HILFE ! @ Günter

bitte, wenn Du online bist, kannst Du mir etwas schreiben zu folgender Situation:

Im Haus des Mieters x ist Modernisierung und Erneuerung der Balkone angesagt. Das hat alles seine Berechtigung und die Arbeiten laufen jetzt in der 3.Woche.

Für den Mieter im Erdgeschoß ergaben sich in den vergangenen Wochen beständige unabgesprochene Maßnahmen, die den Mieter in Beunruhigung (Vorzeitige Abnahme der Schutzgitter) und terminliche Schwierigkeiten brachte.

Darüber ist Protokoll geführt.

Der Balkon im Erdgeschoß ist intakt und nicht beschädigt,
Die Balkone im Obergeschoß fast baufällig zu nennen.

Rumgewerkelt wird ständig am Erdgeschoßbalkon.

Nun kam der Architekt am Pfingstfreitag an damit, es wäre nötig Balkonfenster und Türen ebenfalls zu entfernen und wegen der Kältebrücken zu isolieren.
Davon steht nichts in der Modern.-Ankündigung.

Mit Fax an Vermieter und Schreiben an Hausverwaltung wurde noch gestern abend um das Stoppen der Arbeiten im Balkon gebeten und Fortführung der Arbeiten in den anderen Stockwerken vorgeschlagen, bis die ungeklärten Fragen beantwortet sind.
Für die Bauarbeiter wurde ein Schild am Balkonaufgang befestigt: Kein Zutritt.

Die Arbeiten gehen folgerichtig seit 8.oo an den oberen Stockwerken weiter.

Nun eben Anruf des Hausverwalters.
Gebrüll: Wieso die Arbeiten behindert werden.
Entgegnung: niemand hindert und behindert die Arbeiten. Sie können am anderen Ort weitergeführt werden.
Haben Sie das Schreiben nicht gelesen?
Er brüllt - heute mittag werde alles abgerissen.
Er verklage den Mieter wegen Behinderung der Arbeitsabläufe, der hätte keine Ahnung etc. Diese Beschimpfungen sind bekannt und dokumentiert - vom Bauleiter der letzten beiden Wochen bereits.

Angst ist entstanden. Der Mieter ist allein, kann niemanden erreichen.
Die Anwältin sagte letzte Woche, es müsse nicht zustimmt werden, dass die Fenster unangekündigt herausgerissen werden.

Was ist zu tun. Das ist ja wie Gefahr im Verzuge !
Wie beantrage ich eine einstweilige Verfügung ?
Mit welchem § kann das Betreten des Balkons gestoppt werden?

Gruss
gretell

Hallo Gretell,

suche bitte morgen sofort einen Anwalt oder einen Mieterverein auf und lasse Dich dort beraten. Dauerhaft wird man eine Baumasnahme nicht verhindern können. Jedoch ist eine auf 12 Stunden ausgerichtete Massnahme nicht akzeptabel. Dieses Problem kann Dir leider nur jemand vor Ort klären. Notwendig wird möglicherweise sein, dass sich jemand vor Ort die Baustelle besichtigt. Wir machen dies über die Kanzlei gegen entsprechende Gebühren, über den Mieterverein über den Beitrag.
Daher bitte die Kostenfrage abklären.

Mit einer Klage wird der Hausverwalter keinen Erfolg haben, weil die Arbeiten nicht angekündigt sind.

Grüsse Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Günter,
vielen Dank, dass Du geantwortet hast.
Die Dinge überschlugen sich gestern noch. Ich war fix und foxi. Tagsüber respektierte der Verantwortliche ein vom Mieter aufgestelltes Schild, das den Zutritt zum Balkon sperren sollte. Kurz vor Feierabend hörte der Mieter Geräusche und als er nachsah, war dort der Bauleiter mit Brecheisen und Hammer zugange und riß die Verankerungen (4-kanthölzer) der Wäscheleinen heraus. Es kam zu einer schrecklichen Szene. Der Bauleiter griff den Mieter an und warf Gegenstände rum. In solchen Momenten ist der Mensch wirklich allein der Gewalt des Unrechts ausgesetzt. Erst danach konnte der Mieter die Polizei rufen.

