auf :gutdünken darüber :entscheidet!

Wenn Du den Beamten nicht gerade heiratest, Deinen Job aufgibst und von seinem Gehalt lebst, bist Du von ihm nicht abhängig. Öffentliche Stellen müssen ihre Entscheidungen begründen und die Rechtsgrundlagen benennen.
Darüber gibts einen schriftlichen Bescheid, gegen den man emotionslos und mit Sachkunde vorgehen kann. Deshalb solltest Du Dich an einen Fachanwalt für Sozial- oder Verwaltungsrecht wenden.

Gruß
Wolfgang

Hallo Leute!

Ihr habt sicher recht mit euren Argumenten.

Mein Problem ist folgendes:

Ich muß, um vorerst überleben zu können, von meinem bisherigen
Arbeitgeber Aufträge annehmen.
Diese Arbeit ist im Grundsatz die gleiche wie in den letzten
jahren.
Ich erhalte Aufträge und plane die Ausführung und erledige
diese eigenständig. Danach stelle ich der Firma eine Rechnung
darüber.

Auserdem arbeite ich für mindestens 2 weitere Firmen!!

Ich bin also in KEINSTER Weise Scheinselbständig!!!

Nur laut BFA gelte ich als solcher, weil ich weiterhin die
gleichen Tätigkeiten ausführe wie bisher!
Dies reicht laut BFA und IHK aus, um als Scheinselbständig zu
gelten.

Gelte ich jedoch als solcher, erhalte ich von meinem
bisherigen Arbeitgeber keine Aufträge mehr und kann somit
nicht überleben!!!

Die einzige Sicherheit hierbei würde eine GmbH bieten. Dazu
wurde mir von einem Diplombetriebswirt geraten!
Das sei nicht so schwierig sagt er!

Nach euren Antworten ist es aber ein Irrsinn.

Aber was zum Teufel soll ich machen um von dieser BFA einen
positiven Bescheid zu erhalten?

Hallo
Laut meinem Seminar zur Selständigkeit letztes Jahr interessiert der Status der Scheinselbständigkeit die ersten 3 Jahre die BFA nicht und sonst auch niemanden. Was ist denn mit der gesetzl. KV?
Von der BFA Kohle zurückkriegen halte ich für sehr unwahrscheinlich.
Und wenn nix geht, dann mach einfach Hartz 4 , Ende:smile: Ist zwar Mist, aber der Staat will esmanchmal so haben
GMBH ist ein schwieriges Pflaster, kann ich aus eigener Erfahrung sagen, vor allem die wieder plattzumachen :frowning:

LG
Mikesch