Hilfe kein Heizöl

Hallo an Alle,

ich hab da mal eine Frage.Laut Mietvertrag zahlen wir zwar Nebenkosten aber keine Heizkostenvorauszahlung.Vermieter sind ein geschiedenes Ehepaar. Der Vertrag wurde mit der Ehefrau ausgefüllt und abgesprochen und von ihr und vom Ehemann unterschrieben.
Mit der Vermieterin wurde abgesprochen, dass Heizöl geliefert wird und am Jahresende dann eine Abrechnung erfolgt.Es sind im Haus 2 Eigentumswohnungen und es gibt auch einen Verwalter. Schon bei der letzten Heizöllieferung gab es Probleme, da der Vermieter meinte er sei nicht verpflichtet und wir würden ja keine Vorauszahlung leisten.
Er wollte, dass wir das Heizöl auf unsere Kosten bestellen. Wir haben natürlich abgelehnt, da es sich ja um eine Eigentümergemeinschaft handelt. Nach Drohung mit dem Rechtsanwalt lieferte er dann Heizöl.
Nun sitzen wir wieder in einer kalten Bude. Der Verwalter fühlt sich nicht zuständig und hat kein Geld auf dem Gemeinschaftskonto. Er beruft sich auf den Vermieter „wir dürfen kein Heizöl liefern“. Gestern habe ich dem Vermieter die Hölle heiß gemacht und er wollte sich drum kümmern. Heute sagt die Verwaltung, der Vermieter hat gesagt die Mieter sollen das Heizöl selber bestellen und von der Miete einbehalten. Zum Glück hat die neue Besitzerin der 2. Eigentumswohnung der Verwaltung den Auftrag gegeben erstmal 1000L zu liefern. Aber wie sieht es denn nun rechtlich aus? Wir haben dem Vermieter pro Tag des Heizungsausfalls anteilig eine 100% Mietminderung angedroht.

Gruss
Ute

Hallo Ute,

nei, die 100 prozentige anteilige Mietminderung ist so nicht vorgesehen. Dir steht eine 100 %ige Mietmindeung zu und zwar vom ersten Tag an, wenn der Schaden aufgetreten ist, bzw. nachdem er gemeldet wurde. Jedoch nicht rückwirkend. Du kannst also die Miete einbehalten und zwar komplett und wenns wirklich kalt ist, muss der Vermieter auch das Hotel bezahlen.
Die Mietminderung ist für den Vermieter sofort verloren und kann auch ein vielfaches des Schadens ausmachen. Wenn Du zur Selbsthilfe greifst, so darfst du das nur unter starken Einschränkungen, kannst dann aber die Miete nicht mehr mindern. Das Risiko, wenns zu teuer wird oder was schief geht, trägst Du. Die Aufforderung, du sollst das machen ist unrechtmäßig. Der Mieter ist dazu verpflichtet.

Gruß

Peter

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Hallo Peter,
wir haben im letzten November mit unseren 5 Kindern eine Woche in eiseskälte gesessen (und ohne Warmwasser)nur weil der Vermieter kein Heizöl lieferte. Nur um ihn in die Schranken zu verweisen haben wir angedroht pro Tag (1/30 der Miete)des Heizungsausfalls wegen fehlendem Heizöl abzuziehen.Wir haben auch schon des öfteren Heizungsausfall wegen eines Defektes gehabt, dauerte auch mal 1 Woche,aber wenn eine Reparatur nicht schneller möglich ist dann ist das ok. Aber wenn der Vermieter sich weigert Heizöl zu bestellen ist das doch was anderes.

gruss
Ute

Hallo Ute,

nei, die 100 prozentige anteilige Mietminderung ist so nicht
vorgesehen. Dir steht eine 100 %ige Mietmindeung zu und zwar
vom ersten Tag an, wenn der Schaden aufgetreten ist, bzw.
nachdem er gemeldet wurde. Jedoch nicht rückwirkend. Du kannst
also die Miete einbehalten und zwar komplett und wenns
wirklich kalt ist, muss der Vermieter auch das Hotel bezahlen.
Die Mietminderung ist für den Vermieter sofort verloren und
kann auch ein vielfaches des Schadens ausmachen. Wenn Du zur
Selbsthilfe greifst, so darfst du das nur unter starken
Einschränkungen, kannst dann aber die Miete nicht mehr
mindern. Das Risiko, wenns zu teuer wird oder was schief geht,
trägst Du. Die Aufforderung, du sollst das machen ist
unrechtmäßig. Der Mieter ist dazu verpflichtet.

