Hilfe held by customs import aus china

Gentlemen

Peinliche Sache: Habe 2 Louis Vuitton Fakes in china bestellt (die Kopien meiner Originaltaschen)

Ich selbst lebe in der Schweiz, habe jedoch die Sachen zu meinen Eltern nach Deutschland schicken lassen.

Der Status ist jetzt: „held by customs“ und mein Vater hat eine Anfrage von Zoll bekommen, sich dort zu melden, da keine Rechnung am Paket aussen angebracht war.

Wie schaffe ich es, die Ware zu bekommen?

Ich DANKE Ihnen schon im voraus ganz herzlich für Ihre Hilfe.

Viele Grüsse
CS

Hello CS
Wenn du eine Kopie der Rechnung hast kannst du sie per e-mail oder per Fax zu deinem Vater schicken.Oder er soll in seinem Beisein das Paket öffnen lassen.
Da es Plagiate sind kann es Probleme geben.
Es könnte auch eine Kopie der Bestellung ausreichen je nach dem Zollbeamten.
Ich hoffe ich konnte dir Helfen.
Gruß Peter

Hallo erst mal entschuldige ich mich für meine späte Antwort.

Erstens die Sendung wird zurück gehalten, da sich keine Rechnung daran befindet und sie aus einem Drittland (China) kommt ist eine Abfertigung nicht möglich deshalb hängt sie beim Zoll fest. Der Zoll darf die Sendung nicht öffnen (Postgeheimnis), deshalb muß ihr Vater dort hin und das Paket im beisein des Zollbeamten öffnen. Sollte im Paket sich auch keine rechnung befinden wird der Preis geschätzt.

Das zweite Problem ist die Tatsache, dass es sich um Plagiatsware handelt, welche normalerweise beschlagnahmt und vernichtet wird und es könnte sogar zu einer Strafe führen, Handel mit Plagiatsware ist strafbar.

Leider muß ich auch dieses Verhalten verurteilen, der Schaden für die Original Hersteller ist enorm und durch solche Aktionen werden diese Plagiatsdiebe noch unterstützt.

Guten Tag CS,

bitte entschuldigen Sie, wir waren verreist und hätten auf der Reise nur einen total überteuerten Zugang zum Internet nutzen können. Wieder zu Hause angekommen beantworte ich jetzt Ihre Frage, obwohl es schon etliche Tage her ist.

Jeder, der von außerhalb des Zollgebietes (EU) etwas einführt muss Einfuhrabgaben bezahlen.
Die Einfuhrabgaben setzen sich wie folgt zusammen:
Einfuhrumsatzsteuer: das sind 19% des Warenwertes an der Zollgrenze (also Warenwert plus Wert des Frachtpreises bis zur EU-Grenze. Die ist in jedem Fall zu bezahlen.
Ausnahmen sind nur die Freigrenzen, z. B. wenn man sich von einer Reise in Drittländer etwas mitbringt.
Je nach Warenart kann zusätzlich noch ein sog. Einfuhrzoll fällig werden (Prozentsatz ist abhängig von der Warennummer.
Zur Bemessung der Abgaben braucht der Zoll im Empfängerland eben die Warennummer und die Wertangabe. Jeder professionelle Absender weiss das und legt deshalb eine Rechnung mit allen erforderlicen Angaben bei. Falls keine Rechnung vorhanden ist, dann wird der Wert ersatzweise durch Fachleute beim Zoll geschätzt. Keine Angst, die haben für jede Warengruppe die richtigen Spezialisten.

Auf Lederhandtaschen (ich habe die Warennummer 4202 21 00 90 vorausgesetzt) kommt – so weit ich weiss – nochmals ein Drittlandszollsatz von 3% dazu. Also fallen dafür 19% EUSt und 3% Einfuhrzoll an.

Ich verstehe aber nicht, warum Sie den Artikel nicht gleich zu sich in die Schweiz bestellt und dort eingeführt haben. Das hätte wahrscheinlich an den Einfuhrkosten kaum etwas geändert und Sie hätten sich eine weitere Formalität erspart.

Ich komme aus der Metall- und Elektronikbranche. Ich weiß daher nicht so viel über die Herkunft von Louis Vouitton-Artikeln. Möglicherweise lässt der LV auch in China produzieren. Aber, ganz ehrlich bezweifele ich etwas, ober der LV von dort aus direkt seine Endkunden in Europa beliefert.

Von China hört man da manches, was nicht so gut ins Bild der „heilen Welt“ passt. Ich hoffe also, dass Sie nicht in die Hände von sog. Produktpiraten gefallen sind.

Gut, sie haben ja nur zwei Artikel für den Eigenbedarf geordert. Keiner wird Ihnen deshalb unterstellen mit diesen Sachen illegal Handel zu betreiben. Angenommen es würde sich um sog. Plagiate handeln, dann könnte Ihnen schlimmstenfalls der Inhaber der Urheberrechte noch Schwierigkeiten machen. Aber das hat eigentlich mit der o. g. Einffuhrprozedur nichts zu tun.

Ich hoffe aber für Sie, dass es nicht so kommt, sondern, dass - nachdem der Wert der Ware ermittelt ist - Sie nur die o. g. Einfuhrabgaben bezahlen müssen und die Artikel sind damit in der EU eingeführt.

Freundliche Grüße
WP