Also es ist so ich habe mein Pferd in ein Stall gestellt am 1.1.10 und im Juni kam die Hofbesitzerin und meinte sie will jetz ein Vertrag aufstellen . In dem Vertrag stand drin das sie eine 4-wöchige Kündigungsfrist schriftlich will. Und das der Vertrag erst am dem 1.08.10 gültig ist da in dem Monat die Stallmiete um 50 € aufgeschlagen hat. So ich hatte den Vertrag dann unterschrieben und kurz drauf hab ich großen Ärger gehabt , das ich ihr per Sms geschrieben hab am 4.7.10 das ich einen anderen Stall suche das ich auf das Theater keine Lust mehr hab…(bin davon ausgegangen das sie das ernst genommmen hat) 2 wochen später hab ich es ihr nochmal gesagt das ich wirklich in 2 Wochen gehe…auf einmal ist sie durch gedreht und meinte ich kann nich gehen sie will eine schriftliche Kündigung dann hab ich eben eine geschrieben die halt nur noch 2 Wochen vorher geschrieben , dann meinte sie das wäre keine richtige Kündigung und hat gemeint sie will 150 € Stallmiete für den August dann kann ich gehen , davor nicht. Gut ich hab versucht mit ihr ein Kompromiss einzugehen und meinte ich zahl die 150 € und lass den Monat mein Pferd nochmal stehen, das wollte sie nicht weil sie schon einen Mieter gefunden hat und kein Platz mehr für mein Pferd hätte.Aber sie wollte ums verrecken die 150 euro . Natürlich hab ich ihr das Geld nicht gegeben und sie hatte mein Eqidenpass vom Pferd den sie nicht rausrücken wollte…Ich hab mit der Polizei gedroht und sie ist wieder durch gedreht das sie den Pass mir vor die Füße geschmissen hat und meinte sie kündigt mich jetzt fristlos und ich soll in 24 Stunden hier weg sein. (leider hab ich kein zeuge wo dabei war) Somit musste ich so schnell wie möglich Land gewinnen und hab es geschafft in 24 stunden den stall zu verlassen. 2 Monate später schickte sie mir einen Brief darin stand 2MAHNUNG (hab nicht mal die 1 bekommen, sehr merkwürdig) das ich bitte 300 euro stallmiete zahlen muss für august und September ansonsten kommt es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren.Hab ich eine Chance gegen sie??weil ich hab keine zeugen.??und ein Anwalt würd ich mir gern sparen.
Wow, sorry mit sowas kenne ich mich aus.
Es gibt da die S.O.S. Konzepte e.V. die helfen auch umsonst, wenns Ärger mit dem Vermieter gibt. www.sos-konzepte.de.
Hab die allerdings noch nie in Anspruch genommen. Weiß also nicht wie und ob die gut arbeiten.
Aber mach Dich da mal schlau.
ciao
Hallo Hidalgo!
zuerst mal: in einem Forum, wie Werweisswas dürfen wir keine Rechtsberatung machen. Meine Antwort kann keinen Besuch bei einem Rechtsanwalt ersetzen.
Hier mal alle Punkte, die mir durch den Kopf schießen, wenn ich deine Ausführungen lese:
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Ich gehe davon aus, das sich alle Zeitangaben in deiner Mail auf das Jahr 2011 beziehen und nicht auf 2010.
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Was sagt der Vertrag, den du unterschrieben hast zum Thema Kündigung, steht dort, das die Kündugung schriftlich erfolgen muß?
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Wenn ja, dann hast du ein Problem weil eine SMS nicht als schriftlich im Sinne des BGB gilt.
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Hast du die SMS noch? Das ist zwar nur ein ganz kleiner „Beweis“ wäre aber immerhin schon mal ein Anfang.
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Dein Problem ist, das du im Normalfall am 04.07. keinen Vertrag kündigen kannst, der erst ab dem 01.08. gilt.
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Was sagt der Vertrag zu Kündigungen vor Beginn des Vertrages? Zu welchem Datum hast du den Vertrag unterschrieben, habt ihr den Vertragsbeginn mit dem 01.08. einfach per „Vordatierung“ der Unterschrift festgelegt, oder hat der Vertrag ein Datum aus dem Juni und der Beginn wird auf den 01.08. festgelegt?
