Hilfe i. Thema Verkauf gegen Ratenzahlung

Hallo Lieber Experte,
suche Hilfe in Sachen:
Verkauf eines Betriebes gegen mon. Ratenzahlung.

Wie ich es kenne: Ermittlung des Rentenbarwertes lt. Anlage 9 BewG a.F. :frowning: wobei die Diff zwischen Barwert und Zahlung Zinsteil ist )

die geht aber nur bis 1.1.2009

Was ist danach, wie wird der Barwert dann ermittelt? Git es noch Zinsteil u.s.w.

http://www.buzer.de/gesetz/5615/al15822-0.htm

Danke auch für jeden Link oder verweis!

Danke für die Hilfe!!!
Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,

leider kann ich bei dieser Problematik nicht helfen. Das sind Dinge, mit denen ich mich bisher noch nie beschäftigt habe bzw. mich beschäftigen musste. Da ich auch kein Steuerberater bin, habe ich auch die Kenntnisse leider nicht.

Ich hoffe, Du findest noch jemanden, der sich wirklich damit auskennt.

LG,
Michaela

Verkauf eines Betriebes gegen mon. Ratenzahlung.

Wie ich es kenne: Ermittlung des Rentenbarwertes lt. Anlage 9
BewG a.F. :frowning: wobei die Diff zwischen Barwert und Zahlung
Zinsteil ist )

die geht aber nur bis 1.1.2009

Wenn die Welt länger besteht als die Tabelle reicht, kann man sie weiterführen. Dazu gibt es relativ einfache finanzmathematische Formeln, die auch der Tabelle zugrunde liegen. Sind es nun Kaufpreisraten oder ist es eine Rente? Unterschied bekannt? Vielleicht lassen die Verträge auch andere finanzmathematische Modelle zu. Sind die Verträge schon unterschrieben? Wer hat die gemacht? Wer hat entschieden, dass es auf Rentenbasis gemacht werden soll? Sind Alternativen gerechnet worden? Wenn es Raten sind, ist vielleicht eine individuelle Zinsvereinbarung getroffen worden? Dann nützt die Tabelle sowieso nichts. Wenn es mit der albernen Tabelle der Finanzverwaltung schon Probleme gibt, ist ein Sachverhalt vom Kaliber eines Betriebsverkaufes hier ganz bestimmt in falschen Händen, ob Gestaltungsberatung oder Deklaration, auch wenn es vielleicht nur eine Kneipe oder ein Kiosk ist. Bevor hier jemand ruiniert wird, rate ich dringend, einen Profi aufzusuchen.

Wenn der Vertrag steht und es wirklich eine Rente ist, kann man sich den Barwert anhand aktueller Sterbetafeln selbst ausrechnen. Da kann man das auch genauer als die Tabelle auf monatliche Zahlung, vorschüssig oder nachschüssig, abstellen, wenn das den Interessen der Beteiligten entspricht.

Tut mir leid dafür bin ich nicht der experte.

Hallo,
Ratenzahlung oder Rentenvertrag, bei Fall 2 gibt es das Wahlrecht zwischen sofort und Zuflussbesteuerung, ansonsten sofortige Besteuerung, wenn die Gegenleistung keinen Versorgungscharakter hat, absolute Vorsicht hierbei, nicht Raten mit Renten gleich stellen, hierzu AG Münster 11.11.2008, Fall 1 bedeutet volle Versteuerung mit Überschuss über Kapitalkonto, bei halbem Steuersatz und Freibetrag, Fall 2 Zuflussbesteuerung, voller Steuersatz (ohne Freibetrag).

Grüße

Al
PS: In diesen Fällen ist der Steuerberater immer gefragt!!!

Hallo,

ich würde keine steuerlichen Rentenbarwerte als Kaufpreis nehmen. Da die steuerlichen eine Verzinsung von 5,5 % unterstellen. Googlen Sie nach statistisches Bundesamt Lebenserwartung Rentebarwert. Dort gibt es entsprechende Verzinsungswerte (2012), die eher der Realität (2-4 %) entsprechen.

Lies mal hier:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/rente…

Hallo,

sollte es sich um eine Betriebsveräußerung gegen eine Leibrente handeln erfolgt die Bewertung nach den Tabellen vom BMF. Die ändern sich jährlich da die Lebenserwartung sich ständig ändert bzw. erhöht.

Für Bewertungstichtage ab 01.01.2013 folgende Tabelle

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Dow…

anbei noch die Konzseite für die Berechnung - Punkt 8
https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/B/Betriebs…

Grüße

Hallo britt1206;
ist leider nicht mein FACHgebiet,sodass ich hier eine genaue und korrekte Antwort schuldig bleiben muss (besser,als eine falsche Antwort :smile:)
Hoffe, Andere sind kompetenter und können Dir helfen.
Gruß

Hallo, 
das kann ich nicht beantworten. Bin hier wohl versehentlich in die Expertenliste gerutscht.
Gruß,

Hallo Britt,
ist denn die gesetzl. Regelung ganz neu ausgefallen, so dass die dazugehörige Anlage 9 nicht mehr benötigt wird?

Bin im Moment etwas ratlos. Pobier` eine analoge Anwendung der bisherige Tabelle. Vielleicht wird es akzepiert.

Sorry, dass ich nicht wirklich weiterhelfen kann.

Gruß
Ralf