Folgendes ist passiert:
Frau AA trennt sich von Ihrem Ehemann und zieht mit zwei kleinen Kindern in eine eigene Wohnung…
Frau AA stellt an einem Montag Antrag auf ALG2… Bereits 2 Tage später verbindlichen Termin bei Herrn XX zur Antragsabgabe… Unterlagen waren ok…kein Problem soweit…
Heute morgen (genau 4 Tage nach Antragsabgabe) läutet gegen 8 Uhr morgens das Handy von Frau AA. Es war eine nicht bekannte 0151-Nummer auf dem Display… Frau AA nahm das Gespräch an.
YY: „Hier ist Herr YY vom Landratsamt. Frau AA sind sie daheim?“
AA: „Ja klar“
YY: „Dann machen Sie die Tür auf wir sind schon vor Ihrer Tür.“
AA: „Wie vor meiner Tür?“
YY: „Oben im 4. Stock“
(Frau AA wohnt in einem großen Block mit 119 Wohnungen, und hat weder an der Wohnung noch am Haus ein Namensschild. Vermieter sowie Hausmeister waren garantiert nicht erreichbar)
Frau AA öffnete die Tür und da standen tatsächlich Herr YY in Begleitung des Sachbearbeiters des jobcenters Herr XX.
Die beiden drängen in die Wohnung und betreten jeden Raum und zwingen Frau AA sämtliche Schränke und Schubladen zu öffnen um diese von den beiden inspzieren zu lassen. Frau AA sagte wörtlich: „Müssen Sie das alles Durchsuchen?“
Herr YY: „Wir dürfen das“
Frau AA gab immer wieder zu erkennen dass ihr das Vorgehen nicht recht ist.
Nach 10 Minuten verschwinden die beiden wieder.
Später rief AA den getrennt lebenden Ehemann. Dieser meinte ohne Durchsuchungsbeschluss und Anwesenheit eines Polizisten, oder eines Ordnungsbeamten hätten die beiden in der Wohnung von AA absolut nichts verloren.
Meine Fragen:
Darf das jobcenter so vorgehen?
Kann sich AA irgendwo über das ganze beschweren?
Lohnt sich der Gang zum RA?
Eine Antwort wäre sehr hilfreich uznd danke allen die sich die Mühe geben mir zu antworten…