HILFE ! Hartz4 Sturmkommando in der Wohnung

Folgendes ist passiert:

Frau AA trennt sich von Ihrem Ehemann und zieht mit zwei kleinen Kindern in eine eigene Wohnung…

Frau AA stellt an einem Montag Antrag auf ALG2… Bereits 2 Tage später verbindlichen Termin bei Herrn XX zur Antragsabgabe… Unterlagen waren ok…kein Problem soweit…

Heute morgen (genau 4 Tage nach Antragsabgabe) läutet gegen 8 Uhr morgens das Handy von Frau AA. Es war eine nicht bekannte 0151-Nummer auf dem Display… Frau AA nahm das Gespräch an.

YY: „Hier ist Herr YY vom Landratsamt. Frau AA sind sie daheim?“
AA: „Ja klar“
YY: „Dann machen Sie die Tür auf wir sind schon vor Ihrer Tür.“
AA: „Wie vor meiner Tür?“
YY: „Oben im 4. Stock“
(Frau AA wohnt in einem großen Block mit 119 Wohnungen, und hat weder an der Wohnung noch am Haus ein Namensschild. Vermieter sowie Hausmeister waren garantiert nicht erreichbar)

Frau AA öffnete die Tür und da standen tatsächlich Herr YY in Begleitung des Sachbearbeiters des jobcenters Herr XX.

Die beiden drängen in die Wohnung und betreten jeden Raum und zwingen Frau AA sämtliche Schränke und Schubladen zu öffnen um diese von den beiden inspzieren zu lassen. Frau AA sagte wörtlich: „Müssen Sie das alles Durchsuchen?“
Herr YY: „Wir dürfen das“

Frau AA gab immer wieder zu erkennen dass ihr das Vorgehen nicht recht ist.

Nach 10 Minuten verschwinden die beiden wieder.

Später rief AA den getrennt lebenden Ehemann. Dieser meinte ohne Durchsuchungsbeschluss und Anwesenheit eines Polizisten, oder eines Ordnungsbeamten hätten die beiden in der Wohnung von AA absolut nichts verloren.

Meine Fragen:
Darf das jobcenter so vorgehen?
Kann sich AA irgendwo über das ganze beschweren?
Lohnt sich der Gang zum RA?

Eine Antwort wäre sehr hilfreich uznd danke allen die sich die Mühe geben mir zu antworten…

Frau AA öffnete die Tür und da standen tatsächlich Herr YY in
Begleitung des Sachbearbeiters des jobcenters Herr XX.

Die beiden drängen in die Wohnung

Waren sie gewalttätig?

und betreten jeden Raum und
zwingen Frau AA sämtliche Schränke und Schubladen zu öffnen um
diese von den beiden inspzieren zu lassen.

„Zwingen“? Wie sah dieser Zwang aus?

Frau AA sagte wörtlich: „Müssen Sie das alles Durchsuchen?“
Herr YY: „Wir dürfen das“
Frau AA gab immer wieder zu erkennen dass ihr das Vorgehen
nicht recht ist.

Der grün-weiße Trachtenverein hätte den beiden Herren sicher gerne die Grenzen aufgezeigt. Warum hat sie die Tür denn geöffnet? Warum hat sie nicht 110 angerufen, wenn das alles gegen ihren Willen war?

Nach 10 Minuten verschwinden die beiden wieder.

Später rief AA den getrennt lebenden Ehemann. Dieser meinte
ohne Durchsuchungsbeschluss und Anwesenheit eines Polizisten,
oder eines Ordnungsbeamten hätten die beiden in der Wohnung
von AA absolut nichts verloren.

Ob diese Aussage im Detail jetzt so 100% richtig ist, darf man bezweifeln, zumal AA Schränke und Schubladen ja wohl selbst geöffnet hat?!

Meine Fragen:
Darf das jobcenter so vorgehen?

„So“? Worum geht es genau?

Kann sich AA irgendwo über das ganze beschweren?

natürlich. Bei der Polizei oder beim Vorgesetzten von YY.

Lohnt sich der Gang zum RA?

Für den RA schon. AA sollte sich allerdings erstmal klar werden, was der RA für sie erreichen soll.