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Wenn sie für den August Miete von dir will, dann muß sie dir auch die Möglichkeit geben die gemietete Sache zu nutzen (es sei denn es wäre im Vertrag ausdrücklich anders geregelt --> ohne den genauen Wortlaut des Vertrages zu kennen ist es sehr schwer belastbare Aussagen zu treffen)
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Hast du Beweise dafür, dass die von dir gemeitete Box im August und September tats. an jemanden anderen vermietet war / genutzt wurde, oder kannst du solche Beweise besorgen? z. Bsp: Aussage von anderen Mietern
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Die erste Mahnung war mündlich, deshalb kann sie dir durchaus eine 2. Mahnung schicken.
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Es ist mir unbegreiflich, wie man einen Vertrag per SMS kündigen kann, gerade wenn die Kündigung wegen Ärger mit dem Vermieter erfolgt und wie man dann, spätestens nach der Aussage der Vermieterin, die Kündigung sei ungültig gewesen nicht wenigstens dann eine schriftliche Kündigung nachreicht … sorry, aber dass mußte einfach mal raus!!
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Lass dich von einem gerichtlichen Mahnverfahren nicht ins Bockshorn jagen, falls sie es wirklich anstengen sollte, dann legst du fristgerecht und schriftlich !!! Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein. Und dann muß sie erst mal beweisen, dass Sie einen Anspruch gegen dich hat. Wobei sie dafür natürlich den Vertrag vorlegen kann.
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Das heißt für dich, du mußt dringend:
Beweise besorgen + schriftlich für deine Unterlagen zusammenstellen.
Nochmal schriftlich kündigen (sonst will sie nächsten Monat möglicherweise noch mehr Geld)
Mehr kann ich dir ohne den Vertrag im Detail zu kennen leider nicht raten.
LG
Safran
Hallo Safran,
erst mal vielen Dank für die Antwort, ich versuch mal Punktweise auf deine Antwort zu antworten:
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Ja natürlich 2011

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Der Vertrag ist nicht wirklich ausführlich, aber es steht eine Klausel im „kleingedruckten“, dass man den Vertrag nur mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich kündigen kann.
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Ich glaube da hast du mich falsch verstanden, ich habe nicht per SMS gekündigt, ich habe sie lediglich darauf hingewiesen, dass ich mir einen anderen Stall suchen werde, da ich keine Lust mehr auf die ganzen unnötigen Streitereien hatte. Weiter bei 5.
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siehe 3.
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Nun ja das ist ja der Punkt um den es geht, ich bin der Meinung dass der Vertrag nichtig ist, da sie den Vertrag, der ja an dem Tag an dem ich den Stall verlassen haben, bereits gebrochen hatte indem sie mich innerhalb von 24h raus haben wollte. Die schriftliche Kündigung habe ich am 21.7. an sie „geschickt“, leider nicht per Einschreiben, sondern ich habe die Kündigung über eine Freundin von ihr zu ihr bringen lassen. Da diese Freundin aber auf ihrer Seite ist, gibt es leider keinen wirklichen Beweis, dass sie die Kündigung bekommen hat. Was aber definitiv der Fall ist.
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Auf dem Vertrag steht: „[gültig] ab: 01.08.2011“
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Richtig, denn dafür gibt es ja den Vertrag und für das soll ich ja auch bezahlen. Ich hatte aber ab dem 22.7.11 keine Möglichkeit mehr, die gemietete Sache (in dem Fall die Pferdebox) zu verwenden, weil sie mich an diesem Tag innerhalb 24h raus haben wollte.
Wie gesagt der Vertrag besteht aus einem Blatt und beinhaltet nur Sachen wie: Mietvertrag zwischen: Vermieter: … Mieter: … für Pferd: … für folgendes: … (hier steht nur wer was zu tun hat und wie oft, also misten, füttern usw.) … zu einem Preis von: … zahlungsmodalitäten … und die Kündigungsbedingungen … Unterschrift Vermieter und Unterschrift Mieter.
Das ist im Grunde genommen der ganze Vertrag. -
Leider auch nicht, es gab von Nachbarn ein paar mal die Aussage, dass die Box leer steht und als Lager genutzt wird. Ich weiß aber nicht mehr wer das genau gesagt hat und ist somit auch nicht nachvollziehbar.
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Nun sie hat aber in ihrer 2. Mahnung geschrieben, dass ich auf die 1. Mahnung vom 22.9.11 nicht reagiert habe und ich bin mir sicher, dass ich sie an diesem Tag weder am Telefon noch persönlich irgendwie getroffen haben, geschweige mit ihr geredet zu haben. Und eine Mahnung im Briefkasten lag auch nicht vor.
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Hat sich ja erledigt, siehe oben.
