Hallo an Alle,
ich hab da mal eine Frage.Laut Mietvertrag zahlen wir zwar Nebenkosten aber keine Heizkostenvorauszahlung.Vermieter sind ein geschiedenes Ehepaar. Der Vertrag wurde mit der Ehefrau ausgefüllt und abgesprochen und von ihr und vom Ehemann unterschrieben.
Mit der Vermieterin wurde abgesprochen, dass Heizöl geliefert wird und am Jahresende dann eine Abrechnung erfolgt.Es sind im Haus 2 Eigentumswohnungen und es gibt auch einen Verwalter. Schon bei der letzten Heizöllieferung gab es Probleme, da der Vermieter meinte er sei nicht verpflichtet und wir würden ja keine Vorauszahlung leisten.
Er wollte, dass wir das Heizöl auf unsere Kosten bestellen. Wir haben natürlich abgelehnt, da es sich ja um eine Eigentümergemeinschaft handelt. Nach Drohung mit dem Rechtsanwalt lieferte er dann Heizöl.
Nun sitzen wir wieder in einer kalten Bude. Der Verwalter fühlt sich nicht zuständig und hat kein Geld auf dem Gemeinschaftskonto. Er beruft sich auf den Vermieter „wir dürfen kein Heizöl liefern“. Gestern habe ich dem Vermieter die Hölle heiß gemacht und er wollte sich drum kümmern. Heute sagt die Verwaltung, der Vermieter hat gesagt die Mieter sollen das Heizöl selber bestellen und von der Miete einbehalten. Zum Glück hat die neue Besitzerin der 2. Eigentumswohnung der Verwaltung den Auftrag gegeben erstmal 1000L zu liefern. Aber wie sieht es denn nun rechtlich aus? Wir haben dem Vermieter pro Tag des Heizungsausfalls anteilig eine 100% Mietminderung angedroht.
Gruss
Ute