Guten Tag CS,
bitte entschuldigen Sie, wir waren verreist und hätten auf der Reise nur einen total überteuerten Zugang zum Internet nutzen können. Wieder zu Hause angekommen beantworte ich jetzt Ihre Frage, obwohl es schon etliche Tage her ist.
Jeder, der von außerhalb des Zollgebietes (EU) etwas einführt muss Einfuhrabgaben bezahlen.
Die Einfuhrabgaben setzen sich wie folgt zusammen:
Einfuhrumsatzsteuer: das sind 19% des Warenwertes an der Zollgrenze (also Warenwert plus Wert des Frachtpreises bis zur EU-Grenze. Die ist in jedem Fall zu bezahlen.
Ausnahmen sind nur die Freigrenzen, z. B. wenn man sich von einer Reise in Drittländer etwas mitbringt.
Je nach Warenart kann zusätzlich noch ein sog. Einfuhrzoll fällig werden (Prozentsatz ist abhängig von der Warennummer.
Zur Bemessung der Abgaben braucht der Zoll im Empfängerland eben die Warennummer und die Wertangabe. Jeder professionelle Absender weiss das und legt deshalb eine Rechnung mit allen erforderlicen Angaben bei. Falls keine Rechnung vorhanden ist, dann wird der Wert ersatzweise durch Fachleute beim Zoll geschätzt. Keine Angst, die haben für jede Warengruppe die richtigen Spezialisten.
Auf Lederhandtaschen (ich habe die Warennummer 4202 21 00 90 vorausgesetzt) kommt – so weit ich weiss – nochmals ein Drittlandszollsatz von 3% dazu. Also fallen dafür 19% EUSt und 3% Einfuhrzoll an.
Ich verstehe aber nicht, warum Sie den Artikel nicht gleich zu sich in die Schweiz bestellt und dort eingeführt haben. Das hätte wahrscheinlich an den Einfuhrkosten kaum etwas geändert und Sie hätten sich eine weitere Formalität erspart.
Ich komme aus der Metall- und Elektronikbranche. Ich weiß daher nicht so viel über die Herkunft von Louis Vouitton-Artikeln. Möglicherweise lässt der LV auch in China produzieren. Aber, ganz ehrlich bezweifele ich etwas, ober der LV von dort aus direkt seine Endkunden in Europa beliefert.
Von China hört man da manches, was nicht so gut ins Bild der „heilen Welt“ passt. Ich hoffe also, dass Sie nicht in die Hände von sog. Produktpiraten gefallen sind.
Gut, sie haben ja nur zwei Artikel für den Eigenbedarf geordert. Keiner wird Ihnen deshalb unterstellen mit diesen Sachen illegal Handel zu betreiben. Angenommen es würde sich um sog. Plagiate handeln, dann könnte Ihnen schlimmstenfalls der Inhaber der Urheberrechte noch Schwierigkeiten machen. Aber das hat eigentlich mit der o. g. Einffuhrprozedur nichts zu tun.
Ich hoffe aber für Sie, dass es nicht so kommt, sondern, dass - nachdem der Wert der Ware ermittelt ist - Sie nur die o. g. Einfuhrabgaben bezahlen müssen und die Artikel sind damit in der EU eingeführt.
Freundliche Grüße
WP