Hilfe. Ich hab eine Fachkundige Stellungnahme

… von unternehmenswelt, einer zugelassenen Stelle aus Berlin zur Existenzgründung beim Arbeitsamt Neu-Ulm vorgelegt. Díe Sachbearbeiterin akzeptiert diese nun nicht. Darf/kann sie das denn so (willkürlich/„unabhängig“) entscheiden? Gibt es denn da nicht eine gesetzliche Regelung. Wer kann mir sagen, wo ich darüber was finde. Vielen Dank.

Hallo,
das Arbeitsamt ist letzendlich entscheidend. Es akzeptiert in der Regel Businnes Pläne der Existenzgründer durch die fachkundigen Stellen wie IHK, EXINA, mit den die in Kooperation arbeiten. Bei anderen Unternhmen, sowie Steuerberatern sind die sehr skeptisch und lassen nicht durch. Sie haben sicherlich eine Liste der fachkundigen Stellen v. Arbeitsamt bekommen, mit den die kooperieren, lassen Sie von diesen Organisationen Ihren Business Plan genehmigen. dann klappt es. Was die gesetzliche Regelungen betrifft, kann ich nicht helfen, es sei denn Sie klagen.
Gruß Mari-2

Hallo Johann,
danke für Deine Anfrage, aber ich kann dir zu deiner Frage als registrierter „Anfänger“ keine korrekte Antwort geben.
Alles gute
Gruß
Ivo

Hallo Johann,

als Expertin würde ich auch einen von der Unternehmenswelt angefertigten Businessplan ablehnen. Sorry die Dinger sind alle vorgefertigt und entsprechen nicht wirklich dem Sinn eines eigenen gemachten Businessplans.
Sie kann das machen, hab ich auch schon erlebt.
Die Pläne von " Unternehmenswelt " klingen fast alle gleich, nur die Zahlen sind anders. Das ist nix dolles. Setze Dich mit Deiner IHK in Berlin zusammen und frage was wichtig ist und schreibe ihn selber . Das kommt immer besser an und du hast dort immer die Möglichkeit Dir helfen zu lassen.

Viele Grüße :smile: :smile: :smile:

Hallo Johann, da kann ich Dir nicht weiterhelfen, bin keine Juristin…

MfG Claudia

Hallo Johann Schwenk,
fachkundige Stellungnahmen für den Gründungszuschuss dürfen schreiben: Steuerberatungen, Unternehmensberatungen, Wirtschaftsförderungen, Kammern, ggf. auch Berufsorganisationen. Es steht nirgendwo geschrieben, dass diese Einrichtungen von vor Ort sein müssen.
Allerdings gab es in einigen Arbeitsagenturen, vor allem im letzten Jahr, den Trend, nur Stellungnahmen von IHKs, HWK oder Wirtschaftsförderung zu akzeptieren. Das ist jedoch weitgehend vom Tisch. Allerdings gibt es diese Auflage beim Einstiegsgeld (Gründung aus Hartz IV) durchaus von den meisten Kommunen.
Im Prinzip bleibt: Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Es muss ja irgendwo die Rechtsgrundlage von der Sachbearbeiterin für ihre Ablehnung genannt werden?!
Beste Grüße,
Birgitt Torbrügge

Hallo,

für Bezieher von ALG I sog. Gründerzuschuss (§ 57 SGB III). Voraussetzung ist u.a. die Vorlage einer Tragfähigkeitsbescheinigung durch ein fachkundige Stelle, wie z.B. IHK,HWK, Fachverbände,berufsständische Kammern(z.B. Ärzte) und Sonstige (Gründungszentren,Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, etc.) ist verpflichtend. Sofern Sie sich im Recht glaube -Widersruchsfrist einhalte!

Hallo Johann, ich kann dir leider jetzt erst anworten, da ich im krankenhaus war. das arbeitsamt kann eine stellungnahme verweigern, wenn ihr das nicht ausreicht. sie kann dir vorschreiben, dass du eine stellungnahme von der ihk absegnen lässst oder du einen kurs bei der ihk in anspruch nimmst wegen fehlender unternehmereigenschaften.