Wer weiß Rat? Ich bin seit der Geburt unserer Tochter ohne Einkommen (1999). Weil mein Mann zwischendurch privat versichert war, mussten wir mich extra gestzlich versichern. Nun sind wir seit Januar 2006 wieder gesetzlich versichert und mein Arbeitgeber will mir nun per Einmalzahlung mein vertragliches Recht auf eine Rückkehr an meinen alten Arbeitsplatz „abkaufen“. Da wir zwischenzeitlich umgezogen und nicht mehr im Radiuns meiner Firma sind, habe ich dem „Abkauf“ zugestimmt. Nun teilte mir die Krankenkasse mit, dass der Abkauf wie eine Abfindung behandelt wird und ich damit mehrere Jahre nicht mehr in die Familienversicherung darf und mich erneut selbst versichern muss.
Nun möchte ich gerne von einem Experten wissen, was passiert, wenn ich nun die Krankenkasse wechseln möchte, wenn ich einen Arbeitsplatz für Teilzeit finde, wenn ich mich arbeitssuchend melde (habe seit ca. drei Jahren das letzte Mal für drei Wochen Arbeitslosenversicherung bezahlt). Gibt es einen völlig legalen Weg die zu erwartenden 60 Monate verbotene Familienversicherung zu durchbrechen? Welche Maßnahme gibt es, dass ich wieder familienversicherbar bin? Bitte dringend um Hilfe!!!
Vielen Dank an alle, die mich unterstützen können.
Nun sind wir seit Januar 2006 wieder gesetzlich versichert und
mein Arbeitgeber will mir nun per Einmalzahlung mein
vertragliches Recht auf eine Rückkehr an meinen alten
Arbeitsplatz „abkaufen“.
Was heisst das, dass Du seit Januar 2006 wieder arbeitest ?
Da wir zwischenzeitlich umgezogen und
nicht mehr im Radiuns meiner Firma sind, habe ich dem „Abkauf“
zugestimmt. Nun teilte mir die Krankenkasse mit, dass der
Abkauf wie eine Abfindung behandelt wird und ich damit mehrere
Jahre nicht mehr in die Familienversicherung darf und mich
erneut selbst versichern muss.
Ja, das könnte stimmen - um aber genaueres zu sagen, muesste
ich wissen
a) wie alt
b) wieviel Jahre bei der Firma
c) wie hoch ist die Kaufsumme
d) wie hoch war das letzte Bruttogehalt.
Sicher keine Mitteilung hier für das Forum - gf. bitte per E-Mail
Nun möchte ich gerne von einem Experten wissen, was passiert,
wenn ich nun die Krankenkasse wechseln möchte, wenn ich einen
Arbeitsplatz für Teilzeit finde, wenn ich mich arbeitssuchend
melde (habe seit ca. drei Jahren das letzte Mal für drei
Wochen Arbeitslosenversicherung bezahlt). Gibt es einen völlig
legalen Weg die zu erwartenden 60 Monate verbotene
Familienversicherung zu durchbrechen? Welche Maßnahme gibt
es, dass ich wieder familienversicherbar bin? Bitte dringend
um Hilfe!!!
Also da hilft nur eine vorrangige Krankenversicherungspflicht - entweder als Arbeitslose (Leistungsbezug) oder mit einem Job
über 400,00 € monatlich.
Das sollte (erstmal) reichen.
Gruss
Czauderna
Vielen Dank an alle, die mich unterstützen können.
(Tip könnte ggf. per E-Mail gegeben werden)