Hilfe, ich habe keine Ahnung zum Thema Arbeitsrecht :

Ich habe im Februar 2013 angefangen in einem Midi-Job zu arbeiten (sozialversicherungspflichtig).
In der Zeit vom März bis Anfang Mai lag meine Klientin im Krankenhaus und mein Chef hat mich nur teilweise beschäftigen können, in der Zeit wurde ich aber voll bezahlt, da ich ja nichts dafür kann, dass meine Klientin nicht zur Verfügung steht.
In den Monaten wurden in meiner Brutto Netto Abrechnung die volle Stundenzahl angegeben, die ich arbeiten musste (60 Stunden).
Im Juli 2013 war ich 15 Tage im genehmigten Urlaub, kam wieder, hatte einen Arbeitsunfall (der nicht mehr anerkannt wurde, da ich zu spät zum Arzt gegangen bin), als ich beim Arzt war wurde ich krankgeschrieben insgesamt fast 6 Wochen begründet!
Am 19.08.2013 habe ich dann die Küngigung zum 31.08.2013 erhalten. Mein ehemaliger Chef behauptet nun ich hätte Minusstunden, die er mir abrechnen müsste und hat aus diesem Grund 200€ Gehalt gekürzt (letztes Gehalt), dies hat er per SMS angekündigt.
Die Minusstunden sind in den Brutto Netto Nachweisen bis Juni nicht festgehalten worden. Juli und August Abrechnung wurde mir bis heute nicht ausgehändigt, allerdings war ich den ganzen August krankgeschrieben und im Juli 15 Tage Urlaub, 3 Tage Arbeit und den Rest krank.
Ich habe nichts schriftliches über die angeblichen Minusstunden und habe nie einen Stundenzettel unterschrieben.
Was kann ich jetzt tun? Mir fehlen die 200€, ist das sein Recht?

Also, hier ist eine ganze Menge nicht in Ordnung. Erstmal tritt nach 6 Monaten das Kündigungsschutzgesetz in Kraft. Dein Chef muss also die Kündigung begründen und kann nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder 15. kündigen. Gegen die Kündigung würde ich auf alle Fälle klagen, allein schon, um das Gehalt bis 15.09. einzufordern. Anspruch auf eine schriftliche Abrechnung hast Du in jedem Fall, egal, ob Du krankgeschrieben bist oder nicht. Auch kann nichts pauschal einbehalten werden, das muss schon genau abgerechnet werden. Wenn es keinen Nachweis für die Minusstunden gibt, kann er auch nichts abziehen. Leider musst Du das wohl einklagen. Das würde ich in jedem Fall tun. Wenn man keine Rechtsschutzvetsicherung hat, dann kann man sich auch direkt ans Arbeitsgericht wenden und bekommt Prozesskostenhilfe. Viel Erfolg.

In der Kündigung wurde kein Grund angegeben.
Unter dem Punkt Kündigung steht bei mir, dass er eine Frist von 2 Wochen zum Monatsende einhalten muss, die Kündigung wurde datiert zum 15.08.2013, somit passt es ja zum 31.08. mit der Kündigung.

Das mit den Minusstunden und dem damit verbundenen Lohnabzug ist durchaus rechtens. Merkwürdig ist jedoch, dass ihr Chef das per SMS ankündigt. Das ist eher unüblich. Auch würde ich darauf bestehen, dass das per Stundenzettel nachzuweisen ist.

Das habe ich eben auf einer Arbeitsrecht Seite gefunden:
Wenn Minusstunden vom Arbeitgeber angeordnet werden, d. h. der Arbeitnehmer aufgrund Arbeitsmangel nach Hause geht und dadurch Minusstunden erhält, dürfen diese nicht mit Lohnansprüchen verrechnet werden.