Gruß

Peter

Hallo Ute,

ich hab da mal eine Frage.Laut Mietvertrag zahlen wir zwar
Nebenkosten aber keine Heizkostenvorauszahlung.Vermieter sind
ein geschiedenes Ehepaar. Der Vertrag wurde mit der Ehefrau
ausgefüllt und abgesprochen und von ihr und vom Ehemann
unterschrieben.
Mit der Vermieterin wurde abgesprochen, dass Heizöl geliefert
wird und am Jahresende dann eine Abrechnung erfolgt.Es sind im
Haus 2 Eigentumswohnungen und es gibt auch einen Verwalter.
Schon bei der letzten Heizöllieferung gab es Probleme, da der
Vermieter meinte er sei nicht verpflichtet und wir würden ja
keine Vorauszahlung leisten.
Er wollte, dass wir das Heizöl auf unsere Kosten bestellen.
Wir haben natürlich abgelehnt, da es sich ja um eine
Eigentümergemeinschaft handelt. Nach Drohung mit dem
Rechtsanwalt lieferte er dann Heizöl.
Nun sitzen wir wieder in einer kalten Bude. Der Verwalter
fühlt sich nicht zuständig und hat kein Geld auf dem
Gemeinschaftskonto. Er beruft sich auf den Vermieter „wir
dürfen kein Heizöl liefern“. Gestern habe ich dem Vermieter
die Hölle heiß gemacht und er wollte sich drum kümmern. Heute
sagt die Verwaltung, der Vermieter hat gesagt die Mieter
sollen das Heizöl selber bestellen und von der Miete
einbehalten.

Das Heizöl bestellen und dann die Rechnung mit der Miete verrechnen. Der Vermieter muss dann am Jahresende abrechnen. Nun aber Vorsicht. Da stimmt was nicht, notfalls kommt es hier zu einer Zwangsmassnahme. Erkundige Dich einmal „unter der Hand bei der zuständigen Bank, die bisher die Miete erhalten hat“, was da los ist und teile mit, dass Du künftig keine Miete auf dieses Konto mehr überweisen wirst, weil der Vermieter kein Geld hat zum Heizöl einkaufen. es muss hier notfalls über eine Zwangsverwaltung gesprochen werden, wenn der Verwalter unfähig ist, die Bewirtschaftung ordnungsgemässe für den Vermieter vorzunehmen.

Gruss Günter

Zum Glück hat die neue Besitzerin der 2.

Eigentumswohnung der Verwaltung den Auftrag gegeben erstmal
1000L zu liefern. Aber wie sieht es denn nun rechtlich aus?
Wir haben dem Vermieter pro Tag des Heizungsausfalls anteilig
eine 100% Mietminderung angedroht.

Gruss
Ute

Hallo Günter,

Es sind 2 Eigentümerparteien und (zwangsweise)ein Verwalter. Dieser ist für meine Begriffe total unfähig. Das ganze Haus verkommt, das Dach ist undicht und die Westwand muss erneuert werden. Es werden aber keine Instandhaltungsrücklagen gezahlt.Die 2. Eigentümerin war gerade im Zwang und unser Vermieter will verkaufen.
Wenn ich jetzt Heizöl kaufe bezahle ich doch für beide Eigentümerparteien. Wie soll das denn abgerechnet werden?
Kann sich unser Vermieter darauf berufen, dass wir keine Vorauszahlung leisten? Im Mietvertrag ist keine vorgesehen.

