Hilfe ich weiß nicht wer zuständig ist!

Sehr geehrtes Wer weiss was Forum,

ich hatte vor einigen Wochen ein schlimmes erlebniss, als es in der Nachbarwohnung gebrannt hatte und meine Wohnung dadurch in mittleidenschaft gezogen worden ist. Jetzt ist der Schaden groß und keiner fühlt sich zuständig.
Der Schaden selbst an der Wohnung ist alles geklärt das zahlt alles die Brandschutzversicherung unseres Vermieters. Jetzt kommt aber meine großes Problem, da in meiner Wohnung Waschküche und Bad in Mitleidenschaft gezogen worden ist, ist die Wohnung unbewohnbar geworden.

Meine Eigentliche frage, wer kommt für die Ersatz Unterkunft auf?

Die Brandschutzversicherung sagt das muss meine Hausratversicherung bezahlen, meine Hausratversicherung sagt das muss die Brandschutzversicherung vom Vermieter übernehemen. Ich sitze auf den Kosten obwohl ich dafür überhaupt nichts kann, kann mir jemand Helfen dies eventuell zu beantworten?

Lg aus dem schönen Frankenland und danke im vorraus für euere mithilfe.

ich kann nicht wirklich helfen. Versicherungen haben Rechtsverdreher ups Rechtsanwälte die erst einmal versuchen Geld zu sparen. Wenn Garnichts hilft muss das Geld eingeklagt werden! Ich empfehle erst einmal den Ombudsmann der Versicherungen (http://url9.de/xUY), zu konsultieren und die Rechnungen an den Vermieter zu schicken. Ich wünsche viel Geduld und eiserne Nerven.

Ich kann dir nur raten einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Selbst wenn du finanziell dies dir nicht leisten kannst, kann er ggf. Prozesskostenhilfe beantragen.

Dein RA kann den „Übeltäter“ in deinem Fall ermitteln und den Schadensersatz sogar einzuklagen.
Lg

Tut mir leid, kann ich nicht beurteilen.

kann ich leider nicht weiterhelfen sorry und viel Erfolg noch

Hallo,
aus unserer Sicht ist es zunächst schon richtig, wenn Sie sich an Ihre Hausrats-Versicherung wenden. Diese wird nach Fallprüfung feststellen, dass sie wiederum ihr Geld sich von der Brandschutzversicherung wiederholt. Dokumentieren Sie ALLE Kosten, die Sie durch das nicht nutzbare Bad / Küche etc haben. Eigentlich müssten Sie ein Hotelzimmer buchen, um regelmäßig duschen zu können.

Wie Sie sich gegenüber dem Vermieter verhalten sollen, können wir leider nicht mitteilen.

Viele Grüße
JB

Sehr geehrtes älteres Ehepaar,

leider kann ich hier garnicht helfen.

Trotzdem viel Glück!
w

Sehr geehrtes Ehepaar???

Ganz verstehe ich Ihr Problem nicht, da im Normalfall die Versicherungen untereinander das Problem klären. Sind Sie Mieter in einem verwaltetem Grundstück, bzw. bei einem Eigentümer?
Wenn ja, wenden Sie sich bitte mit dem Problem an die jeweilige Verwaltung-Sie können ja wirklich nichts dafür.
Sollten Sie selbst Eigentümer sein und es kommt generell keine Klärung zustande, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Zu 99% hat man ja eine Rechtsschutzversicherung und die Anwälte übernehmen dieses Problem dann auch zu Ihren Gunsten.
Ein angenehmes, sorgenfreies Wochenende wünscht Ihnen
Maximilian123

Hallo,

es tut mir sehr leid, aber ich weiss in solchen Versicherungsfragen nicht Bescheid.

Grüße

Wenn die Wohnung unbrauchbar ist, rechtfertigt das eine Mietkürtzung um 100%.
Alle anfallenden Zusatzkosten gehen zu Lasten des Vermieters.
Die Brandschutzversicherung deckt, in der Regel, alle Brandschäden, sowie alle durch den Brand endstandenen Schäden ab.

Hallo älteresehepaar 26,

mit dem Versicherungsrecht kenne ich mich zwar nicht ganz so gut aus, doch bin ich ebenfalls der Meinung, dass die Brandschutzversicherung vom Vermieter für die Kosten der Ersatzunterkunft aufkommen muss. Was hat ihre private Haftpflichtversicherung mit dieser Sache zu tun? An Ihrer Stelle würde ich mir einen Anwalt nehmen (steht Ihnen zu) um meine Ansprüche geltend zu machen.

Mit feundlichen Grüßen

petra0801

Hallo ,
ist schon schlimm genug alles , da fangen die Versicherungen auch noch an den Schwarzen Peter hin und her zu schieben ,was will man auch erwarten !
Euer Vermieter sollte sich darum kümmern , der hat eine Gebäudeversicherung in dem auch Brandschäden abgesichert sind ,diese muss für die Kosten , die am Gebäude und damit auch die nicht Bewohnbarkeit ,aufkommen . Also erst mal an den Vermieter halten , da auch er der Versicherungsnehmer ist und er , seiner Versicherung das weiter geben muss . Schäden am Inventar übernimmt die Hausratversicherung ,ob und wie die sich das wieder holt ist nicht Eure Sache , alles dokumentieren . Ihr habt eine Wohnung gemietet , wenn diese unverschuldet ,unbewohnbar ist hat der Vermieter dafür zu sorgen das der Zustand geändert wird und Ihr für die Dauer wo anders unterkommt .
Holt Euch eine Beratung beim Rechtsanwalt ein ,dieser sollte versiert im Mietrecht und Versicherungswesen sein . Auskunft welcher Rechtsanwalt in Eurer Nähe darauf spezialisiert ist gibt der Verband der Rechtsanwälte ,der jeweiligen Bundesländer ,googeln !

Hallo,

meines Erachtens auf jeden Fall die Versicherung des Vermieters, da es sich um einen Brandschaden handelt der alle Schäden, auch solche Folgeschäden, abdeckt.

Falls eine Rechtschutzversicherung besteht, sollten Sie mit einem Anwalt Ihrer Wahl einen entsprechenden Brief aufsetzen.

Hilfsweise würde auch der ‚Deutsche Mieterbund‘ eine Formulierungsberatun vornehmen.

Gruß und Viel Glück

Knarf

Hallo,da kann ich leider nicht weiter helfen.LG