Hallo,
ich muss gestehen, dass ich das Problem nicht ganz sehe.
Zwei Männer haben im Mai ein Haus zur gemeinsamen Nutzung
gekauft. Das Haus hat zwei Wohnungen und mehrere gemeinsam
genutzte Nebenräume sowie ein riesengroßes Grundstück.
schön
Nun will einer der zwei nicht mehr mit dem anderen unter einem
Dach leben (gründe sind keine vorhanden oder werden nicht
genannt). Er will somit wieder ausziehen.
Wie bereits gesagt. Das steht im frei.
Beide stehen im Grundbuch und beide stehen in den
Kreditverträgen drin.
Und das bleibt ja genau so bestehen, auch wenn der anderer Auszieht oder sonst etwas macht. Es ändert sich dadurch nichts.
Wie muss nun vorgegangen werde?
Wogegen genau? Der „andere“ entledigt sich ja dadurch nicht seiner Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag.
Was kann man machen damit das
Haus nicht auch noch der zweite Mann verliert.(alleine sind
die Raten nicht zu bewältigen).
Welche Raten genau? Diejenigen an die finanzierende Bank für den Kaufpreis? Der andere ist und bleibt doch weiterhin zur Zahlung verpflichtet. Es ändert sich rein garnichts.
Kann man einen neuen
miteigentümer gewinnen (ist evntl. vorhanden), aber wie macht
man das dann mit dem Bankkredit und der Grundbucheintragung.
Kann man und wie gesagt könnte der auch den Kredit übernehmen. Meiner Erfahrung nach ist das aber eher unwahrscheinlich.
Aber nochmal: Der andere ist weiterin an den Kreditvertrag gebunden wir bisher.
Richtig ist natürlich der bereits gegebene Hinweis auf die Gesamtschuldnerschaft. Es droht also die Gefahr, dass der „andere“ seine Zahlungen einfach (wenn auch vertragswidrig) einstellt. Dann kann, wenn der Vertrag dies hergibt, sich die Bank allein an den verbleibenden wenden.
Das ist aber ein allgemeines Problem, was immer auftreten kann, wenn meherer Leute gemeinsam einen Vertrag schließen.
Etwas, was hier tatsählich möglich wäre, ist seinen Ausgleichsanspruch aus der Gesamtschhuldnerschaft gegen den anderen durch einen dinglichen Arrest gem. §§ 916, 917 ZPO zu sicher. Ob die Voraussetzungen hier vorliegen, kann aber nur ein mit dem Fall betrauter Anwalt feststellen.
Wenn nun beide das Haus in den „Wind schiessen“
was rechtlich natürlich keine Auswirkung hat…
bleiben ja
beide auf einem Schuldenberg sitzen…oder kann man die
Kredite evntl. früher ablösen wenn man das Haus verkauft?
Wie bereits dargelegt, mit einer wahrscheinlich anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung ja.
Der zweite Mann, der weiterhin hier wohnen will, eigentlich
auch mit dem anderern zusammen, ist gerade vor den Kopf
gestoßen und steht vor einem Scherbenhaufen, da er Angst hat
nun einen riesigen berg schulden zu haben und keine
gegenleistung dafür.
Daher nochmal: Es hat und wird sich nichts an der bestehenden Rechtslage ändern. Der „andere“ kann 10mal ausziehen oder sonstwas machen, er bleibt aus den Kreditverträgen verpflichtet.
Problematisch wird es einzig, wenn er entgegen seiner Verpflichtung die Zahlungen einstellt und der „zweite Mann“ aus dem Kreditvertrag als Gesamtschuldner haftet. Dann müsste man rechtzeitig Maßnahmen wie einen Arrest einleiten.
Da hier wohl einiges auf dem Spiel steht, sollte wirklich ein Anwalt eingeschaltet werden.
Gruß
Dea