Gruss
Ute

Hallo Günter,

Es sind 2 Eigentümerparteien und (zwangsweise)ein Verwalter.
Dieser ist für meine Begriffe total unfähig. Das ganze Haus
verkommt, das Dach ist undicht und die Westwand muss erneuert
werden. Es werden aber keine Instandhaltungsrücklagen
gezahlt.Die 2. Eigentümerin war gerade im Zwang und unser
Vermieter will verkaufen.
Wenn ich jetzt Heizöl kaufe bezahle ich doch für beide
Eigentümerparteien. Wie soll das denn abgerechnet werden?
Kann sich unser Vermieter darauf berufen, dass wir keine
Vorauszahlung leisten? Im Mietvertrag ist keine vorgesehen.

Hi,

nein, darauf kann sich Dein Vermieetr nicht berufen. Wie Du selbst mitgeteilt hast, ist nichts vereinbart und es wird immer am Ende des Verbrauchszeitraumes abgerechnet. Nein, Du zahlst zwar, aber die Kosten werden von Dir mit der Miete aufgerechnet. Dein Vermieter bekommt für den Heizöleinkauf also keine Miete. Im Übrigen, der Verwalter ist verpflichtet die Versorgung des Hauses zu sichern. Zahlen die beiden Eigentümer nicht, muss er notfalls das Gericht einschalten.

Gruss Günter

Hallo,
kann ich dann nicht gegen die Verwaltung vorgehen?
Bekomme nächste Woche eine Kopie des Verwaltervertrages. Interessiert sich mal was dort vereinbart wurde. Die Verwaltung sagt immer sie wäre für Mieter nicht zuständig.Hast du irgendwelche Quellen oder Gesetze die man sich mal anschauen sollte?
Und Danke für die Auskunft Ihr seid einfach Top!

Gruss Ute

Hi,

nein, darauf kann sich Dein Vermieetr nicht berufen. Wie Du
selbst mitgeteilt hast, ist nichts vereinbart und es wird
immer am Ende des Verbrauchszeitraumes abgerechnet. Nein, Du
zahlst zwar, aber die Kosten werden von Dir mit der Miete
aufgerechnet. Dein Vermieter bekommt für den Heizöleinkauf
also keine Miete. Im Übrigen, der Verwalter ist verpflichtet
die Versorgung des Hauses zu sichern. Zahlen die beiden
Eigentümer nicht, muss er notfalls das Gericht einschalten.

Gruss Günter

Hallo,
kann ich dann nicht gegen die Verwaltung vorgehen?
Bekomme nächste Woche eine Kopie des Verwaltervertrages.
Interessiert sich mal was dort vereinbart wurde. Die
Verwaltung sagt immer sie wäre für Mieter nicht zuständig.Hast
du irgendwelche Quellen oder Gesetze die man sich mal
anschauen sollte?

Hallo Ute,

hier muss man zuerst mal den Verwaltervertrag kennen. Nimmt er die Hausverwaltung nach WEG ( Wohnungseigentumsgesetz) wahr, ist er verpflchtet notfalls einen Kredit aufzunehmen zur Bewirtschaftung des Gebäude, die Eigentümer zu verklagen, wenn sei nicht zahlen oder er muss mangels Masse dann eben zum AG und die Zwangsverwaltung beantragen.

Eine andere Frage ist, ob er möglicherweise nur die Abrechnungen machen darf, sonst den Kopf hinhalten muss, aber keine Rechte hat, den Mietern etwas zu erklären oder ohne Zustimmung der Eigentümer zu unternehmen. Die Größe der von Dir geschilderten Wohneinheit lässt mich zweifeln, dass der Hausverwalter Vollmachten hat.

Rechtlich kannst Du nur gegen den Vermieter vorgehen.

Gruss Günter

Und Danke für die Auskunft Ihr seid einfach Top!

Gruss Ute

Hi,

nein, darauf kann sich Dein Vermieetr nicht berufen. Wie Du
selbst mitgeteilt hast, ist nichts vereinbart und es wird
immer am Ende des Verbrauchszeitraumes abgerechnet. Nein, Du
zahlst zwar, aber die Kosten werden von Dir mit der Miete
aufgerechnet. Dein Vermieter bekommt für den Heizöleinkauf
also keine Miete. Im Übrigen, der Verwalter ist verpflichtet
die Versorgung des Hauses zu sichern. Zahlen die beiden
Eigentümer nicht, muss er notfalls das Gericht einschalten.

Gruss Günter