es wird „nur“ der Zeitwert erstattet, das hat nix mit deiner versicherung zu tun, sonder mit dem gesetz. $ 249 BGB sagt, daß der schädiger (du) den zustand der beschädigten sache herzustellen hat, den die beschädigte sache vor dem schaden hatte (zeitwertentschädigung). weil du aber eine haftpflicht hast erledigt das deine versicherung für dich. es ist schlecht möglich deinem bekannten eine 5 jahre alte brille zuschicken, also erfolgt die entschädigung in geld. frag mal deinen optiker, wie viel die brille noch wert wäre, du wirst überrascht sein, nix mehr.
die brille wurde bestimmt zu einem gutachter geschickt. hast du oder dein bekannter das gutachten gesehen? der gutachter war bestimmt hr. stade, der ist o.k.
da steht drin, warum die brille nur noch 18 % wert ist.
komm blos nicht auf die idee deinem bekannten die differenz zu zahlen, darauf hat er keine anrecht! deine versicherung hat das erstattet, was du erstatten mußtes, mehr nicht.
nimm einfach mal ein zeitwert-beispiel, das besser zu verstehen ist. du beschädigst einen 5 jahre alten computer und hast keine haftpflicht versicherung. dann müßtes du den schaden selbst zahlen. jetzt sagt dein bekannter der computer (486) hat damals 2.000 dm gekostet. dann zahlst du ach nicht die 2.000 dm. dafür kriegt der heute einen p III mit allem furz und feuerstein. da wärst du, glaub ich, ziemlich sauer, wenn der sich auf deine kosten saniert. ich jedenfalls würde nur zahlen was der braucht um sich einen ähnlichen rechner zu kaufen. das wird nicht viel sein.
bevor du jetzt sagst, daß der rechner oder die brillen (um bei deinem problem zu bleiben) repariert werden soll, sag ich dir auch gleich das das nicht geht. der geschädigte soll sich wirtschaftlich verhalten, soll heißen keine reparatur duchführen, die 1.000 dm kostet, wenn es eine neu brille für 750 gibt.
war bestimmt kompliziert, hab lang gebraucht das zu verstehen. wenn du fragen hast
hau rein
akontario
Hallo Leute,
ich hatte meiner Versicherung einen
Haftpflichschaden gemeldet!
Brille eines Bekannten beschädigt!
Jetzt schreibt mit der Versicherer das
nur 18% des Neuanschaffungspreises
ersetzt werden, da die Brille bereits 5
Jahre alt sei! NEupreis wurde auf DM 500
taxiert obwohl bereits ein Angebot von DM
750,- für eine neue Brille von einem
Optiker veranschlagt wurde. Meine Frage
jetzt:
Ist es generell so das nur diese 18% des
Neupreises ersetzt werden da die Brille
so alt ist oder liegt das an meinem
Versicherer Aachener und Münchener!
Danke im Voraus für eure Antworten!
Gruß
Abdel