Liebe/-r Experte/-in,
mein Problem ist das ich bei der Arge einen absolut unfähigen ca 22 Jährigen ungelernten Persönlichen Berater habe. Ich habe mich beim Landrat beim Sozialdezernenten und so ziemlich bei jedem seiner Vorgesetzten beschwert. Leider erntete ich nur Hon und Spott. Meine Beschwerden wurden alle wenn überhaupt als Lüge abgewürgt bzw. nicht beantwortet. Es wurde mir vom Sozialdezernenten auch mit einer Verleumdungsanzeige gedroht. Meine Frage: An wenn kann ich mich wenden wo ich ernst genommen werde bzw. wie stelle ich meine Beschwerde das sie nicht wieder unter den Tisch fällt. Bedanke mich im vorauß.
Müller
Hallo,
besser als hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsichtsbeschwerde
kann ich es Dir auch nicht erklären. Ich bestätige aber auch die drei F’s, die bei der Beschwerde auftauchen. Die Beschwerde ist fristlos, formlos, fruchtlos, d.h. Du wirst damit nicht viel erreichen. Ist leider so. Wenn Du sie schriftlich einreichst (mit Zeugen), solltest Du auch eine schriftliche Antwort bekommen.
Ich vermute, mit Berater meinst Du Arbeitsvermittler? Der andere ist der Leistungssachbearbeiter. Oder gibt es bei Dir im Jobcenter oder Arge noch einen besonderen persönlichen Berater?
Was genau macht den Menschen denn in Deinen Augen „unfähig“? Dass er mit 22 Jahren nicht alles wissen kann ist anzunehmen, weiter ist bekannt, dass nicht immer die hellsten Köpfe im Amt sitzen bzw. der Arbeitswille und die Arbeitsbedingungen nicht so rosig sind.
Aber wenn Du weisst, was Du vom Amt willst, kann man vielleicht einen Tipp geben, wie Du es leichter bekommst als mit einer Beschwerde. Durch die Beschwerde wird es mit Sicherheit nicht leichter mit dem Menschen. Und einen Wechsel des Sachbearbeiters wird es schon aus Prinzip nicht ohne zwingenden Grund geben (SB beleidigt Dich persönlich, verschlampt Unterlagen o.ä.). Eine gute Idee ist es manchmal, einen Freund als Zeugen zum Gespräch mitzunehmen.
weiteres nach Rückmeldung
Gruß
cosis
Hallo Schisser,
wo bitte liegt eigentlich das Problem??
Bis auf den RP Deines Landkreises hast Du mit Deiner Beschwerdeflut alles durch.Die von Dir genannten Vorgesetzten (mittelbar oder unmittelbar) werden sehr wohl genau geprüft haben, ob die eingereichten Beschwerden berechtigt sind.
Vielleicht hast Du ja ein Problem damit, dass der junge Mann erst 22 Jahre ist!!
Gruss
Knauffi
Anm.: Auch ich war in 1978 mit 23 Jahren der jüngste Sachbearbeiter bei einer Bundesbehörde in H…
(Diplomverwaltungswirt),
Ganz sicher habe ich kein Problem mit dem Alter von dem Typ.Im schnitt braucht er sieben Wochen um E-Mail Anfragen zu beantworten. Er kann nicht eine Frage direkt im Gesprãch beanworten, weicht immer aus.
Auf das Antwortschreiben vomRP ist sicherlich keine Prüfung vorraus gegangen,ich bin sicher das dieses schreiben sein 10 järiges Kind geschrieben hat’eifach nur Lächerlich. Ich sehe es nich ein das, das Geld mit vollen Händen von so unfähigen Stümpern zum Fenster rausgeworfen wird weil ein Beamter zu aus ist seinen Arsch zu bewegen.Schliesslich muss ich es Ausbaden.
Danke für deine Antwort.
Es ist mein Persœnlicher Berater,ich bin 50 und Sch.Behindert.Es dauert in Schnitt sieben Wochen bis ich eine E-Mail beantwortet bekomme.Termine zehn Wochen. Fragen kann er keine Persœnlich beantworten,und er hat mir schon Befele erteilt. „Ich Befele es Ihnen“ Mich traf der Schlag.Es muss doch eine möglichkeit geben das Beschwerden ernst genommen werden.
Hallo Schisser,
vereinbare doch bitte einen Termin beim Landrat, damit diese von Dir genannten Probleme in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.
Gruss
Knauffi
Hallo,
es hört sich für mich so an, als wäre Dein Berater
fachlich und persönlich mit der Aufgabe überfordert. Mein Rat: Nimm zu persönlichen Gesprächen einen Freund (Zeugen) mit, schick dem Berater 14 Tage vor dem Gespräch einen Brief/Mail mit deinen Anliegen, die in dem Gespräch geklärt werden sollen und wenn dann alles schief geht, machst Du deine Fachaufsichtsbeschwerde an den Amtsleiter. Mehr wird nicht möglich sein.
Mit 50 Jahren und SchwB ist es sicher nicht leicht, einen neuen Job zu finden. Einen persönlichen Zwist mit dem SB anzufangen wird die Lage nicht verbessern. Sachlich bleiben hilft mE nach ehr weiter.
Viel Glück
cosis
Hallo,
wende Dich schriftlich an den Petitionsausschuss des Landtages.
Das hilft immer.
Gruß, Hilde
Hallo Hilde,
Das ist mal ein guter Rat. Inzwischen war auch schon eine Gerichtsverhandlung wegen Beleidigung wo ich zwar Freigesprochen wurde aber der Typ immer noch in seinem Job ist. Ich danke Dir.
Viele Grüsse Roland