Kurz zu unserer Situation:
Ich (bin die „Neue“) - 26 Jahre - habe eine 8 jährige Tochter (aus vorheriger Beziehung) und seit 6 Jahren mit meinem Freund zusammen.
Er - 28 Jahre - hat eine leibliche Tochter (7 Jahre)
Der Umgang musste gerichtlich geregelt werden, da die Mutter das Kind nicht „rausgeben“ wollte. Seit etwa 2 Jahren läuft das geregelt.
Meine Frage:
Das Amt hat einen Unterhaltsanspruch von 180 Euro errechnet (er hat etwa 1100 Netto-Einkommen), WIE kann es sein, dass ICH (als neue Partnerin) pauschal mit 10% +Einkommen zu seinem angerechnet werde, obwohl ich noch studieren und nur sehr wenig Bafög bekomme und noch dazu selbst ein Kind zu versorgen habe??? UND WIE KANN ES SEIN, dass das Einkommen der Mutter oder des Partners in keiner Weise eine Rolle spielen. Sie und ihr Neuer verdienen beide gut und haben zusammen locker das doppelte Einkommen von uns! Ich habe jetzt noch 200 Euro auf dem Haushaltskonto und muss davon 180 an Sie überweisen. Mit den restlichen 20 Eu müssen wir zu dritt bis zum Geldtag am 25.5. auskommen! Das kann doch nicht sein! Habe ich etwas falsch angegeben oder ist hier ein riesen Fehler im Gesetz? Bitte helft mir, ich verzweifle noch. Wir möchten ja Unterhalt zahlen, aber nicht soviel, dass für uns selbst nicht genug bleibt! Ich hoffe jemand kann mir diese Zusammenhänge erklären.