Hallo ihr lieben, ich brauche Hilfe. Mein Mann ist vor fast 5 Wochen plötzlich verstorben, ich bin nun mit meinen 3 minderjährigen Kindern alleine. Da mein Mann Alleinverdiener war musste ich jetzt Hartz4 beantragen. Nun habe ich Zeit bis Ende Oktober um meine Miete zu kürzen sonst muss ich ausziehen. Wir waren nie vom Staat abhängig und nu wenn man sie mal braucht kommt sowas. Meine Kinder sind hier geboren, hier steckt soviel von meinem Mann drin. Sie haben ihren Vater verloren müssen sie nun auch ihr zu Hause verlieren? das ist doch nicht fair, das da keine Rücksicht drauf genommen wird. Habe ich irgendwelche Möglichkeiten das zu umgehen? sicher werde ich irgendwann Arbeiten gehen, aber da bin ich jetzt nicht in der Lage zu, es schmerzt der Verlust das ich zerbreche. Hoffe ihr könnt mir helfen.
Vor Hartz4 steht doch erst einmal der Anspruch auf Witwenrente und für die Kinder der Anspruch auf Waisenrente. Und als so genannter Aufstocker - falls die Rentenansprüche nicht reichen - hat man normalerweise die Möglichkeit die Differenz zwischen dem, was das Jobcenter zahlt und dem, was die Wohnung kostet, zu tragen.
Es wird bei langem nicht reichen zum leben, mein Mann ist jung verstorben und hat dementsprechend nicht viel in der Kasse, ich werde auf Hartz4 Aufstockung zurück greifen müssen und kann keine 200€ zu zahlen
hallo,
erstmal möchte ich deinen Kindern und dir mein Mitgefühl aussprechen.
Es ist hoffentlich die Witwen- und Waisenrente bereits beantragt und es gibt hoffentlich auch einen Bescheid (mit Rechtsbehelfsbelehrung) vom Jobcenter, dass die Miete zu reduzieren ist?
Gegen den Bescheid kann man Widerspruch einlegen. Empfohlen werden kann auch im WWW die Seite von
hartzIV.org (da bitte unbedingt den Link „örtliche Richtlinien“ zu Höhe der Miete bei Hartz IV beachten).
Viel Gruß und alles Gute von Tara
Hallo,
das tut mir sehr leid.
Vielleicht hilft das:
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beim Wohnungsamt der Stadt nach Wohngeld erkundigen. Verschiedene Berechnungsbeispiele durchgehen.
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bei der Agentur für Arbeit nach dem Kindergeldzuschlag erkundigen: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer
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das Gespräch mit dem Vermieter suchen: Evtl. Mietminderung für 12 oder 6 Monate möglich. Auch Vermieter können menschlich reagieren.
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selber und/oder (ältere) Kinder in absehbarer Zeit einen 450-Euro-Job suchen (z.B. in Freundes-/Bekanntenkreis und/oder Nachbarschaft)
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bei der Krankenkasse erkundigen, inwieweit man dort Kosten sparen kann
Gruß
RHW
Ich danke dir da schau ich mal
Vielen dank, arbeiten werde ich sicher gehen nur im Moment ist da nicht dran zu denken, ich hoffe es geht in absehbarer Zeit besser
Das klingt bitter. Ist auch sonst keine private Vorsorge vorhanden?
Auf jeden Fall zunächst mal dringend Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen. Ggf. ist da ja etwas drin. Viele Vermieter sind bereit in so einer Situation zu helfen. Wir haben einer Mieterin auch die erste Miete erlassen, weil sie gerade einen Todesfall und auch noch einen Totalschaden am Auto verkraften musste, und eigentlich schon wieder aus dem Vertrag raus wollte.
Ich bin aber auch noch auf eine interessante Stelle zum Wohngeldgesetz gestoßen, die dir jetzt ggf. helfen könnte:
… Zudem bestimmt Paragraf 4, Abs. 4 Wohngeldgesetz:
„Hat sich die Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder durch Tod verringert, so ist dies für die Dauer von 24 Monaten nach dem Sterbemonat ohne Einfluss auf die bisher maßgebende Haushaltsgröße.“ Sprich: Wenn nach dem Tod eines Angehörigen statt vier Personen nur noch drei in der Wohnung leben, so wird bei einem Neu-Antrag auf Wohngeld dennoch weiterhin die Zahl von vier Haushaltsmitgliedern zugrunde gelegt einen höheren Mietzuschuss. Diese Vergünstigung entfällt jedoch bei einem Wohnungswechsel oder „wenn sich die Zahl der Familienmitglieder wieder auf den Stand vor dem Todesfall erhöht“, bestimmt das Gesetz weiter.
D.h. wenn du jetzt erstmals Wohngeld beantragen würdest, dann müsste dies für zwei Jahre für fünf Personen berechnet werden, und nicht für vier, solange es zu keinem Wohnungswechsel kommt! Ist dies schon so berücksichtigt worden?
Ansonsten muss man sehen, inwieweit man hier aufgrund der aktuellen Situation nach dem Todesfall des Ehegatten und Vaters ggf. auch mit einem ärztlichen Gutachten etwas bewirken könnte, wonach in dieser Situation auf absehbare Zeit ein Wohnungswechsel nicht zumutbar wäre, und einen Mehrbedarf gerechtfertigt wäre.
Weiterhin müsste man sehen, wie der aktuelle Wohnungsmarkt bei euch so gestaltet ist, und ob da überhaupt Wohnungen in geeigneter Größe zum vom Sozialamt bezahlten Preis verfügbar wären. Nicht selten scheitert das Ansinnen des Sozialamtes an genau diesem Punkt rein faktisch.
Zudem würde ich dir empfehlen mal in deiner Stadt nach Einrichtungen wie einer „Lebensberatung“ zu schauen, die von vielen Städten, teilweise unter Nutzung von Kapazitäten der Wohlfahrtsverbände, angeboten werden. Aber auch diese Wohlfahrtsverbände kann man direkt ansprechen, oder z.B. über die Kirchengemeinde Kontakt suchen. Da sitzen Leute, die sich mit genau solchen Situationen auskennen, und wissen, was wie machbar ist.
Leider nichts vorhanden, da wir noch „jung“ sind hatten wir uns da nie Gedanken drüber gemacht. Ich danke dir für deine Tipps, werde mal schauen was ich erreiche