Hallo zusammen,
mit meiner neuen Stellen hat mein Chef mich auserkoren, in der Firma den Datenschutzbeauftragten zu übernehmen. Ich kenne mich zwar mit IT und dem Ganzen etwas aus, aber rechtlich ist das großes Neuland für mich.
Habt Ihr vor einer ähnlichen Situation gestanden, seid Ihr Datenschutzbeauftragte geworden und musstet Euch einarbeiten? Wo anfangen? Kann ich Schulungen besuchen, die die Firma bezahlt?
Vielen Dank für Eure hilfreichen Tipps für den Anfang!! 
Hallo,
wo liegt das Problem ?
Ich empfehle, das Bundesdatenschutzgesetz zu lesen.
http://dejure.org/gesetze/BDSG
Man muss nur dafür sorgen, dass das Gesetz und entsprechende Richtlinien in dem Unternehmen umgesetzt werden.
Vermutlich gibt es hierzu auch schon Arbeitsanweisungen.
Gruß Merger
PS: den Job hatte ich vor ettlichen Jahren auch schon einmal.
Ist recht spannend was man da alles erleben kann.
Hallo,
ich empfehle den Besuch einer entsprechenden Schuluing mit Zertififizierung, wie z.B. seitens des TÜV angeboten, z.B:
http://www.tuev-nord.de/weiterbildung/seminare/Daten…
Wenn die Firma nicht bereit ist, die entsorechenden Kosten zu übernehmen, wird wohl eher ein „Alibi-Datenschutzbeauftragter“ gesucht, um formalen Anforderungen zu entsprechen. Halte ich für keine gute Idee.
Grüße
godam
Freu Dich doch erstmal…
…über den besonderen Kündigungsschutz, den Du als Datenschutzbeauftragter genießt.
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__4f.html
Ist nach Absatz 1 ein Beauftragter für den Datenschutz zu bestellen, so ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig , es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, welche die verantwortliche Stelle zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen. Nach der Abberufung als Beauftragter für den Datenschutz ist die Kündigung innerhalb eines Jahres nach der Beendigung der Bestellung unzulässig , es sei denn, dass die verantwortliche Stelle zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt ist. Zur Erhaltung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Fachkunde hat die verantwortliche Stelle dem Beauftragten für den Datenschutz die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.
Besser geht es doch kaum. Rechtlich hält der Geschäftsführer persönlich den Kopf für alles hin.
Gruß
S.J.
Besser geht es doch kaum. Rechtlich hält der Geschäftsführer persönlich den Kopf für alles hin.
das würde ich so nicht stehen lassen, es gibt schon fälle in dennen auch der datenschutzbeauftragte haftbar gemacht werden kann.
http://www.iitr.de/haftet-der-datenschutzbeauftragte…
Gruß
Und was willst Du damit jetzt sagen?
Besser geht es doch kaum. Rechtlich hält der Geschäftsführer persönlich den Kopf für alles hin.
das würde ich so nicht stehen lassen, es gibt schon fälle in
dennen auch der datenschutzbeauftragte haftbar gemacht werden
kann.
Was soll mir der verlinkte Inhalt nun sagen?
Zitat: „Wie bereits kürzlich behandelt kann der Datenschutzbeauftragte bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht nur in Ausnahmefällen direkt von den Betroffenen haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.“
Kurz gesagt bedeutet dies, dass der Arbeitgeber von dem internen Datenschutzbeauftragten nur den Ersatz derjenigen Schäden verlangen kann, welche dieser grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
Im Klartext: Es ist eigentlich so wie immer, denn nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kommt ein Haftung in Frage. Das aber auch nur im Innenverhältnis. Dritten gegenüber haftet das Unternehmen.
Ungeachtet dessen geht es hier aber doch vielmehr um die Frage inwieweit der Datenschutzbeauftragte im Außenverhältnis Verantwortung trägt. Und genau dort ist der Geschäftsführer derjenige, der den Kopf hin hält.
Gruß
S.J.
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Hallo auch an Dich,
Habt Ihr vor einer ähnlichen Situation gestanden, seid Ihr
Datenschutzbeauftragte geworden und musstet Euch einarbeiten?
Wo anfangen? Kann ich Schulungen besuchen, die die Firma
bezahlt?
Hier anfangen:
http://www.datakontext.de/portal/dkpdb_produkte/date…
Übrigens bin ich selbst DSB, der Aufwand den man mit dieser Funktion hat ist je nach Unternehmen sehr unterschiedlich, im Mittelstand ist es durchaus überschaubar.
Mein Vorteil war, dass ich schon für eine Geheimschutzapplikation eines Konzerns Datenschutzkonzepte gemacht hatte - da war es im Mittelstand regelrecht ein Spaziergang.
Erst mal Datenfeldlisten erheben, Prozesslandkarten aufbauen, die Lücken und Mankos ausbürsten lassen, die Mitarbeiter aufschlauen und dann war eigentlich schon 90% getan.
Für Anfänger würde ich jedoch wirklich als allerallererstes mal eine Schulung besuchen, Firma zahlt’s ja.
Gruß,
Michael