Hallo Lieber Experte,
suche Hilfe in Sachen:
Verkauf eines Betriebes gegen mon. Ratenzahlung.
Wie ich es kenne: Ermittlung des Rentenbarwertes lt. Anlage 9 BewG a.F. wobei die Diff zwischen Barwert und Zahlung Zinsteil ist )
die geht aber nur bis 1.1.2009
Was ist danach, wie wird der Barwert dann ermittelt? Git es noch Zinsteil u.s.w.
http://www.buzer.de/gesetz/5615/al15822-0.htm
Danke auch für jeden Link oder verweis!
Danke für die Hilfe!!!
Liebe/-r Experte/-in,