wer kann mir einen Tipp geben ?
Ich sitze in einer relativ günstigen Wohnung in der Innenstadt Köln, bin Alleinerziehend mit zwei Kindern 6 und 9 Jahre.
Nun ist mir am 2.07.02 aufgrund meiner Renovierung, Bohren,
angeblicher nicht Reinigung, meiner spielenden Kinder …, kurz ständigen Belästigungen des 70 jährigen Nachbarn seit 1998 (Einzug mit WBS 2 wegen Eigenbedarf) der einen sehr guten Draht zu der Baugenossenschaft hat - die glauben ihm alles !!
gekündigt worden.
In 3 Monaten soll ich die Wohnung verlassen haben.
Insbesonder wegen der Renovierung aber auch wegen der Kinder
(9 und 12 Jahre) bin ich finanziell völlig am Ende und stehe mit den Ratenverträgen für die Wohnung da.
Eine günstigere Wohnung hier ist unmöglich zu finden insbesondere mit ALH und nur freiberuflicher Tätigkeiten !
(Verrechnung AA)
Ich bin völlig verzweifelt. Hat das jemand schon einmal erlebt ?
Jeder Tipp ist mir willkommen.
nun bin ich ja kein Mietrechtsexperte, aber m.E. fällt Dein Fall unter die Härteklausel des Mietrechts. Mal ein Zitat aus dem §556a des BGB:
(1) Der Mieter kann der Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum widersprechen und vom Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die vertragsmäßige Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter oder seine Familie eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Bei der Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters werden nur die in dem Kündigungsschreiben nach § 564a Abs. 1 Satz 2 angegebenen Gründe berücksichtigt, soweit nicht die Gründe nachträglich entstanden sind.
(Hervorhebung von mir)
Nun beschreibst Du ja nicht, was der Kündigung genau vorangegangen ist. Nach dem was Du so schreibst, scheint mir die ganze Kündigung eine eher fragliche Angelegenheit zu sein. Ich kann weder ein berechtigtes Interesse noch eine Verletzung von Mietvertrag oder Hausordnung entsprechend §§ 564b bzw. 553 HGB erkennen, sofern die Störungen durch Dich und Deine Kinder nicht zu unchristlichen Zeiten stattfanden und das „normale“ Maß nicht überschritten. Das kann ich hier allerdings nicht beurteilen. Auf die Aussagen eines Mieters darf sich der Vermieter m.E. nicht verlassen, wenn er eine Kündigung ausspricht, sondern muß sich von der Situation schon selber ein Bild machen.
Auf jeden Fall ist ein Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und Deine Situation zu schildern, so unangenehm Dir das aus verständlichen Gründen auch sein dürfte. Vielleicht läßt sich da ja noch was vernünftig regeln. Ansonsten solltest Du, falls finanziell möglich, dem Mieterbund beitreten (siehe Telephonbuch). Die können Dir in jedem Fall Hinweise geben, wie in der Sache weiter zu verfahren ist.
In jedem Fall ist die Kündigung eines Mieter heute nicht „mal nebenbei“ möglich (dazu mag man stehen, wie man will).
Christian hat Dir bereits zur Frage des Widerspruchs den Text mitgeteilt. Erkläre schriftlich gegenüber der Baugenossenschaft, dass Du in angemessener Zeit und unter zumutbaren Bedingugnen keinen adäquaten Ersatzwohnraum findest.
Nun ist mir am 2.07.02 aufgrund meiner Renovierung, Bohren,
angeblicher nicht Reinigung, meiner spielenden Kinder …,
kurz ständigen Belästigungen des 70 jährigen Nachbarn seit
1998 (Einzug mit WBS 2 wegen Eigenbedarf)
Eine Genossenschaft kann keinen Eigenbedarf geltend machen, ich verstehe diesen Text nicht ganz.
der einen sehr guten
Draht zu der Baugenossenschaft hat - die glauben ihm alles !!
gekündigt worden.
Wenn eine Kündigung auf dieses Probleme ausgerichtet wird, muss zuvor eine Abmahnung erfolgt sein. Voraussetzung ist hierbei, dass in der Abhmanung erklärt wird, wenn weitere Reklamationen vorkommen, dass das Mietverhältnis gekündigt wird. Fehlt eine Abmahnung oder in der Abmahnung die Androhung der Kündigung, es ist, Du hast nicht erklärt, ob dies der Fall schon war, deshalb durchaus möglich, dass die Kündigung unzulässig ist.
In 3 Monaten soll ich die Wohnung verlassen haben.
Insbesonder wegen der Renovierung aber auch wegen der Kinder
(9 und 12 Jahre) bin ich finanziell völlig am Ende und stehe
mit den Ratenverträgen für die Wohnung da.
Eine günstigere Wohnung hier ist unmöglich zu finden
insbesondere mit ALH und nur freiberuflicher Tätigkeiten !
(Verrechnung AA)
Auf Grund Deiner Schilderung solltest Du Dein monatliches Einkommen einmal prüfen, die Ausgaben und dann Dich zum dem zuständigen Amtsgericht begeben. Ich meine, dass Du Anspruch auf einen Beratungsschein hast, wahrscheinlich in einem Streitfall sogar Prozesskostenhilfe beantragen kannst. Die andere Empfehlung, Rechtsschutzversicherung abzuschliessen nützt nichts. Der Vorgang ist bereits aktuell und alle RS-Versicherer, auch die vom DMB erwartet eine dreimonatige Wartezeit.
Ich bin völlig verzweifelt. Hat das jemand schon einmal erlebt
?
Jeder Tipp ist mir willkommen.