Hallo.ich lebe im trennungsjahr.wir haben 2 autos. beide laufen immer noch auf mein namen.eins habe ich und eins meine noch frau.meine noch frau bekommt es nicht auf die reihe das Auto auf die neue Adresse umzumelden.nun meine frage: wenn die Autos auf mein Namen angemeldet sind,hat sie dann Anspruch auf ein auto oder gehören dann beide autos nur mir?
Ich bitte um genaue aussagen und hilfen.ich weiss nicht mehr weiter.
Danke.
Mfg Robert
Wem welches Auto gehört, können wir doch hier nicht beurteilen. Auf wessen Namen es läuft ist relativ egal.
Das spricht sehr dafür, dass „das Auto“ Ihr gehört.
Habt ihr einen Ehevertrag, Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft?
Wer hat die Autos wann bezahlt?
Wären das nicht relevante Informationen?
Hi F.
nicht wirklich relevant, sagte mir meine RA in einem ähnlichen Fall und ich habe wirklich 99.5% von dem bezahlt, was meine Ex in Besitz hat (Mein Eigentum, ihr Besitz!).
O-Ton RA: Das Auto, welches ihre „Frau“ in Besitz hat, dürfte ihr nach der Scheidung auch mit hoher Wahrscheinlichkeit zugesprochen werden.
Von daher macht hier eine große Rumstreiterei um das Auto nicht wirklich Sinn. Problem, welches ich auch hatte, ist einfach, dass das Auto frühzeitig auf die Frau überschrieben wird, so dass diese für Versicherung und verursachte Schäden gradesteht.
Die andere Seite ist auch verständlich: Man will für die Kosten der Karre mit Ausnahme des Sprits nicht aufkommen. Das soll doch der Ex machen.
Gruß
VB
Ich habe beide autos bezahlt und sie sind auch beide auf mein Namen angemeldet.
Danke für die antwort. Kann ich das Auto denn nicht trotzdem irgendwie bekommen. wer im fahrzeugschein und brief drin steht ist doch zu 100% der besitzer oder nicht?
Wir haben gar nichts von dem.
Besitzer ja, aber nicht unbedingt Eigentümer !
Besitzer ist der der den Wagen in seinem Besitz hat und benutzt, rechtlich kann er einem anderen gehören = das wäre der Eigentümer.
Was in den Kfz-Papieren steht besagt nichts über die Eigentumsverhältnisse. Das steht sogar in den Papieren drin !
Ja, aber in einer Ehe ist man eben nicht mehr allein.
Oder habt ihr euch auch darum gestritten, wer jetzt welche Klorolle bezahlt hat?
Diese Kriterien mit „ich hab dies und jenes bezahlt“ wird unterschiedlich bewertet, je nachdem ob man nur eine Lebensgemeinschaft hatte oder verheiratet war, ob man eine Zugewinngemeinschaft hatte oder ob man Gütertrennung für die Ehe festgelegt hatte.
Aber darüber willst du hier ja keine Auskunft geben. Also bleibt es beim Rumraten.
Gruß