Eine Antwort wäre sehr hilfreich uznd danke allen die sich die
Mühe geben mir zu antworten…

War meine Antwort denn hilfreich??

LG
der Kater

Hallo Michi,

Wer solche Fragen bei wer-weiss-was stellt, bekommt leider von vielen die kalte Schulter gezeigt oder wird auch mal angepöbelt.

Es gibt eine Menge Foren für Arbeitslose im Netz, bei denen man für solche Fragen nicht diskriminiert wird und wo man vermutlich auch kompetentere Antworten erhält, z.B.

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/

und andere; wer bei Google einfach mal das Stichwort „Arbeitlosenforum“ oder ähnliches eingibt, wird sicher etwas Passendes finden.

Mit freundlichen Grüßen, Tanja

Die beiden drängen in die Wohnung und betreten jeden Raum und
zwingen Frau AA sämtliche Schränke und Schubladen zu öffnen um
diese von den beiden inspzieren zu lassen. Frau AA sagte
wörtlich: „Müssen Sie das alles Durchsuchen?“
Herr YY: „Wir dürfen das“

Ja und nein, jedenfalls kann man den Zutritt ohne rechtliche Konsequenzen (Sanktionen) verwehren.
Zudem müssen sie ein Protokoll anfertigen und eine Kopie/Durchschlag aushändigen.

Frau AA gab immer wieder zu erkennen dass ihr das Vorgehen
nicht recht ist.

Nach 10 Minuten verschwinden die beiden wieder.

Wenn man sie rein lässt, sollte man einen Zeugen dabei haben.
Man hätte sie einfach rausschmeißen können/sollen und mit der Polziei drohen, wenn sie die Whg. nicht verlassen.

Kann sich AA irgendwo über das ganze beschweren?
Lohnt sich der Gang zum RA?

Man kann eine Fachaufsichtsbeschwerde (Missachtung der Verfahrensvorschriften und Gesetze) und Dienstaufsichtbeschwerde (Verhalten der Person gegenüber) machen. Diesen Beschwerden sagt man nach dass sie fristlos, formlos und fruchtlos sind.

Gang zum RA lohnt sich wohl erst, wenn aus dem Hausbesuch finanzielle oder rechtliche Nachteile entstehen, oder etwas behauptet wird, was nicht zutrifft.
Das Vorgehen in dieser Form war jedenfalls mehr als grenzwertig und vermutlich rechtswidrig wenn kein Protokoll ausgehändigt wurde und der
Grund der Durchsuchung nicht genannt wurde.

Eine Antwort wäre sehr hilfreich uznd danke allen die sich die
Mühe geben mir zu antworten…

Das Problem ist, dass im Gesetz steht, dass ein Außendienst eingerichtet werden soll. § 6 Abs. Satz 2 http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37288.htm
Aber der hat seine Grenzen:
http://www.arbeitsagentur.de/bund/generator/goto?id=…

Hier stehen einige Urteile zum Thema:
http://isg-lengenfeld.aktiv-forum.com/t3-urteile-zu-…
Und hier findet man noch mehr:
http://www.google.com/search?hl=de&client=iceweasel-…

Wie bereits von einigen Teilnehmern hier betont wurde, kann man wer-weiss-wa s in Sachen Alg 2 meiden , da die Vorurteile recht hoch sind.
Dafür gibt es bessere spezielle Foren von Betroffenen mit viel Erfahrung in Sachen würdigem Umgang mit „Hartz-IV-ern“

Sofern keine aktute „Gefahr im Verzug“ ist oder sie eine entsprechende richterliche Verfügung dabei haben, dürften selbst Polizisten nicht einfach eine Wohnung betreten, geschweige denn darin „herumsuchen“.
Ist ein bisschen schwer, sich vorzustellen, dass Frau AA irgendeinen Sachbearbeiter tatsächlich so sang- und klanglos bei sich hereinspazieren lässt… Überraschungseffekt hin oder her.

läutet gegen 8 Uhr morgens das Handy von Frau AA

Wieso hat denn das Jobcenter die Telefonnummer von Frau AA ?! Diese Angabe musste bei der Antragstellung nicht gemacht werden - man muss lediglich postalisch erreichbar sein. Und da telefonische Aussagen sowieso völlig unverbindlich und „rechtlich“ ggf. nicht zu verwerten sind, sollte Frau AA schleunigst (nachweislich schriftlich) die Löschung ihrer Rufnummer aus der Papier- und EDV-Akte des Jobcenters (und eine Bestätigung darüber) verlangen.

