Hallo
ich habe zum 1.5. eine Wohnung bezogen. Bei Einzug wurde festgestellt, dass der alte Kochplattenherd defekt ist, die Toilette wegen …Belag nicht mehr zu retten ist, sowie Schimmel im Bad entdeckt.
Ich habe versucht den Schimmel mit speziellem Reiniger aus dem Baumarkt zu beseitigen aber vergebens. Dies muss professionell entfernt werden vom Fachmann.
Ich habe zum Glück die Kautionsbürgschaft noch nicht übertreten an die Vermieterin.
Nun zum Hauptproblem:
Paar Tage nach Einzug musste ich 2 Hauskatzen zu mir nehmen, da unerwartete Lebensumstände eingetreten sind.
Noch am selben Tag hat dies die Mieterin von oben gesehen und keine halbe std später stand die Vermieterin vor der Tür. Ich hatte nicht mal die Gelegenheit, dies schriftlich wie im Mietvertrag steht, der Vermieterin selbst mitzuteilen und und Erlaubnis bitten.
Die Mieterin 2 Stockwerke drüber hätte einen Sohn der Katzenallergie hat.
Ich sollte die Katzen ins Tierheim geben oder ausziehen.
Die Heizung läuft ebenfalls über Strom, welche aber mir zugesichert wurde, zum kommenden Winter gegen ein Holzofen ersetzt wird. Ich habe seit Einzug die Sicherung der Heizungskörper aus.
Nun will die Vermieterin weder den Herd auswechseln, welches ihr sogar noch die Maklerin vor Einzug ans Herz legte, noch die restlichen Mängel beseitigen. Nur den Schimmel mit Fliesenstift würde sie weg machen lassen. Aber nicht mal dies ist bis jetzt passiert.
Die Vermieterin hat ihr Wort nicht gehalten.
Von dem Schimmelanfall will die Maklerin nichts gewusst haben, aber betreut seit langem alle Wohnungen der Eigentümerin. Sie kennen sich auch privat sehr gut.
Ich habe über 2000€ Kosten für den gesamten Umzug gehabt mit allem was dazu gehört. Sogar die Maklerin wurde im Voraus vor Einzug bezahlt.
Nun meine Frage, was sind hier meine Rechte als Mieterin? Ich muss jetzt bis 30.06.13 ausziehen und muss wieder enorme Kosten auf mich nehmen mit Maklercourtage evtl. da es hier kaum möglich ist ohne Makler eine Wohnung zu bekommen.
Bitte helfen Sie mir, kann ich die Courtage vom Makler zurückfordern wenn der Mietvertrag Rückwirkend aufgelöst wird?
Über Ihre Hilfe bin ich sehr sehr dankbar.
Liebe Grüsse