Soeben kam ein Fax, in dem der RA des VM mitteilt, dass mehrere Parteien im Haus während der Ausschreibungszeit Febr/März/April danach gefragt hätten, ob mit den angekündigten Dammungsmaßnahmen nicht auch gleich Doppelverglasung der Balkonfenster gemacht werden könne.
Aber bis zum Pfingstfreitag 10.oo hatte der Mieter davon keine Ahnung und nun wird das hingedreht als sei er der einzigste, der die Arbeiten boykottieren wolle. Dabei ist die Doppelverglasung durchaus in seinem Sinne - jedoch nicht ohne eine Aufklärung über die Folgekosten, die dann der Entscheidung die Basis liefern soll, ob zugestimmt wird oder nicht. Der Architekt ließ dem Mieter gegenüber die Bemerkung fallen, es gäbe weiters keine Kosten als die, die angekündigt wären. Letztlich hat er aber darüber überhaupt keine Aussagekompetenz. Oder ?
Jedenfalls ist die Drohung der HV die, der Mieter hätte die Kosten für die verzögerten Dämmarbeiten zu tragen.

Aus Erfahrung (leider) klug geworden kennt der Mieter inzwischen die Strategie: heimlich Fakten schaffen, um die dadurch entstehenden Konflikte später durch die Gerichte klären zu lassen. Das ist unerträglich.

Morgen habe ich einen Termin beim Mietverein.

Danke für Deine Mühe
Gruss
gretell

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bitte, wenn Du online bist, kannst Du mir etwas schreiben zu
folgender Situation:

Im Haus des Mieters x ist Modernisierung und Erneuerung der
Balkone angesagt. Das hat alles seine Berechtigung und die
Arbeiten laufen jetzt in der 3.Woche.

Für den Mieter im Erdgeschoß ergaben sich in den vergangenen
Wochen beständige unabgesprochene Maßnahmen, die den Mieter in
Beunruhigung (Vorzeitige Abnahme der Schutzgitter) und
terminliche Schwierigkeiten brachte.

Darüber ist Protokoll geführt.

Der Balkon im Erdgeschoß ist intakt und nicht beschädigt,
Die Balkone im Obergeschoß fast baufällig zu nennen.

Rumgewerkelt wird ständig am Erdgeschoßbalkon.

Nun kam der Architekt am Pfingstfreitag an damit, es wäre
nötig Balkonfenster und Türen ebenfalls zu entfernen und wegen
der Kältebrücken zu isolieren.
Davon steht nichts in der Modern.-Ankündigung.

Mit Fax an Vermieter und Schreiben an Hausverwaltung wurde
noch gestern abend um das Stoppen der Arbeiten im Balkon
gebeten und Fortführung der Arbeiten in den anderen
Stockwerken vorgeschlagen, bis die ungeklärten Fragen
beantwortet sind.
Für die Bauarbeiter wurde ein Schild am Balkonaufgang
befestigt: Kein Zutritt.

Die Arbeiten gehen folgerichtig seit 8.oo an den oberen
Stockwerken weiter.

Nun eben Anruf des Hausverwalters.
Gebrüll: Wieso die Arbeiten behindert werden.
Entgegnung: niemand hindert und behindert die Arbeiten. Sie
können am anderen Ort weitergeführt werden.
Haben Sie das Schreiben nicht gelesen?
Er brüllt - heute mittag werde alles abgerissen.
Er verklage den Mieter wegen Behinderung der Arbeitsabläufe,
der hätte keine Ahnung etc. Diese Beschimpfungen sind bekannt
und dokumentiert - vom Bauleiter der letzten beiden Wochen
bereits.

Angst ist entstanden. Der Mieter ist allein, kann niemanden
erreichen.
Die Anwältin sagte letzte Woche, es müsse nicht zustimmt
werden, dass die Fenster unangekündigt herausgerissen werden.

Was ist zu tun. Das ist ja wie Gefahr im Verzuge !
Wie beantrage ich eine einstweilige Verfügung ?
Mit welchem § kann das Betreten des Balkons gestoppt werden?

Gruss
gretell

Hallo Gretell,

suche bitte morgen sofort einen Anwalt oder einen Mieterverein
auf und lasse Dich dort beraten. Dauerhaft wird man eine
Baumasnahme nicht verhindern können. Jedoch ist eine auf 12
Stunden ausgerichtete Massnahme nicht akzeptabel. Dieses
Problem kann Dir leider nur jemand vor Ort klären. Notwendig
wird möglicherweise sein, dass sich jemand vor Ort die
Baustelle besichtigt. Wir machen dies über die Kanzlei gegen
entsprechende Gebühren, über den Mieterverein über den
Beitrag.
Daher bitte die Kostenfrage abklären.