Frau AA sagte wörtlich: „Müssen Sie das alles Durchsuchen?“

Frau AA hat (sich selbst und dann die Besucher) nicht als Erstes gefragt, was die Herren überhaupt bei ihr wollen ? Oder was der Leistungssachbearbeiter im _Außen_dienst zu suchen hat… ?

Mal lesen :
http://hartz.info/dateien/pdf/leitfaden_aussendienst… , nachweislich schriftlich das Prüfprotokoll anfordern… und was Beschwerde /Anzeige angeht: Das Problem dürfte sein, das Ganze glaubhaft zu machen. Und ohne Beweisbarkeit… kommt letztlich nicht viel bei herum.
Ggf. behaupten die Besucher halt einhellig, Frau AA vorab über ihren Prüfauftrag in Kenntnis gesetzt und sie über ihre Rechte informiert zu haben - und erst nach Frau AAs ausdrücklicher Erlaubnis die Wohnung betreten und in Augenschein genommen zu haben.

Hi,

vielleicht hast du meinen Beitrag ja nicht gelesen, daher vorsorglich

http://hartz.info/dateien/pdf/leitfaden_aussendienst… ,

der hier ist aktueller:
http://www.arbeitsagentur.de/bund/generator/goto?id=…

Trotzdem auch von mir einen Stern an dich :wink:

Hallo!

Folgendes ist passiert:

Die Art der Schilderung schadet dem Anliegen. Persönliche Betroffenheit lässt den Text ins Unsachliche abgleiten. So wird die Chance verbaut, mit knochentrockener Darstellung nur der Fakten mindestens grenzwertiges Vorgehen des Jobcenters darzustellen. Schlimmer noch: Die Darstellung wird nicht ernst genommen und bietet Anlass, genau die Vorurteile und Dummheiten abzulassen, von denen sich manche Politiker und Ämter leiten lassen.

Hilfe zum Lebensunterhalt ist ein Rechtsanspruch, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Zuweilen handelt es sich – vorsichtig ausgedrückt – um schwierige Klientel und Betrugsfälle kommen durchaus vor. Das darf aber kein Anlass sein, alle über einen Kamm zu scheren und unisono in die Unterschichtschublade arbeitsunwilliger Faulenzer zu packen. Insbesondere darf ein wahrgenommener Rechtsanspruch nicht dazu führen, den vom Grundgesetz garantierten besonderen Schutz der Wohnung unter fadenscheinigem Kontrollvorwand auszuhebeln. Und der Vorwand ist fadenscheinig. Die Herrschaften wollen z. B. sehen, ob im Bett einer nach Aktenlage alleinstehenden Frau ein Mann liegt, um daraus auf eine Bedarfsgemeinschaft zu schließen. Wer mit wem Geschlechtsverkehr pflegt, geht aber niemanden etwas an und lässt keinen Rückschluss auf eine Lebensgemeinschaft zu, die auf gegenseitiges Einstehen angelegt ist. So ist das Durchsehen der Wäsche auf der Suche nach Männerunterhosen oder dem Blick ins Badezimmer auf der Suche nach zusätzlicher Zahnbürste und Rasierzeug nutzlos, entwürdigend und ein illegaler behördlicher Übergriff. Solche Behördenleute und ihre Vorgesetzten begehen Straftaten! Es ist leider kein Einzelfall, dass Jobcenter, Zollämter und Staatsanwaltschaften die rechtliche Unbeholfenheit sowie Mängel der verbalen und schriftlichen Ausdrucksmöglichkeiten der Betroffenen gezielt ausnutzen.