Es ist ja seine Schuld, dass ich nicht arbeiten konnte, also sehe ich es nicht ein, diese Minusstunden einzubüßen…

Hallo Snoopy, auf jeden Fall ist die Kündigungsfrist nicht in Ordnung. Es sind 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats. Bedeutet, dass du nach der Krankschreibung arbeiten gehen Zu den Abrechnungen kann ich ohne Unterlagen nichts sagen. Dazu muss man auch wissen, wie die 60 Stunden gearbeitet wurden und wir der Urlaub berechnet wurde. Solltest du keine anderen Einkünfte haben, steht dir auf jeden Fall Prozesskostenhilfe zu und du solltest sofort zu einem Anwalt gehen. Sofort deshalb, weil Klage nur innerhalb 3 Wochen nach Kundigungszuganf erhoben werden kann. Auf jeden Fall hast du Ansprüche wegen der falschen Kundigungsfrist. Viel Erfolg! Grüße Brigitte

erstmal danke schön,
auch wenn im Vertrag steht, dass er eine frist von 2 Wochen zum Monatsende einzuhalten hat?

Google mal Paragraph 622 BGB. Unter 4 Wochen gehen nicht!

ja habe ich gesehen jetzt, danke schön.

am meisten macht mir das mit den 200€ zu schaffen :frowning:

Da die Kü-Frist nicht stimmt, dürfte das mehr als 200€ bringen. Und das Gericht überprüft dann auch die Sache mit den Stunden. Geh zum Anwalt! Und zwar sehr schnell! Am besten ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Aus welcher Stadt kommst du?

1 Like

Hallo,
da kann ich leider nicht helfen.
Gruß
Cress

Aus berlin.
Ich bin froh, dass du mir hilfst wirklich danke!!!

Da frag nochmal die Arbeitnehmerkammer. 2 Wochen zum ME geht m.E. nur in den ersten 6 Monaten.

Hallo,
die Angaben reichen nicht aus, um eine sichere Aussage machen zu können.
Grundsätzlich ist es so, dass für einen bestimmten Zeitraum (z.B. ein Monat) ein Entgelt vereinbart wird und für diesen Zeitrraum auch eine bestimmte Stundenzahl. Kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter nicht einsetzen, ist es sein Risiko, er muss trotzdem zahlen. Das nennt man Annahmeverzug.
Es kann aber ausnahmsweise vertragliche Vereinbarungen geben (im schriftlichen Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung), in der Arbeitszeitkonten geregelt sind. Dann bekommt der Arbeinehmer ein konstantes Entgelt, muss aber mal mehr und auch mal weniger arbeiten. Ob das bei Ihnen vorliegt, müssten Sie klären. Aber selbst dann, muss der Arbeitgeber Ihnen die Chance geben, die vereinbarten Stunden zu erbringen.

Gruß
Martin

Ist der Arbeitsvertrag dann nichtig? Also ich meine wenn diese 2 Wochen zum ME nicht rechtens sind, dann kann der vertrag ja nicht ganz richtig sein

trotzdem danke schön !!! grüße

Danke schön erstmal.
Also das ist nicht der Fall, er konnte mich nicht beschäftigen und hat weiter den Lohn bezahlt, zumal er in den Brutto/Netto lohnachweisen meine volle Stundenzahl eingetragen hat, obwohl er mich nicht beschäftigen konnte.
Nachträglich kann er meines Erachtens so etwas nicht einfach machen. Oder irre ich mich??Wie gesagt ich habe nichts unterschrieben (keine Stundenzettel/keine Ausfälle)
Krankschreibungen lagen alle rechtzeitig vor und wurden auch vermerkt, allerdings fehlen mir Juli und August Abrechnung.
Wie erwähnt kontaktiert er mich ständig auf meinem privaten Handy…

Kanzlei schwegeler unter den Linden!

Was für Unterlagen benötige ich für die Prozesskostenbeihilfe, muss ich das beim amtsgericht machen oder geht das auch über den anwalt? das muss ja jetzt etwas zügiger gehen nehme ich an

Nein, nur der Teil ist nichtig. Man darf eine gesetzliche Regelung nicht zu Ungunsten eines Mitarbeiters verändern. Dann gilt das Gesetz. Also 4 Wochen zum 15. oder ME.