Mit einer Klage wird der Hausverwalter keinen Erfolg haben,
weil die Arbeiten nicht angekündigt sind.

Grüsse Günter

Hallo Günter,
vielen Dank, dass Du geantwortet hast.
Die Dinge überschlugen sich gestern noch. Ich war fix und
foxi. Tagsüber respektierte der Verantwortliche ein vom Mieter
aufgestelltes Schild, das den Zutritt zum Balkon sperren
sollte. Kurz vor Feierabend hörte der Mieter Geräusche und als
er nachsah, war dort der Bauleiter mit Brecheisen und Hammer
zugange und riß die Verankerungen (4-kanthölzer) der
Wäscheleinen heraus. Es kam zu einer schrecklichen Szene. Der
Bauleiter griff den Mieter an und warf Gegenstände rum. In
solchen Momenten ist der Mensch wirklich allein der Gewalt des
Unrechts ausgesetzt. Erst danach konnte der Mieter die Polizei
rufen.

Soeben kam ein Fax, in dem der RA des VM mitteilt, dass
mehrere Parteien im Haus während der Ausschreibungszeit
Febr/März/April danach gefragt hätten, ob mit den
angekündigten Dammungsmaßnahmen nicht auch gleich
Doppelverglasung der Balkonfenster gemacht werden könne.
Aber bis zum Pfingstfreitag 10.oo hatte der Mieter davon keine
Ahnung und nun wird das hingedreht als sei er der einzigste,
der die Arbeiten boykottieren wolle. Dabei ist die
Doppelverglasung durchaus in seinem Sinne - jedoch nicht ohne
eine Aufklärung über die Folgekosten, die dann der
Entscheidung die Basis liefern soll, ob zugestimmt wird oder
nicht. Der Architekt ließ dem Mieter gegenüber die Bemerkung
fallen, es gäbe weiters keine Kosten als die, die angekündigt
wären. Letztlich hat er aber darüber überhaupt keine
Aussagekompetenz. Oder ?

Der Architekt kann keine verbindlichen Aussagen machen. Und der Anwalt ist offenbar auch nicht ganz — na lassen wir es lieber. Denn wenn jemand etwas wünscht, kann man nicht bei dem anderen etwas tun. Ein etwas merkwürdiges Rechtsverständnis eines Kollegen.

Jedenfalls ist die Drohung der HV die, der Mieter hätte die
Kosten für die verzögerten Dämmarbeiten zu tragen.

Wo nichts angekündigt ist, sind Nötigungen dieser Art strafbar. Andere Folgen hat dies sonst aber nicht.

Aus Erfahrung (leider) klug geworden kennt der Mieter
inzwischen die Strategie: heimlich Fakten schaffen, um die
dadurch entstehenden Konflikte später durch die Gerichte
klären zu lassen. Das ist unerträglich.

Morgen habe ich einen Termin beim Mietverein.

Hier muss man sich überlegen, ob man nicht einen Baustopp beantragen soll, denn dies geht über die verbotenen Eigenmacht hinaus. Wenn die Wäscheleine dem Mieter gehört liegt sogar möglicherweise eine vorsätzliche Sachbeschädigung vor. Zumindest solltet ihr hier auch gegen den rabiaten Bauleiter strafrechtliche Schritte erwägen.

Gruss Günter

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…das kann man wohl sagen :frowning:

Hallo Günter,
Vielen Dank erstmal für Deine hilfreichen Gedanken.

Gruss
Gretell

Vorerst geschafft
Hallo Günter,
kurz noch ein feed back:
ich war heute beim Mieterschutz. Der Anwalt wird also gegen die Zumutungen und falschen Darlegungen im Fax mindestens mal
eine Zurechtweisung schreiben. Heute gab es keine Belästigungen und die Bedrohung durch einstweilige Verfügung erweist sich wirklich als das, was Du schon vermutet hast - es ist wie eine Nötigung, die Druck machen sollte. Was jetzt kommt ist auch Verhandlungssache und ich bin erleichtert, dass ich durch das meistern dieser Eskalation doch etwas hinter die Maske blicken konnte. Das Schlimmste finde ich sind diese Verdrehungen, die einem zur Last gelegt werden und einen so hilflos macht und deren Richtigstellung so viel Kraft kostet.

Ich kann nicht oft genug betonen, wie froh ich bin, dass es Dich hier gibt.
Herzlichen Gruss
gretell

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