HILFE!Heizung in Mietwohnung Privateigentum?

Hallo zusammen,

ich brauche ganz dringend Hilfe!

Bin jetzt total unsicher und fast verzweifelt.

Eine Wohnung wurde angemietet. Die Möbel wurden von dem Vormieter (nicht Vermieter!) übernommen.
Jetzt hatte man Probleme mit der Heizung. Der Handwerker wude gerufen und der hat das Problem behoben, hat aber gesagt, dass die Heizung (eine alte Gasheizung) nicht die Leistung bringt, die sie bringen sollte und das es im Winter kalt werden kann.

Jetzt kam eine Rechnung über knapp 60 Euro. Die Vermieterin wurde angerufen und da…

…die Heizung sei Privateigentum des Vormieters gewesen und der neue Mieter hat die so übernommen! Was aber nicht stimmt, denn vom Vormieter wurde nichts übernommen, nur die Möbel.Und die Heitung sei laut Vermieterin als Möbelstück anzusehen.
Im MV wurde vermietet, wie gesehen.

…die Vermieterin meint, da die Heizung Privateigentum ist, muss der Mieter auch die Rechnung zahlen. Stimmt das auch so? Auch wenn amn die Wohnung von der Vermieterin übernommen hat?

…was ist wenn die Heizung im Winter wirklich nicht die Leistung bringt? Ist eine Mietminderung möglich? Wie hoch soll/kann diese sein?

Fragen über Fragen, aber ich hoffe, dass jemand von euch helfen kann!

Gruß
Kinga

Hallo zusammen,

ich brauche ganz dringend Hilfe!

Bin jetzt total unsicher und fast verzweifelt.

Eine Wohnung wurde angemietet. Die Möbel wurden von dem
Vormieter (nicht Vermieter!) übernommen.
Jetzt hatte man Probleme mit der Heizung. Der Handwerker wude
gerufen und der hat das Problem behoben, hat aber gesagt, dass
die Heizung (eine alte Gasheizung) nicht die Leistung bringt,
die sie bringen sollte und das es im Winter kalt werden kann.

Wer hat den Handwerker gerufen???

Jetzt kam eine Rechnung über knapp 60 Euro. Die Vermieterin
wurde angerufen und da…

…die Heizung sei Privateigentum des Vormieters gewesen und
der neue Mieter hat die so übernommen! Was aber nicht stimmt,
denn vom Vormieter wurde nichts übernommen, nur die Möbel.Und
die Heitung sei laut Vermieterin als Möbelstück anzusehen.
Im MV wurde vermietet, wie gesehen.

Ja aber - versuchen kann er das doch.
Bei einer Zentralheizung zu vermuten die sei vom Vormieter und gehöre dem jetzigen Mieter ist abenteuerlich genug für eine Gerichtsverhandung.
Jakob

…die Vermieterin meint, da die Heizung Privateigentum ist,
muss der Mieter auch die Rechnung zahlen. Stimmt das auch so?
Auch wenn amn die Wohnung von der Vermieterin übernommen hat?

…was ist wenn die Heizung im Winter wirklich nicht die
Leistung bringt? Ist eine Mietminderung möglich? Wie hoch
soll/kann diese sein?

Je nach dem
http://www.ra-kotz.de/minderungen.htm
Jakob

Fragen über Fragen, aber ich hoffe, dass jemand von euch
helfen kann!

Gruß
Kinga

die Heizung (eine alte Gasheizung) nicht die Leistung bringt,
die sie bringen sollte und das es im Winter kalt werden kann.

Bei einer Zentralheizung zu vermuten die sei vom Vormieter und
gehöre dem jetzigen Mieter ist abenteuerlich genug für eine
Gerichtsverhandung.

Hallo Jakob,

wie kommst du bei einer alten Gasheizung - von der hier die Rede ist - auf eine Zentralheizung?

Gruß

Phoebe

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Hallo,

ich brauche ganz dringend Hilfe!

Bin jetzt total unsicher und fast verzweifelt.

