Hilfe !Internetrechnung

Hallo lieber www
ich habe dieser frage bereits im internet bret schon gestellt aber vielleicht hat hier jemand auch ein tipp für mich:

ich wiess nicht was ich machen soll,

letzte woche habe ich eine mahnung über paar hundert euro bekommen weil ich angeblich auf das alte dsl vertrag surfe.

aber villeicht erzähle ich von anfang an :

im April 2003 habe ich mein volumen dsl (dsl 500) zum 10.05.03 (4 Wochen Kündigungsfrist) gekündigt und bereits zum 13.05.03 einen FLAT RATE freigeschaltet bekommen.

danach kammen doppelte rechnungen über flat für 19,90 € und über vollumen dsl 500 über ca. 100,00 € im monat. die rechnungen habe ich zurückgebucht und ein mail an den Anbieter geschreiben dass die vollumen rechnung nicht richtig ist.

der anbieter hatte sich über die ganze zeit nicht gemeldet- nicht an mail und nicht die zurückgebuchte lastschriften- bis jetzt.
Jetzt wird sogar behaupten, dass ich nicht ein mal meinen alten vertrag gekündigt habe was ich bereits des öffteren per mail getan hatte.

aber es heisst eine kündigung erfordert schriftform was lt aussage eines mitarbeiter nicht per mail erfolgen kann
was sich jedoch nicht mit dem info im internet deckt

ich weis nicht was ich weiter machen soll und bin total verzweifelt da ich nicht weiß wie ich es dennen beweisen soll, dass ich den vollumen zugang nicht mehr seit damals benutzt habe.

hat jemand einen rat???

aber bitte einen guten von schlechten habe ich nämlich genugn

tomy

ps

ich habe den kundendienst von dem anbieter auch öffter angerufen und es wurde mit tel. versichert dass alles ok und in ordnung ist
hilfe!!! Hilfe !!! hilfe !!! Hilfe !!!

Kündigung per Mail nicht wirksam
Hi,

Jetzt wird sogar behaupten, dass ich nicht ein mal meinen
alten vertrag gekündigt habe was ich bereits des öffteren per
mail getan hatte.

aber es heisst eine kündigung erfordert schriftform was lt
aussage eines mitarbeiter nicht per mail erfolgen kann

Ist aber so. Bei solchen Dingen IMMER schriftlich per Einschreiben kündigen. Ich hab da mein Lehrgeld auch schon bezahlt :smile:))

ich weis nicht was ich weiter machen soll und bin total
verzweifelt da ich nicht weiß wie ich es dennen beweisen soll,
dass ich den vollumen zugang nicht mehr seit damals benutzt
habe.

Hast Du neue Zugangsdaten bekommen? Damit liesse sich vielleicht ein kleines bischen der Summe weghauen - auf den Grundgebühren bleibst Du wohl sitzen.

Rein formal hast Du da imho keine Chance, denn es ist Dein Fehler gewesen, fertig. Ob da auf dem „kleinen Dienstweg“ noch was geht, ist ne andere Frage, die ich nicht beantworten kann.

Gruß,

Malte.

Hallo Malte,

Ist aber so. Bei solchen Dingen IMMER schriftlich per
Einschreiben kündigen.

kommt auf den Anbieter an.
T-Online verweist auf der Website ausdrücklich darauf, daß nur schriftlich gekündigt werden kann. Groß genug, daß es nicht zum Irrtum kommt.
Per Fax geht aber, hab ich gemacht, wurde dann zurück gerufen und bekam telefonisch die Kündigung bestätigt.
Ging innerhalb von sechs Tagen.

cu Rainer

Hallo tomy,

also erstmal folgendes:
Kündigungen sind reglmäßig formfrei, es sei denn, es ist etwas anderes
vereinbart. Oftmals ist in den AGBs festgehalten, dass Kündigungen nur
schriftlich erfolgen kann. Steht dort jedoch, dass eine Kündigung in Textform
reicht, war Deine Kündigung per eMail ausreichend (§ 126b BGB). Also, check mal
die AGBs Deines Anbieters.
Sollte sich dann rausstellen, dass Du hättest schriftlich kündigen müssen, stellt
sich folgende Frage: Hast Du ebenfalls per eMail den neuen Tarif beantragt? Am
Besten noch in der gleichen mail? Dann wäre es in meinen Augen treuwidrig Dich
auf die mangelnde Schriftform zu verweisen und doppelt kassieren zu wollen.
Trifft Variante zwei zu, dann würde ich an Deiner Stelle zu einer
Verbraucherzentrale gehen oder noch besser direkt zu einem RA
(Rechtsschutzversicherung?). Wahlweise hilft uU auch ein Brief an den Vorstand /
die Geschäftsführung Deines Providers, in dem Du genau das höflich ansprichst und
bittest, einen für beide Seiten akzeptablen Vorschlag zu unterbreiten. Dann aber
am Besten mit weniger Rechtschreibfehlern drin…

Gruß - Jaschiii

Hi,

also erstmal folgendes:
Kündigungen sind reglmäßig formfrei, es sei denn, es ist etwas
anderes vereinbart. Oftmals ist in den AGBs festgehalten, dass
Kündigungen nur schriftlich erfolgen kann. Steht dort jedoch, dass
eine Kündigung in Textform
reicht, war Deine Kündigung per eMail ausreichend (§ 126b
BGB). Also, check mal die AGBs Deines Anbieters.

Wie bitteschön weist Du den Eingang einer eMail bei einem Dritten nach und wie weist Du nach, daß der Inhalt authentisch ist, wenn die Nachricht nicht gem. Signaturgesetz digital signiert ist?

Sollte sich dann rausstellen, dass Du hättest schriftlich
kündigen müssen, stellt
sich folgende Frage: Hast Du ebenfalls per eMail den neuen
Tarif beantragt? Am
Besten noch in der gleichen mail? Dann wäre es in meinen Augen
treuwidrig Dich
auf die mangelnde Schriftform zu verweisen und doppelt
kassieren zu wollen.

Genau so läuft es aber bspw. bei der Telekom, oder bei AOL:

Beauftragen kannst Du alles problemlos, per Mail, per Telefon, ganz wie Du willst. Es wird nicht überprüft, ob Du der bist, der Du vorgibst zu sein, nix. Kündigen allerdings kannst Du nur per Brief (ich glaube noch nicht mal Fax wird akzeptiert), am besten per Einschreiben.

Trifft Variante zwei zu, dann würde ich an Deiner Stelle zu
einer Verbraucherzentrale gehen oder noch besser direkt zu einem RA
(Rechtsschutzversicherung?). Wahlweise hilft uU auch ein Brief
an den Vorstand / die Geschäftsführung Deines Providers, in dem Du
genau das höflich ansprichst und bittest, einen für beide Seiten
akzeptablen Vorschlag zu unterbreiten. Dann aber am Besten mit weniger
Rechtschreibfehlern drin…

Das wäre dann eine Lösung auf Basis des guten Willens, also ebenjenem „kurzen Dienstweg“, den ich erwähnte. Gute Tips dafür, danke. Eine formale Lösung, also ein „Recht“, welches ihr diese Zahlung vom Hals schafft, sehe ich jedoch nicht, auch nicht nach Deinem Beitrag.

Gruß,

Malte.