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Ich weiß auch nicht mal, ob sie das wirklich machen wird, da ich weiß dass sie Geldprobleme hat und man dafür ja erst mal in Vorleistung gehen muss, wenn ich mich richtig informiert habe. Und sie hat auch Probleme das zu Beweisen, sie hat ja nur den Vertrag, aber ich habe Zeugen, die wissen, dass ich 2,5 Stunden am mittag mit meinem Pferd zum neuen Stall gelaufen bin, das macht man ja auch nicht einfach so. Und falls es doch soweit kommen sollte, bleibt mir eigentlich nurnoch die Möglichkeit einer Eidesstattlichen Versicherung. Ich hoffe aber dass sie vorher zur Vernunft kommt.
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Ja da bin ich schon dran und die Kündigung werde ich dann wohl nochmal abschicken, dieses mal per Einschreiben.
Ich hoffe die Lage ist jetzt etwas klarer.
Vielen Dank auf jeden Fall nochmal für die Hilfe.
LG Hidalgo
Hallo Hidalgo!
- ja an dem Tag an dem ich den Stall verlassen haben, bereits gebrochen hatte indem sie mich innerhalb von 24h raus haben
–> das Problem ist, das du das nicht beweisen kannst
Da diese Freundin aber auf ihrer Seite ist, gibt es
leider keinen wirklichen Beweis, dass sie die Kündigung bekommen hat. Was aber definitiv der Fall ist. --> Das ist doch schon mal etwas, falls es also vor Gericht gehen würde geht die Freundin sicher nicht das Risiko einer eidlichen Falschaussage ein.
weil sie mich an diesem Tag innerhalb 24h raus haben wollte. --> hat die jemand bei deinem Auszug gesehen?
- Leider auch nicht, es gab von Nachbarn ein paar mal die Aussage, dass die Box leer steht und als Lager genutzt wird. --> das ist blöd, denn dann kann sie behaupten, du hättest ausziehen wollen und sie habe dir die Nutzung nicht vorenthalten
- Ich weiß auch nicht mal, ob sie das wirklich machen wird,da ich weiß dass sie Geldprobleme hat und man dafür ja erst mal in Vorleistung gehen muss, wenn ich mich richtig --> ja, das stimmt
aber ich habe Zeugen, die wissen,dass ich 2,5 Stunden am mittag mit meinem Pferd zum neuen Stall gelaufen bin, das macht man ja auch nicht einfach so.
–> naja, ein Beweis, das sie dir die Nutzung verboten hat ist das aber auch nicht …
Und falls es doch soweit kommen sollte, bleibt mir eigentlich nur noch die Möglichkeit einer Eidesstattlichen Versicherung.
–> eine Eidesstattliche Versicherung sicher nicht, denn das entspräche einem Offenbarungseid --> in einer EV sagst du „bei mir ist kein Geld zu holen und nichts pfändbar“ --> wie gesagt, im Fall eines Falles mußt du Widerspruch einlegen, das Formular dafür kommt mit dem Mahnbescheid automatisch mit.
toi toi toi
Safran
Hallo, leider kann und darf ich keine Rechtsberatung anbieten. Vielleicht hilft dir aber folgender Tip:
Dies ist offensichtlich ein klarer Fall für einen Anwalt! Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du dort Deckungszusage einholen (noch besser direkt von deinem Anwalt), falls du finanziell nicht in der Lage bist, wird ein Anwalt dich aufklären und Prozesskostenhilfe prüfen, was viele nicht wissen. Diese bedeutet, dass dir keine Kosten entstehen! Es soll finanziell nicht so gut gestellten Bürgern somit die Möglichkeit gegeben werden, sich auch anwaltlich vertreten zu lassen. Somit zahlt die Allgemienheit, der Staat also, die anfallenden Rechtskosten.
Viel Erfolg!
Thomas
Danke für die schnelle Antwort werde wohl oder übel doch ein Anwalt einschalten müssen…auch wenn ich mir das nicht leisten kann und werde den dann direkt ansprechen wegen einer prozessbeihilfe.
Habe eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen, doch leider erst nachdem Vorfall. 
Genau aus dem Grund halt.
18.11.2011
meine Antwort:
ich bin erfahren im Mietrecht für Wohnungen, nicht für Tierställe. Da gelten die allgemeinen Vorschriften über Miete, wie auch z. B. für Autos usw.
Mein Rat: Ein guter Anwalt ist bei dem Sachverhalt das Billigste. Schon weil der sehr schnell die Angelegenheit
versachlichen kann.
M f G
Henning Borm