Wo oder bei wem bekommt man Hilfe,wenn den Schwiegereltern es gesundheitlich nicht mehr so gut geht und keines der Kinder eine Vollmacht über etwas hat.
An wen muß man sich wenden?Damit man Ihnen helfen kann?
IMMER der bessere Weg ist der einer Vorsorgevollmacht soweit die Personen noch dazu in der Lage sind eine zu errichten. Diese sollte von einem Notar beurkundet sein um die Anfechtbarkeit herabzusetzen, da der Notar auch das vorliegen der uneingeschränkten Geschöftsfähigkeit mit in der Urkunde vermerkt. Der Notar kann zudem auch hinsichtlich des Umfangs der Formulierungen und zu den Folgen beraten.
Eine weitere Möglichkeit ist die Anregung einer Betreuung bei Gericht oder bei der zust. Betreuungsbehörde. Die gerichtliche Betreuung ist eine rein rechtliche. Man sollte bestrebt sein das Gericht da rauszuhalten! Gelingt einem das nicht ganz sollte wenigstens der Aufgabenkreis der Vermögenssorge anderweitig geklärt sein, z.B. durch Erteilung einer Bankvollmacht an d. Vertrauensperson/en