Ich habe von einer Freundin einen Arbeitsvertrag bekommen
und dort steht:
Nach kündigung darf sie sich nicht bei einer neuen agentur und auch nicht bei plattformen anmelden um zu senden. ansonsten strafe von pro fall 2500 €
Ich denke so:
wäre wie als wenn ich einer krankenschwester verbietet 6 monate sich neu zu bewerben
man kann doch nicht verbieten seiner arbeit nach zu gehen bzw den beruf auszuüben
man nimmt da demjenigen doch seine existens, da muss es doch irgendwas geben wie man da raus kommt… meiner meinung nach ist des nicht rechtens
was meint ihr dazu?
seht ihr das genauso oder halt pech sie hat es unterschrieben?
vielen dank im vorraus
Servus Nadine,
mal zur Konkretisierung: „Agentur“, „Anmelden“, „Plattform“, „Senden“ klingt überhaupt nicht nach Arbeitsvertrag. Ist es sicher, dass es sich um ein Anstellungsverhältnis handelt?
Schöne Grüße
MM
Danke für die antwort… Sie sagte es sei eine Vereinbarung
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Hallo,
Sie sagte es sei eine Vereinbarung
Als was war sie da tätig? Was steht da im Wortlaut zu dem Verbot?
hallo danke für die antwort …
sie ist noch senderin im erotik bereich so webcamchat glaube ich ist das um es mal spezieller zu sagen, der vertrag bw drüber steht VEREINBARUNG sah auch so aus als selber geschrieben.
Sie will halt jetzt gewerbe anmelden oder aber eine agentur suchen die fair ist…
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Servus,
es geht also nicht um Arbeitsrecht, sondern um allgemeines Zivilrecht.
Der vorliegende Vertrag enthält ein Wettbewerbsverbot, das meines Erachtens gegenständlich und räumlich viel zu weit gefasst ist, um wirksam zu sein, weil es sich nicht nur auf die vorhandenen Kunden des Auftraggebers bezieht, sondern auf alle potentiellen Kunden - und das ist klar zu viel, spätestens auf der Ebene Art. 12 GG hört die Vertragsfreiheit auf - kein Jux, mit Art. 12 GG wurde schon von Gerichten bei der Beurteilung von Wettbewerbsverboten argumentiert.
Es gibt aber keine Vorschrift, die dieses wörtlich und für den Einzelfall präzisieren würde. Es wird also - falls es zum Clinch kommt - nicht gut ohne Anwalt gehen, weil nicht mit konkreten Einzelnormen, sondern mit einschlägiger Rechtsprechung argumentiert werden muss.
Schöne Grüße
MM
Closed : FAQ 1129 !!!
Gruss Ivo