HILFE! Kindesunterhalt.. bitte eine Erklärung!

Kurz zu unserer Situation:

Ich (bin die „Neue“) - 26 Jahre - habe eine 8 jährige Tochter (aus vorheriger Beziehung) und seit 6 Jahren mit meinem Freund zusammen.
Er - 28 Jahre - hat eine leibliche Tochter (7 Jahre)

Der Umgang musste gerichtlich geregelt werden, da die Mutter das Kind nicht „rausgeben“ wollte. Seit etwa 2 Jahren läuft das geregelt.

Meine Frage:

Das Amt hat einen Unterhaltsanspruch von 180 Euro errechnet (er hat etwa 1100 Netto-Einkommen), WIE kann es sein, dass ICH (als neue Partnerin) pauschal mit 10% +Einkommen zu seinem angerechnet werde, obwohl ich noch studieren und nur sehr wenig Bafög bekomme und noch dazu selbst ein Kind zu versorgen habe??? UND WIE KANN ES SEIN, dass das Einkommen der Mutter oder des Partners in keiner Weise eine Rolle spielen. Sie und ihr Neuer verdienen beide gut und haben zusammen locker das doppelte Einkommen von uns! Ich habe jetzt noch 200 Euro auf dem Haushaltskonto und muss davon 180 an Sie überweisen. Mit den restlichen 20 Eu müssen wir zu dritt bis zum Geldtag am 25.5. auskommen! Das kann doch nicht sein! Habe ich etwas falsch angegeben oder ist hier ein riesen Fehler im Gesetz? Bitte helft mir, ich verzweifle noch. :frowning: Wir möchten ja Unterhalt zahlen, aber nicht soviel, dass für uns selbst nicht genug bleibt! Ich hoffe jemand kann mir diese Zusammenhänge erklären.

Hallo,

der Partner aht nach der Düsseldorfer Tabelle einen Selbstbehalt i Höhe von 950 Euro.
Die 10 Prozent berücksichtigen wohl Ihren Anteil an Miete etc., die er erspart.
Das Einkommen der Mutter ( und ihres Partners) spielen keine Rolle, da die Mutter den Betreuungsunterhalt gegenüber dem Kind leistet, Ihr Partner hat Barunterhalt zu zahen, Barunterhalt und Betreuungsunterhalt gelten als gleichwertig.

Mit Gruß

Hallo,

Meine Frage:

Das Amt hat einen Unterhaltsanspruch von 180 Euro errechnet
(er hat etwa 1100 Netto-Einkommen), WIE kann es sein, dass ICH
(als neue Partnerin) pauschal mit 10% +Einkommen zu seinem
angerechnet werde,

Das Amt geht von einer Kostenersparnis aus, die durch die „Eintopfwirtschaft“ entsteht.

Allerdings muss Dein LG die Berechnung des Amtes nicht anerkennen. Wenn er den Unterhalt tituliert, sollte er nur das titulieren, was er für richtig hält. Wenn das Amt bzw. die Mutter mehr wollen, sollen sie es einklagen.

obwohl ich noch studieren und nur sehr
wenig Bafög bekomme und noch dazu selbst ein Kind zu versorgen
habe???

Hier weiß ich ja nicht, inwieweit Dein (rechnerische) Eigenbedarf durch Dein Einkommen gedeckt ist bzw. noch Beträge über bleiben.

UND WIE KANN ES SEIN, dass das Einkommen der Mutter
oder des Partners in keiner Weise eine Rolle spielen.

Das spielt tatsächlich keine Rolle. Sie leistet ihren Unterhalt ja nicht durch Geld, sondern durch Betreuung.

Sie und
ihr Neuer verdienen beide gut und haben zusammen locker das
doppelte Einkommen von uns!

Der Neue ist für den Kindesunterhalt nicht zuständig. Die Mutter müsste nur eine Verringerung des SElbstbehaltes wegen „Eintopfwirtschaft“ hinnehmen, wenn sie Barunterhaltspflichtig wäre.

Ich habe jetzt noch 200 Euro auf
dem Haushaltskonto und muss davon 180 an Sie überweisen.

Hat Dein Freund denn etwas unterschrieben und sich verpflichtet die 180 Euro zu bezahlen? Wenn ja, weiß ich nicht wie er in Zukunft davon runter kommt.

Wenn er nix unterschrieben hat, dann sollte er einfach den geforderten Betrag nicht überweisen. Aber ohne genaue Zahlen (Arbeitsweg und wie ist das Einkommen auf 12 Monate - incl. Weihnachtsgeld, Provisionen, Steuererstattung usw. usw. - im Durchschnitt, kann ich nichts sagen. Hier bräuchte ich die genaue Berechnung und Argumentation des Amtes um sagen zu können, was sie evtl. falsch gemacht haben.

Mit
den restlichen 20 Eu müssen wir zu dritt bis zum Geldtag am
25.5. auskommen! Das kann doch nicht sein! Habe ich etwas
falsch angegeben oder ist hier ein riesen Fehler im Gesetz?

Tipp: zum Hartz-IV-Amt (oder Sozialamt) mit ALLEN Euren Unterlagen gehen und den fiktiven Bedarf für Eure Bedarfsgemeinschaft ausrechnen lassen. Also was kommt insgesamt an Geld rein und was geht für Miete, Unterhalt usw. raus. Bleiben die Mindestsätze übrig? Wenn nein, kann er hier evtl. ansetzen.

Evtl. bekommst auch zusätzlich für den Rest des Monats noch etwas Geld.

Gruß