Hilfe! Kündigungsfrist in Probezeit im Friseurhandwerk?

Hallo zusammen,
hier meine wichtige Frage mit der Bitte um schnelle Antwort…

AN hat einen Arbeitsvertrag zum 01.10. geschlossen als Friseur in NRW.

Der Arbeitsvertrag beinhaltet folgende Daten: AN und AG, Brutto-Arbeitslohn, Arbeitstage/Woche, Urlaubsanspruch im Jahr, Probezeit 3 Monate.

Weitere Daten werden nicht definiert. Somit auch keine Kündigungsfrist. Auch kein Hinweis, dass für andere Regelungen die Regelungen des geltenden MTV Friseurhandwerk übernommen werden.

Nun möchte der AN den Vertrag so schnell wie möglich kündigen (am liebsten zum Ende diesen (Oktober) Monats.

Hier die Frage:

Besteht die Möglichkeit nun das Vertragsverhältnis zum nächsten Arbeitstag (s. MTV Friseurhandwerk im ersten Monat der Probezeit) zu kündigen (letzter Arbeitstag ist der 31.10.2014)  oder besteht die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen zum 15. oder Ende des Monats?

Vielen Dank für die Hilfe!!
FG

Hi!

Besteht die Möglichkeit nun das Vertragsverhältnis zum
nächsten Arbeitstag
(s. MTV Friseurhandwerk im ersten Monat
der Probezeit) zu kündigen (letzter Arbeitstag ist der
31.10.2014)  oder besteht die gesetzliche Kündigungsfrist von 2
Wochen zum 15. oder Ende des Monats?

Da der der MTV für das Friseurhandwerk in NRW ein allgemeinverbindlicher (Seite 24) ist, findet er auch ohne explizite Erwähnung Anwendung.

Was da jetzt genau drinsteht, habe ich allerdings nicht geschaut …

VG
Guido

Hi, vielen Dank!
Also bedeutet das, dass der Tarif-Vertrag gilt, auch wenn im Vertrag nicht drauf hingewiesen wird und wahrscheinlich der AG auch kein Mitglied in der Verbänden ist, die dem Tarifvertrag zugestimmt haben?

Ist jeder AG im dem Handwerk dann an den allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gebunden, sofern keine anderen Absprachen im Arbeitsvertrag getroffen werden?

FG

Hi!

Hi, vielen Dank!

Gerne.

Also bedeutet das, dass der Tarif-Vertrag gilt, auch wenn im
Vertrag nicht drauf hingewiesen wird und wahrscheinlich der AG
auch kein Mitglied in der Verbänden ist, die dem Tarifvertrag
zugestimmt haben?

Ja.

Ist jeder AG im dem Handwerk dann an den
allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gebunden, sofern keine
anderen Absprachen im Arbeitsvertrag getroffen werden?

Nochmal ja - mit der Einschränkung, dass die Absprachen durchaus nichtig sein könnten, wenn der MTV sie nicht zulässt.

Das ist auf den ersten Seiten des Links aber viiiiel besser erklärt, als ich das jetzt könnte :smile:

VG
Guido