gewerlicher Mietvertrag
Hallo, natürlich darf der Vermieter nicht einfach Nachträge eigenmächtig in den Vertrag schreiben. Das ist Betrug. Gut wäre ein Zeuge. Gruß Fred
Hallo, natürlich darf der Vermieter nicht einfach Nachträge
eigenmächtig in den Vertrag schreiben. Das ist Betrug. Gut
wäre ein Zeuge. Gruß Fred
Hallo Fred und danke für deine Info.
Ja es war so das meine Frau den Erstvertrag im persönlich brachte.
Eine Ausfertigung habe ich noch zuhause.
Kurze Zeit später hat er den Vertrag uns geändert gebracht. Da war ich und Frau anwesend und er Alleine.
Alle 2 Ausfertigungen habe ich Zuhause.
Ist doch gutes Beweismaterial.
Noch dazu bestehen gravierende Mietmängel die wir zum Teil selber behoben haben und auch noch bestehen.
Habe was gelesen, das Mietmängel nicht verjähren und auch der Vermieter hat die Hauptpflicht, die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen (Gebrauchsüberlassung) und sie während der Mietzeit hierin zu erhalten (Instandhaltungspflicht).
z.B kein Waschbecken im WC.
Zitat des Vermieters: Man könne sich auch im Pausenraum der Mitarbeiter die Hände Waschen.(Mitarbeiter wie auch Kunden)
Achso zur Info: Wir haben ein Friseursalon
Vielleicht hast du noch Tips für mich!
Werde mir morgen auf jeden Fall rechtsbeistand holen.
Gruß Markus
dumm gelaufen, wenn ihr keine kopie von dem exemplar
habt, das ihr ihm mit gegeben habt oder ein, besser 2
zeugen habt, die klipp und klar bezeugen können, dass
die zusätzlichen angaben nicht enthalten waren.
wenn ihr weder das eine noch das andere habt, versucht
ihm mündlich nahe zu legen, dass es geändert wird sonst
muss er mit einer strafanzeige wegen urkundenfälschung
rechnen. pokert, idem ihr sagt, ihr habt eine kopie des
vertrages ohne die zusatzvereinbarungen und seit cool,
aber nicht drohend oder erpressend, einfach nur ruhig
und sicher wirkend, er muss euch noch dane, dass er
keinen strafdelikt an den hals bekommt.
angenomme, das mit den 250 € nach 2 jahren hätte schon
drin gestanden, so wäre es durchaus gültig, aber weil
der vertrag angeblih 2 jahre kaufen soll, ist es ja
unerheblich, wenn er vor der erhöhung beendet wird.
was mängel angeht, so schreibt ihm, um welche mängel es
sich handelt und fordert ihn auf sie binnen zwei wochen
beseitigen zu lassen. wenn nach 2 wo. nix passiert,
schreibt ihm, das er noch einmal 2 wochen zeit bekommt
und wenn er das nicht erledigt, werdet ihr seine
leistungen ablehnen, die mängel selbst beseitigen ud
die kosten bei der zahlung der miete abziehen. außerdem
schreibt ihr, dass ihr sofort die miete mindert, weiter
die volle zahlt und euch vorbehaltet, die minderung
später von der miete abzuziehen wenn er sich dann immer
noch nicht rührt, lasst die sachen machen, bezahlt die
rechnungen und zieht die kosten von der miete ab, der
soll sich das einklagen. macht von den mängeln schön
viele bilder und lasst nur das beseitigen, was eueren
raum beeinträchtigt oder betrifft. nichts außen am
gebäude!
wenn es mit den 2 jahre und der strafsache schief geht
und ihr müsst 2 jahre drin bleiben, schreibt mir
nochmal, ich weiss trick17, wie ihr binnen 3 monaten
aus dem vertrag raus kommen könnt.
gewerlicher Mietvertrag
Hi Markus…
nachträglich etwas in einen bestehenden Vertrag hinein zu bringen ist nicht nur arglistig sondern sogar Urkundenfälschung in vollendung. Wenn du jedoch keine Exemplar hast um den Gegenbeweis anzutreten ist das schon schlecht für dich…
Gruß Peter
Hallo Peter,
also so wie es aussieht muss ich mich vorsehen.
Eine passende Gewerbeeinheit haben wir schon in der gleichen Strasse.
Nun brauche ich den Trick 17 von dir.
Ich hoffe und danke auch schon mal auf deine Antwort.
Gruß Markus
also. trick17 setzt voraus zu ahnnen, wie der vermieter tickt. in klarschrift, wie wird er reagieren, wenn er fest stellt, dass du die absicht hast die räume unter zu vermieten, während er hierdurch gewisse gefahren eingeht. ziel ist, dass er euch schriftlich mitteilt, dass er das nicht will. oft zieht die untervermietung an einen kurdischen ziegenhirtenclan mit 4 frauen, 17 kindern, meist jugendlich und erwachsen, 10 ziegen, 2 selbstmordatentäer und 1 schäferhund oder eine italinenische wach- und schließgesellschaft mit hauptitz in palermo, die eine zweigstelle eröffnen mag, natürlich topsecret, müsste man ihm schreiben. beide oder ähnl. mieter berger für den vermieter gewisse risiken und gefahren, weshalb er wohl schreiben wird, nono, das geht nicht. wenn dir der vermieter im rahmen eines zeitvertrages die untervermietung ablehnt, darfst du den verrtag ordentlich mit 3 monaten kündigen-so steht es im bgb. überlegt euch, was ihn so am besten abschrecken würde und schreibt mir. beachtet, dass es bals raus muss, weil die kündigung dann bis 4.5.10 zum 31.07.10 raus muss.
keine ahnung
sorry keine ahung