Hilfe Hausrat oder Haftpflichtversicherung?

Hallo, ich habe folgendes Problem. Am Wochenende habe ich nachmittags Wäsche gewaschen und vergessen den Schlauch durch den das wasser abfließt in die Badewanne zu tun. Also lief das Wasser in die komplette Wohnung,mir ist es erst nach ein paar minuten aufgefallen.

Ich habe die devk meine hausrat und haftpflichtversicherung informiert und heute war auch ein gutachter da. Das Problem ist nur jetzt,daß ich nicht weiß ob die Hausrat oder die Haftpflichtversicherung dafür zuständig ist. Der Gutachter erzählte mir wenn das kaputte Laminat vom Vermieter damals gewesen wäre, würde die Haftpflichtversicherung zahlen.Bei einem späteren Telefonat mit der Devk erzählten die mir jedoch da wenn das Laminat vom Vermieter wäre, eine gebäudehaftpflichtversicherung dafür zuständig wäre und nicht meine Haftpflicht. Nach einem Telefonat mit der gebäudeversicherung und meiner hausverwaltung erzählten die mir jedoch daß sie erst nach einem Selbstbehalt von 4000E zahlen.

Der Gutachter sagte mir auch,daß wenn ich das Laminat bezahlt hätte, die Hausratversicherung das auch niocht bezahlen würde, da es grob fahrlässig wäre.

Jetzt frage ich mich natürlich was nun richtig ist? Kann es sein daß meine Haftpflicht nicht zahlt wenn es das Laminat von meinem Vermieter ist?

Und kann es sein die Hausratversicherung auch nicht zahlen würde wenn es mein Laminat wäre?

Ich will das einfach mal genauer verstehen.

vielen dank

Hallo,

ganz einfach: gehört das Laminat Dir, zahlt das grundsätzlich die Hausrat, gehört es dem Vermieter, grundsätzlich die Haftpflicht (wenn Mietsachschäden mitversichert sind).

Wenn Deine Versicherung Dir grobe Fahrlässigkeit vorwerfen kann, hast Du ein Problem. Billige Versicherungen, wie die DEVK, zicken bei Schäden gern mal rum. Ich würde mir bei der Verbraucherzentrale Unterstützung in der Auseinandersetzng mit der DEVK holen.

Gruß

Nordlicht

Hallo,
Nach Deiner Schilderung wird die DEVK Dein Verhalten
wohl als grob fahrlässig betrachten; damit besteht, wenn
nicht durch Zusatzklausel grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen
(wahrscheinlich nicht)in der Hausratvers. kein Schutz.
Die Haftpflichtversicherung leistet auch bei grober Fahrlässigkeit
-für Schäden, die durch Dein Handeln anderen entstehen.
Sogenannte Mietsachschäden - hierunter sind Beschädigungen
an/in gemieteten Wohnungen zu verstehen - sind meist in begrenzten
Umfang eingeschlossen-schau mal in das „Kleingedruckte“
Grüße

Billige Versicherungen, wie die
DEVK, zicken bei Schäden gern mal rum. Ich würde mir bei der
Verbraucherzentrale Unterstützung in der Auseinandersetzng mit
der DEVK holen.
Gruß
Nordlicht

Hallo Nordlicht. Diese Meinung teile ich nicht und finde Sie auch etwas unpassend. Eine Versicherung zickt dann bei Schäden rum, wenn es Gründe dafür gibt. Das machen große, kleine, VVaGs und AGs, regionale und überregionale Anbieter.

Frank Wilke

Hallo Nordlicht. Diese Meinung teile ich nicht und finde Sie
auch etwas unpassend. Eine Versicherung zickt dann bei Schäden
rum, wenn es Gründe dafür gibt. Das machen große, kleine,
VVaGs und AGs, regionale und überregionale Anbieter.

Hallo Frank,

wenn es Gründe für die Ablehnung einer Regulierung gibt, ist das kein Rumzicken. Rumzicken bedeutet für mich, das man sich darum herum lavieren will, seinem Kunden beizustehen. Die DEVK ist in der Branche für zögerliches Regulieren bekannt. Würdest Du in dieser Situation Deinen Kunden im Regen stehen lassen ?

Ich sehe im beschriebenen Fall keinen Grund eine Regulierung zu verweigern und ich sehe auch keine grobe, sondern nur einfache Fahrlässigkeit, wie sie jeder von uns ein Dutzend Mal pro Tag begeht.

So sehe ich es. Wenn Du eine andere Meinugn hast, ist Dir das unbenommen.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

ganz einfach: gehört das Laminat Dir, zahlt das grundsätzlich
die Hausrat, gehört es dem Vermieter, grundsätzlich die
Haftpflicht (wenn Mietsachschäden mitversichert sind).

Hallo,

hier muß ich einhaken. Nicht generell die PH, besser ist es, den Laminat über eine evtl. bestehende Gebäude-Leitungswasserversicherung abzuwickeln. Vorteil: der Vermieter bekommt Neuwerersatz(im Gegensatz zur PH, die nur Zeitwert ersetzt). Sein Versicherer nicht dann wiederum die PHV in Regress. Diese Vorgehensweise ist gängige Praxis!
Gruß
Michael

Wenn Deine Versicherung Dir grobe Fahrlässigkeit vorwerfen
kann, hast Du ein Problem. Billige Versicherungen, wie die
DEVK, zicken bei Schäden gern mal rum. Ich würde mir bei der
Verbraucherzentrale Unterstützung in der Auseinandersetzng mit
der DEVK holen.

