Hallo,
ich brauche ganz dringend Hilfe!
Bin jetzt total unsicher und fast verzweifelt.
Eine Wohnung wurde angemietet. Die Möbel wurden von dem
Vormieter (nicht Vermieter!) übernommen.
Jetzt hatte man Probleme mit der Heizung. Der Handwerker wude
gerufen und der hat das Problem behoben, hat aber gesagt, dass
die Heizung (eine alte Gasheizung) nicht die Leistung bringt,
die sie bringen sollte und das es im Winter kalt werden kann.
Jetzt kam eine Rechnung über knapp 60 Euro. Die Vermieterin
wurde angerufen und da…
Hallo,
was die Bezahlung der Rechnung anbelangt wird diese der Mieter zhalen müssen, wenn er von sich aus den Handwerker beauftragt hat, ohne die Zustimmung des Vermieters einzuholen.
…die Heizung sei Privateigentum des Vormieters gewesen und
der neue Mieter hat die so übernommen! Was aber nicht stimmt,
denn vom Vormieter wurde nichts übernommen, nur die Möbel.Und
die Heitung sei laut Vermieterin als Möbelstück anzusehen.
Im MV wurde vermietet, wie gesehen.
Das ist natürlich purer Unsinn. Die Heizung ist kein Möbelstück. Sie ist eine technische Anlage. da die Mieterin einen Mietvertrag wohl unterschreiben hat, stellt sich die Frage, ob der VM die Wohnung nach dem Mietpreis als „Zentralbeheizung“ vermietet hat oder ob er ausdrücklich hingewiesen hat, dass er mit der Heizung nichts zu tun hat. Hat der VM den Mieter nicht hingewiesen, dass die Heizung nicht zur Wohnung gehören soll - hat er selbstverständlich die Wohnung mit Heizung vermietet und muss auch Reparaturkosten tragen. Allerdings muss der Mieter den Vermieter zur Reparatur auffordern und darf nicht selbst die Handwerker bestellen.
…die Vermieterin meint, da die Heizung Privateigentum ist,
muss der Mieter auch die Rechnung zahlen. Stimmt das auch so?
Auch wenn amn die Wohnung von der Vermieterin übernommen hat?
In dem Fall muss die Mieterin wohl die Rechnung deshalb zahlen, weil sie ohne Grund die Vermieterin nicht über den Mangel informiert hat, den Schaden durch Handwerker beseitigen liess und erst dann die Kosten von der Vermeietrin verlangt.
…was ist wenn die Heizung im Winter wirklich nicht die
Leistung bringt? Ist eine Mietminderung möglich? Wie hoch
soll/kann diese sein?
Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten. Hier sind Infos zu den Raumtemperaturen notwnedig und massgeblich ist auch, um welche Monate es sich handelt. Bitte daher konkrete Fragen hierzu, keine Internet-Pauschal-Angebote übernehmen, wie man mindert ( um dann wegen überhöhten Minderungen auch noch Anwälte und Gerichte zu füttern).
Fragen über Fragen, aber ich hoffe, dass jemand von euch
helfen kann!
Gruss Günter