Hilfe,Kaution!

Hallo, wer kann mir sagen, wieviel Kaution ein Vermieter verlangen darf?
Unter meinen Freunden ist sich auch keiner einig. Die Einen meinen 2 Kaltmieten, Andere wiederum 3.
Hat jemand ne Ahnung, was nun wirklich stimmt?
Vielen lieben Dank!
Katja

Hallo Katja,

drei Monatsmieten sind als Kaution durchaus üblich und auch rechtlich zulässig.

Winziger Tip am Rande: mit solchen Fragen bist Du im Brett ‚Recht‘ besser aufgehoben. Die Juristen schauen hier nur selten vorbei. *g*

Ciao

Tessa

Dreifach - siehe Text
Hallo Katja,

Bei Mietverhältnissen über Wohnraum regelt der durch Art. 1 Nr. 3 EAMWoG (BGBl. I 1982 S. 1912) mit Wirkung zum 1.1.1983 in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügte § 550b zwingend bestimmte Einzelheiten:

Danach darf die Sicherheitsleistung des Mieters das Dreifache des auf einen Monat entfallenden Mietzinses nicht übersteigen. Nebenkosten, über die gesondert abzurechnen ist, bleiben unberücksichtigt. Die Höhe der Kaution ist damit auf das Dreifache der Grundmiete zuzüglich der fixen Nebenkosten (z.B. der nicht abzurechnenden Pauschalen) beschränkt. Darüber hinausgehende Beträge kann der Mieter trotz Bestehens einer entsprechenden Vereinbarung zurückfordern, da er sie „rechtsgrundlos“ im Sinne der §§ 812 ff. BGB geleistet hat.

Christian

Nachdem Christian erschöpfend geantwortet hat, möchte ich noch eine Kleinigkeit anmerken.

Achte darauf, daß der Vermieter dir demnächst (wenn Du ausziehst) das Geld verzinst zurückzahlt. Darauf hast Du ein Anrecht, von dem viele Vermieter nichts wissen wollen. Die Verzinsung richtet sich dabei nach dem jeweils aktuellen Satz für Sparbücher, nicht viel, aber immerhin mehr als nichts.

Gandalf