Hilfe... ich darf mein außeneinsatz nicht machen

hallo an alle
ich habe schon mal ein problem von mir geäußert, doch jetzt hab ich ein ganz anderes…

und zwar, am montag (ja nächste woche!!!) müsste ich mein außeneinsatz in einer psychatrie absolvieren. hab dort ein schwesternzimmer bekommen, und die haben echt sich scohn um vieles gekümmert.

aufjedenfall ist heute meine chefin zu mir gekommen und meinte, ich darf den außeneinsatz nicht mehr machen.
ich war geschockt und bin in tränen ausgebrochen.

der grund ist:
eine arbeitskollegin macht grad die fortbildung zur Gerontofachkraft (genaue bezeichnung weiß ich nicht)und bräuchte nicht mehr in die psychatrie zu gehen.

nur folgendes problem ist noch vorhanden.

Sie ist nächstes jahr im april fertig, und ich hab bereits im mai prüfungen. lass irgendwas dazwischen kommen, und ich darf ein jahr wiederholen (von der ausbildung) weil ich nicht zur prüfung zugelassen werde.

darf das meine chefin einfach so machen? also soweit in die prüfung planen?
und ich mein wenn die kollegin von mir die prüfung zur gerontofachkraft nicht schafft, bin ich auch leicht gearscht (sorry für den ausdruck)

ich bin über jede antwort glücklich…
danke:smile:
grüße:smile:

Hi!
Wenn ich Dich einigermaßen richtig verstanden habe, benötigst Du den Praxisteil für die Abschlussprüfung…

Der Grund für das „Verbot“ durch Deine Vorgesetzte ist für mich nicht verständlich, ebenso Deine Wiederholungsangst.

Dein Praxiseinsatz könnte vielleicht verschoben werden…???

Ich würde Dir gerne Tipps geben, jedoch sollteste bitte nochmals hier posten, WAS genau Dein Problem ist.

LG
Jogi

ich mache eine ausbildung zur altenpflegerin.
damit ich zur prüfung zugelassen werde, benötige ich außeneinsätze, 3 stück.
200 std in der ambulanten plfege
200 std in einem krankenhaus
300 std in einem geronto psychatrischen krankenhaus

ich fange am montag normalerweise mit dem 300 std außeneinsatz an.
wenn ich den net habe, wird ich zur prüfung net zugelassen.

meine chefin hat es mir gestern verboten dort hin zu gehen, weil ab april nächstes jahr eine aus meinem heim die fortbildung zu der gerontofachfrau ist.
aber ich habe ab mai nächstes jahr prüfungen.
und 300 std schaff ich in einem monat net zu arbeiten, also quasi von april bis mai.

außerdem weiß man ja auch nicht ob sie die prüfung besteht…

kann das meine chefin machen?
mir das also zu verbieten?

somit ist ja meine prüfung gefährdet…

wenn noch unklarheiten sind, lasst es mich wissen… damit ich es nochmal erklären tu…

muss jetzt nämlich zur arbeit:frowning:

liebe grüße

Hallo!
Gut, nun habe ichs verstanden!

Deine Chefin gefährdet den erfolgreichen Fortgang Deiner Ausbildung.
Sollte sie das nicht bemerken und Du kommst bei ihr nicht weiter, dann musste woanders um Hilfe bitten.

Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

a) Die Instanz, die die Ausbildungen überwacht, einschalten. Dies ist i.d.R. eine Kammer (Industrie- und Handels-, Handwerks-, Steuerberater- Kammer…und andere)
WELCHE ist für Dich zuständig? Ich vermute mal die IHK!?

b) Gewerkschaft (wenn Du Mitglied bist)

c) Berufschule / -lehrer/in

d) (Arbeits-)Rechtsanwält/in

Aus meiner Sicht würde ich für die Vorgehensweise die folgende Reihenfolge wählen:

  1. Chefin überzeugen
  2. a)
  3. c)
  4. b)
  5. e)

Viel Glück und melde Dich, wenns „brennt“…

Grüßle
Jogi