Hilfe!Großbaustelle! Wer haftet für Schäden am neu erworbenen Haus in Schinkel?

Im Rahmen des Nord-Ostsee-Kanal- Ausbaus dient ein ganzes Feld hinter einem zu erwerbenden Architektenhaus in Schinkel als Ablagefläche des Bauschutts. Bis zum Jahre 2011 konnten die damaligen Anwohner sog. Bedenken anmelden, um im Falle eines Schadens am Haus durch schweres Gerät( Bagger, Laster, Rüttelmaschinen etc.) eine Entschädigung zu bekommen. Wer haftet nun, wenn ein Haus danach erworben wurde und sich z.B. im Giebel ein Riss bildet?oder wenn sich z.B. der ganze Staub in dem Klavier festsetzt(dann sind nämlich 10.000€ dahin…!!!) Das Land Schleswig- Holstein? Das Wasser- und Schiffahrtsamt?

Hallo,

Im Rahmen des Nord-Ostsee-Kanal- Ausbaus dient ein ganzes Feld
hinter einem zu erwerbenden Architektenhaus in Schinkel als
Ablagefläche des Bauschutts.

Wie sieht diese Fläche zur Zeit aus? Ist der Bauschutt schon da? Wird nur abgelagert? Oder passiert da noch was Anderes?

Bis zum Jahre 2011 konnten die
damaligen Anwohner sog. Bedenken anmelden, um im Falle eines
Schadens am Haus durch schweres Gerät( Bagger, Laster,
Rüttelmaschinen etc.) eine Entschädigung zu bekommen.

Das hätte der (damalige) Eigentümer machen müssen. Ist da schon was geschehen? Wenn ja, was?

Wer
haftet nun, wenn ein Haus danach erworben wurde und sich z.B.
im Giebel ein Riss bildet?oder wenn sich z.B. der ganze Staub
in dem Klavier festsetzt(dann sind nämlich 10.000€
dahin…!!!) Das Land Schleswig- Holstein? Das Wasser- und
Schiffahrtsamt?

Steht dazu was im Kaufvertrag? Möglicherweise nur als allgemeiner Satz?

Normalerweise tritt der Erwerber in die gleiche Position ein, die der Verkäufer aufgibt, d. h. wenn der Vorbesitzer seinerzeit nichts gemacht hat, dann dürfte die Frist verstrichen sein. Ich sehe es erstmal als eine Angelegenheit zwischen Käufer und Verkäufer an.

Im Zweifelsfall darf man die Immobilie dann eben nicht kaufen … (Oder erst dann, wenn alles geklärt ist.)

Gruß
Jörg Zabel