Macht alles der Anwalt! Sag mal Bescheid was draus geworden ist!
Ich danke dir tausendfach!!!
Gibt es nicht irgendwas was ich vorab schon bei haben muss???
Okay gut dann weiss ich das schon mal. Danke dir!!
Einkommensnachweis, ggf Steuererklärung. Vermogensnachweise, Miethöhe. Kannste aber auch alles nachreichen, ist kein Problem.
Kontoauszug oder reichen unterlagen mit umkosten und einkommen?
Ich dank dir
Mach dich nicht so verrückt! Der Anwalt sagt dir das alles und regelt auch alles. Kontoauszüge brauchst du nur, wenn du sonst keinen Nachweis hast. Mach morgen einen Termin, sag denen, dass eine Frist läuft und es eilt und dann gehst du mit Arbeitsvertrag und Kündigung und Abrechnungen hin.
Das stimmt, das zählt unter die BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT, welche der AG zu erfüllen hat. Die Praxis sieht aber halt oft anders aus - Leider.
Hallo Snoopy,
damit Sie da nicht über den Tisch gezogen werden, sollten Sie sofort zum Anwalt gehen.
Wenn Sie „mittellos“ sind, übernimmt der Staat die Kosten.
Viel Erfolg!
Paule
Leider wohl wahr… Und einem im nach hinein nach 3 monaten dann einen strick draus machen…
Okay dann ist gut mache ich so vielen dank!
Das werde ich machen, danke schön
Hallo,
sollten keine Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betreibsvereinbarung ist es ausschlaggebend warum es zu den Minusstunden gekommen ist. Handelt es sich um Stunden die zum Beispiel Aufgrund von Arbeitsmangel entstanden sind, dann sind diese nicht abzuziehen.
Was Sie tun können ist relativ einfach.
Sie müssen nachweisen, dass Ihr Chef die Fehlstunden zu Unrecht abzieht. Ein Zeitaufschrieb Ihrerseits wäre dabei sehr hilfreich.
Prüfen Sie in Ihrer Gehaltsabrechnung, wann die Fehlzeiten angefallen sind.
Sollten Sie dabei Erfolg haben, fordern Sie Ihren Chef zur Zahlung auf. Sollte der doch nicht zahlen wollen, müssen Sie den Betrag beim AG einklagen. Doch Vorsicht: Ihre Anwaltskosten müssen Sie auf jeden Fall bezahlen, und bei Abweisung der Klage auch die gesamten Gerichtskosten.
Viele Grüsse
H.-J.Brockerhoff
Lieber Snoopy, kann sein, kann nicht sein…
Entscheidend ist, welche Regelungen hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit getroffen wurden. Bspw. sofern vereinbart wurde, dass Sie nach erbrachter Stundenzahl verguetet werden, erscheint mir der Einbehalt durchaus gerechtfertigt.
Im Kern scheint es ja so zu sein, dass Sie die entsprechenden Zeiten nicht gearbeitet haben. Die Frage ist dann, wer die Folgen tragen muss. Sprich: Haette man Ihnen damals schon weniger zahlen muessen / duerfen oder nicht.
Hallo,
da Arbeitsrecht auf tatsächlichen Fakten des Arbeitsvertrages aufbaut und der Sachverhalt doch etwas irritierend ist, empfehle ich den Rechtpflege beim Amtsgericht aufzusuchen, dort können Sie im ersten Schritt die Gehaltskürzung einverlangen. Die Rechtpfleger dort helfen oft schriftlich unbürokratisch und kostengünstig weiter.
Ich versuche nun einige Dinge aus Ihren Schilderungen aufzugreifen:
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Wegen zu später AU Meldung kann kein Arbeitsunfall abgelehnt werden. Die ist alleinige Sache der Berufsgenossenschaft. Allerdings wird bei zu später AU-Meldung das Krankengeld gekürzt. Dies kann von der Krankenkasse gezahlt werden.
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Als Stundenlöhnen können Minusstunden nur mit Unterschrift beider Seiter anerkannt werden.
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Ankündigung per SMS pfui geht gar nicht.
Bitte alle fehlenden Unterlagen vom Arbeitgeber schriftlich anfordern.
Allerdings muss der Arbeitgeber bei Stundenlohn nur Stunden bezahlen die tatsäch geleistet wurden und werden.
Dies ist keine Beratung, nur meine Meinung zu Ihrer Frage.
Viel Erfolg.
Hallo,
Als erstes, eine Kündigungschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht schriftlich einreichen. Die Frist beginnt mit dem Bekanntwerden der Kündigung. Die Frist endet, 3 Wochen nach bekannt werden. Also Vorsicht, hier ist Eile geboten!!! Dann sofort zur Gewerkschaft, wegen des kostenlosen Rechtsschutzes (für Mitglieder). Zweitens, in den Arbeitsvertrag schauen, ob da irgend etwas von Zeitkonto vereinbart wurde. Wenn nicht, dann den fehlenden Betrag, innerhalb von 4 Wochen, schriftlich beim Arbeitgeber anmahnen. Am besten per Mahnbescheid. Lehnt er ab, dann kommt es automatisch zum Gerichtsverfahren. Mahnbescheid kostet 23 €. Drittens wenn man nicht die Eier hat, dass Ding alleine durchzuziehen, einen Anwalt bezahlen und ihn damit beauftragen, Geschätzte Anfangskosten incl. Gerichtskosten so um die 300 Tacken.
Hallo,
bereits anerkannte Stunden wieder zu streichen ist nicht zulässig.
Auch nicht eine Benachrichtígung per sms, da muss schon noch was Schriftliches folgen.
Leider haben Sie keine Handhabe, wenn keine Stundenabrechnung über die fragliche Zeit vorliegt…