Antworten in diesem Brett sind oft genug von Bauchgefühl und sa§blö%&° Sprüchen begleitet. Ginge es um seltene Ausnahmen, wo sich Behördenmitarbeiter in der Wahl der Mittel vergreifen, wäre es schlimm genug. Es sind aber keine seltenen Ausnahmen. Entwürdigendes und glatt gesetzwidriges Vorgehen wird von etlichen Jobcentern systematisch betrieben. Wir sollten aber niemals zulassen, dass diese Büchse der Pandora aufgemacht wird! Es geht um legitime Rechtsansprüche von Bürgern. Wenn dann das Bauchgefühl mancherorts zur Zustimmung zu Verfassungsbrüchen führt, sind sich diese Leute offensichtlich nicht klar darüber, was sie befördern.

Aber auch die Betroffenen machen viele Fehler. Das Beispiel eines der häufigsten Fehler hast du mit Verlassen der Ebene sachlicher Darstellung gerade geliefert. Mit Emotionen kommt man den Tätern in den Ämtern nicht bei. Es ist dann sehr schwer, Hilfe zu finden, weil der Hilfeleistende erkennt, dass er die Schilderung nicht wörtlich nehmen und nur die Hälfte glauben kann. Aber welche Hälfte?

Gruß
Wolfgang

Folgendes ist passiert:

Frau AA trennt sich von Ihrem Ehemann und zieht mit zwei
kleinen Kindern in eine eigene Wohnung…

Damit ist die Bedarfsgemeinschaft nach den Vorgaben des Jobcenters aufgelöst.

Die beiden drängen in die Wohnung und betreten jeden Raum und
zwingen Frau AA sämtliche Schränke und Schubladen zu öffnen um
diese von den beiden inspzieren zu lassen.

Der Hausbesuch fand offensichtlich statt,um das Fortbestehen einer Bedarfsgemeinschaft zu prüfen. Allerdings sagen die BA-eigenen Regeln für Hausbesuche aus,daß ein Hausbesuch nicht zur Feststellung einer Bedarfsgemeinschaft geeignet ist. Dafür gibts die Anlage VE im ALG2-Antrag.

Frau AA sagte
wörtlich: „Müssen Sie das alles Durchsuchen?“
Herr YY: „Wir dürfen das“

Falsch. Einblicke in Schränke bedürfen einer gesonderten Zustimmung des Bewohners,die verweigert werden darf. Und selbst wenn man dem zustimmt,so beeinhalten *Einblick" nicht das Herumkramen darin,sondern wirklich nur einen Blick

Später rief AA den getrennt lebenden Ehemann. Dieser meinte
ohne Durchsuchungsbeschluss und Anwesenheit eines Polizisten,
oder eines Ordnungsbeamten hätten die beiden in der Wohnung
von AA absolut nichts verloren.

Da hat er Recht.

Meine Fragen:
Darf das jobcenter so vorgehen?

Im vorliegenden Fall ? Jein. Man hat genügend Widerspruchsmöglichkeiten…wenn man diese nicht kennt oder nutzt,muss man sich nicht wundern,wenn die festgestellten Indizien auch genutzt werden. Ob diese eigentlich zulässig sind,ist hinterher dabei belanglos.
Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen,daß man einem Hausbesuch keinesfalls zustimmen sollte. Denn die Herrschaften hören förmlich die Flöhe husten und würden selbst im Zimmer eines Mönches Indizien finden, daß er mit jemandem zusammenlebt. Klingt übertrieben,ist aber so.

Kann sich AA irgendwo über das ganze beschweren?

Es gibt ein Kundenreaktionsmanagement bei der Bundesagentur für Arbeit. Allerdings sollte man sich nicht zuviel davon versprechen,die leiten die Sache meist nur zur Prüfung ans zuständige Jobcenter weiter. Und daß man sich dort nicht selbst in die Pfanne hauen wird,kann sich jeder denken.

Lohnt sich der Gang zum RA?

Wegen dem Hausbesuch selbst ? Nein,nicht wirklich,denn das Kind ist schon in den Brunnen gefallen. Erst wenn ein Bescheid kommt,indem behauptet wird, daß man weiterhin mit dem Ex-Partner zusammenlebt,könnte man einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Denn meist „vergessen“ die Jobcenter gerne mal zu erwähnen,daß es sich dabei eigentlich nur um einen Vermutungstatsbestand handelt, der widerlegt werden kann. Diese Vermutung ist mit dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung schon ausreichend widerlegt.