Ich sehe übrigens auch keine grobe Fahrlässigkeit. Diese würde vorliegen, wenn du die Wohnung verlassen hättest, aber so…

Gruß

Nordlicht

Hallo, erstmal danke für die Antworten. Heißt das jetzt daß wenn das Laminat meinem Vermieter gehört, meine Haftpflicht es auf jeden fall zahlen muß?

und wenn das Laminat mir wäre, müßte die Hausrat prüfen ob ich grob fahrlässig gehandelt habe,wahrscheinlich ja, und dann bekäme ich nichts von der hausrat ersetzt? Habe ich das so richtig verstanden?

Woher weiß man was grob fahrlässig ist und was nicht?

ich habe die versicherung schon so lange, eine genaue auflistung für welche schäden gehaftet wird,habe ich gar nicht.

ich weiß nur daß die hausrat g 67501897/9 ist und vhb 92

Ich sehe übrigens auch keine grobe Fahrlässigkeit. Diese würde
vorliegen, wenn du die Wohnung verlassen hättest, aber so…

Waschmaschine anstellen ohne Schlauch einzuhängen keine grobe Fahrlässigkeit, was ändert da die Abwesenheit noch?

Hallo,
erste Anhaltspunkte grobe Fahrlässigkeit siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ssig
wie schon erwähnt: GRUNDSÄTZLICH Haftpflicht: ja,
Hausrat: nein
Ich kenne Deine Vertragsgrundlagen nicht definitiv!
Grüße

ganz einfach: gehört das Laminat Dir, zahlt das grundsätzlich
die Hausrat, gehört es dem Vermieter, grundsätzlich die
Haftpflicht (wenn Mietsachschäden mitversichert sind).

hier muß ich einhaken. Nicht generell die PH, besser ist es,
den Laminat über eine evtl. bestehende
Gebäude-Leitungswasserversicherung abzuwickeln.

Mal unabhängig vom Vorteil - so ist es vereinbart!!!

Der Eiegntümer nimmt seine Wohngebäudeversicherung in Anspruch!

Die nimmt den Mieter in regreß - der nur für den zeitwert haftet!

Dann nimmt der Vermieter den Mieter wegen der SB in Haftung!

Vorteil: der
Vermieter bekommt Neuwerersatz(im Gegensatz zur PH, die nur
Zeitwert ersetzt). Sein Versicherer nicht dann wiederum die
PHV in Regress. Diese Vorgehensweise ist gängige Praxis!

Wenn Deine Versicherung Dir grobe Fahrlässigkeit vorwerfen
kann, hast Du ein Problem. Billige Versicherungen, wie die
DEVK, zicken bei Schäden gern mal rum. Ich würde mir bei der
Verbraucherzentrale Unterstützung in der Auseinandersetzng mit
der DEVK holen.

Ich sehe übrigens auch keine grobe Fahrlässigkeit. Diese würde
vorliegen, wenn du die Wohnung verlassen hättest, aber so…

Seit wann ist Trotteligkeit, Vergeßlichkeit, etc. grobe Fahrlässigkeit. Das ist fahrlässig - mehr nicht! Eine Frage der richtigen Darstellung - das ist der Mehrwert eines Betreuers an den man sich wenden sollte.

Thorulf Müller

Thorulf Müller

erste Anhaltspunkte grobe Fahrlässigkeit siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ssig
wie schon erwähnt: GRUNDSÄTZLICH Haftpflicht: ja,
Hausrat: nein

Mal abgesehen davon, dass ich von Wikipedia nicht viel halte - teilweise Datenmüll von Forentrollen im Internet! - das ist noch keine rechtsverbindliche Maßgabe. lasst doch vor diesen Diskussionen einmal den Versicherer entscheiden!!! Dann könnten wir diskutieren!

Vor allem lasst uns klären wem das Laminat gehört!!!

Fakt ist - die Fragestellerin zahlt! Ob die PH eintritt ist ein anderes Thema und eine Frage der Darstellung!

Ich kenne Deine Vertragsgrundlagen nicht definitiv!

Und deshlab grüßt Dich Dieter!!!

Thorulf Müller

wenn das Laminat meinem Vermieter gehört, meine Haftpflicht es
auf jeden fall zahlen muß?

Was soll die ständige Fragerei „was wäre wenn“ ? Wem gehört denn nun das Laminat, Dir oder dem Vermieter ? Wenn Du hier Farbe bekennst, kann man eine eindeutige Antwort geben.

Ich kenne Deine Vertragsgrundlagen nicht definitiv!

Und deshlab grüßt Dich Dieter!!!

Thorulf Müller

voll einverstanden
Grüße
joerg koenig

Upps - Du weißt was Dieter gesagt hat???
„Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten“ Dieter Nuhr (Zitat!)

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