Hilfe - Internetschutz für Senioren

Hallo Netzgemeinde,
ich hab ein Problem. Oder besser gesagt, mein Vater (84) hat ein Problem mit dem Internet.
Für Ihn stellt das Internet ein zentralen Punkt in seinem Leben dar, da er sich darüber mit der Welt außerhalb seines betreuten Wohnens verbunden fühlt. Das ist sehr gut so und die Möglichkeit soll auch erhalten bleiben.
Nur leider kommte es immer öfter vor, dass er Bestellungen aufgibt, Mitgliedschaften wer weiss wo eingeht und sich nun die Rechnungen und Mahnungen dafür stapeln. Wir haben ihm versucht beizubringen, nicht auf jedes Onlineangebot zu reagieren, doch in dem Punkt weiß er nicht, was er tut.
Nun die Fragen an Euch, besteht die Möglichkeit, ihn auf technische Art und Weise einen Riegel vorzuschieben?
Bei den meisten Bestellungen muss man sich irgendwie einloggen - gibt es nicht ne Software oder wirksame Einstellung am Browser, um z.B. die Eingabe eines Passwortes zu verhindern?
Wie geht das bei Software zum Kinderschutz - ist da so was vielleicht schon drin?

Euch schon mal herzlichen Dank für die Informationen.

Gruß aus dem Taunus von Jörg

Hallo,

das ist wie bei Kinderschutzsoftware, menschliche Probleme bekommt man nicht durch Technik in den Griff.

Wenns hart auf hart kommt, der opa nicht einsichtig ist und die kinder sich nicht genug um ihn kümmern, dann muss ne Lösung her.

Entweder ein contentfilter mit einer whitelist oder den opa entmündigen und alle verträge einfach dann für unwirksamkeit erklären.

hth

Hallo,

solange er nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt steht, darf er soviel Verträge schließen wie er will (und muss dann auch mit den Konsequenzen leben). D.h. wenn es ein echtes Problem damit gibt, dass er tatsächlich nicht weiß, was er da tut, wäre zunächst die Einrichtung einer entsprechenden Betreuung notwendig (Betreuungsanregung an das zuständige Amtsgericht geben). Dann hat der Betreuer etwas in der Hand, mit dem er rechtlich dem Treiben ein Ende setzen kann.

Einen Contentfilter mit entsprechend restriktiver Whitelist gegen den Willen des Betroffenen einzusetzen halte ich für rechtlich extrem problematisch (selbst mit Betreuung).

Gruß vom Wiz