Eine Wohnung wurde angemietet. Die Möbel wurden von dem
Vormieter (nicht Vermieter!) übernommen.
Jetzt hatte man Probleme mit der Heizung. Der Handwerker wude
gerufen und der hat das Problem behoben, hat aber gesagt, dass
die Heizung (eine alte Gasheizung) nicht die Leistung bringt,
die sie bringen sollte und das es im Winter kalt werden kann.

Jetzt kam eine Rechnung über knapp 60 Euro. Die Vermieterin
wurde angerufen und da…

Hallo,

was die Bezahlung der Rechnung anbelangt wird diese der Mieter zhalen müssen, wenn er von sich aus den Handwerker beauftragt hat, ohne die Zustimmung des Vermieters einzuholen.

…die Heizung sei Privateigentum des Vormieters gewesen und
der neue Mieter hat die so übernommen! Was aber nicht stimmt,
denn vom Vormieter wurde nichts übernommen, nur die Möbel.Und
die Heitung sei laut Vermieterin als Möbelstück anzusehen.
Im MV wurde vermietet, wie gesehen.

Das ist natürlich purer Unsinn. Die Heizung ist kein Möbelstück. Sie ist eine technische Anlage. da die Mieterin einen Mietvertrag wohl unterschreiben hat, stellt sich die Frage, ob der VM die Wohnung nach dem Mietpreis als „Zentralbeheizung“ vermietet hat oder ob er ausdrücklich hingewiesen hat, dass er mit der Heizung nichts zu tun hat. Hat der VM den Mieter nicht hingewiesen, dass die Heizung nicht zur Wohnung gehören soll - hat er selbstverständlich die Wohnung mit Heizung vermietet und muss auch Reparaturkosten tragen. Allerdings muss der Mieter den Vermieter zur Reparatur auffordern und darf nicht selbst die Handwerker bestellen.

…die Vermieterin meint, da die Heizung Privateigentum ist,
muss der Mieter auch die Rechnung zahlen. Stimmt das auch so?
Auch wenn amn die Wohnung von der Vermieterin übernommen hat?

In dem Fall muss die Mieterin wohl die Rechnung deshalb zahlen, weil sie ohne Grund die Vermieterin nicht über den Mangel informiert hat, den Schaden durch Handwerker beseitigen liess und erst dann die Kosten von der Vermeietrin verlangt.

…was ist wenn die Heizung im Winter wirklich nicht die
Leistung bringt? Ist eine Mietminderung möglich? Wie hoch
soll/kann diese sein?

Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten. Hier sind Infos zu den Raumtemperaturen notwnedig und massgeblich ist auch, um welche Monate es sich handelt. Bitte daher konkrete Fragen hierzu, keine Internet-Pauschal-Angebote übernehmen, wie man mindert ( um dann wegen überhöhten Minderungen auch noch Anwälte und Gerichte zu füttern).

Fragen über Fragen, aber ich hoffe, dass jemand von euch
helfen kann!

Gruss Günter

Hallo,

was die Bezahlung der Rechnung anbelangt wird diese der Mieter
zhalen müssen, wenn er von sich aus den Handwerker beauftragt
hat, ohne die Zustimmung des Vermieters einzuholen.

Die Mieterin hat der Vermieterin Bescheid gesagt, dass mit der heizung was nicht stimmen kann. Die Vermieterin meinte, dass die Mieterin den Handwerker rufen soll, wenn das Problem sich nicht löst.

Das ist natürlich purer Unsinn. Die Heizung ist kein
Möbelstück. Sie ist eine technische Anlage. da die Mieterin
einen Mietvertrag wohl unterschreiben hat, stellt sich die
Frage, ob der VM die Wohnung nach dem Mietpreis als
„Zentralbeheizung“ vermietet hat oder ob er ausdrücklich
hingewiesen hat, dass er mit der Heizung nichts zu tun hat.
Hat der VM den Mieter nicht hingewiesen, dass die Heizung
nicht zur Wohnung gehören soll - hat er selbstverständlich die
Wohnung mit Heizung vermietet und muss auch Reparaturkosten
tragen. Allerdings muss der Mieter den Vermieter zur Reparatur
auffordern und darf nicht selbst die Handwerker bestellen.

Das ist es ja, der Mieterin wurde nichts gesagt, dass die Heizung wohl Privateigentum sei!!!