hallo
ich werde nachdem ich 4 Semester Wirtschaftswissenschaften studiert habe ab Oktober an der Kunsthochschule studieren. Nun ist es aber so,dass man am Ende des 3.Semsters wechseln muss, damit man auch im neuen Studienfach Baföganspruch bekommt. Ich bin also zu spät dran und kann kaum verlangen dass meine Eltern mich unterstützen(ich habe fast den Baföghöchstsatz bekommen!!!). Für Arbeiten bleibt keine/kaum Zeit. Was mach ich denn nun?? Ich hoffe mir kann jemand helfen und sagen , wie ich da wieder rauskommen…
gruss nicole
Hallö,
„Um nichts falsch zu machen, empfiehlt es sich bei einem Fachrichtungswechsel immer, sich beim Sozial/BAföG-Referat Eurer Studierendenvertretung oder dem Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) zu informieren, bevor Ihr den Fachrichtungswechsel durchzieht - sonst ist es vielleicht aus mit dem BAföG.
Grundsätzlich solltet Ihr einen Fachrichtungswechsel nicht zu lange hinausschieben, da Ihr sonst Euren BAföG-Anspruch verliert. Relativ problemlos geht es nur in den ersten drei Semestern, aber auch da gilt: Lasst Euch am besten beraten, da es sehr auf die Begründung Eures Wechsels ankommt - und da zählt, was Ihr als erstes vorlegt, Korrekturen sind praktisch nicht möglich (außer Ihr habt eineN sehr netteN Menschen im BAföG-Amt). Entscheidend ist im Allgemeinen eine gute Begründung („wichtiger“ (z.B. Neigungswandel in schwerwiegender und grundsätzlicher Art) oder sogar „unabweisbarer“ Grund), warum Ihr Euer bisheriges Fach nicht weiterstudieren könnt/wollt. Schlechte Berufsaussichten sind keine geeignete Begründung, sie würde im Gegenteil zu einer Ablehnung eines Wechsels führen. Es kommt nicht darauf an, warum Ihr das neue Fach studieren wollt! Weiteres dazu, wie Ihr eine Begründung formuliert unter „Beispiele“ weiter unten.
Seid Ihr bereits in einem höheren Semester, ist ein Fachrichtungswechsel ohne Verlust des BAföG-Anspruchs meist nur möglich, wenn Ihr in ein verwandtes Fach wechselt und praktisch keine Zeit verliert, d.h. die Studienleistungen Eures ersten Faches voll in Eurem neuen Fach verwendet werden können. Das heisst dann offiziell auch nicht Fachrichtungswechsel, sondern Schwerpunktverlagerung. Lasst Euch in jedem Fall beraten, bevor Ihr wechselt!!!
Ein echter Fachrichtungswechsel ist in höheren Semestern möglich, wenn Ihr aus „unabweisbarem“ Grund wechselt. Dieses Kriterium liegt z.B. vor, wenn Ihr Euch als SportstudentIn so bleibend verletzt, dass kein weiteres Studium in diesem Fach möglich ist. Allergien können ebenfalls bei entsprechendem Studienfach ausreichen. Auch hier gilt: Lasst Euch beraten!“
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fachwechsel.php3
Letzter Absatz in diesem Auszug aus einer meiner Lieblingsseiten könnte für Dich noch wichtig sein. Vielleicht hast Du ja noch Möglichkeiten, Deinen BaföG-Anspruch aufrecht zu erhalten. Ansonsten sieht es recht schlecht aus.
Gruss und Viel Glück
Reiko
dein artikel hilft leider nicht!
hallo reiko,
schön dass du mir die Seite herausgesucht hast, leider weiss ich das schon, sonst wäre meine Verzweiflung auch nicht soo gross. HAtte schon Kontakt zum Asta/ Stuga und zum BafögAmt hier in Bremen. Ich konnte nicht eher wechseln da ich erst eine Aufnahmeprüfung bestehen musste. Die hab ich jetzt im ersten Anlauf geschafft, aber damit konnte ich schliesslich nicht rechnen, und mich deswegen auch nicht schon exmatrikulieren! Also hätte ich gar nicht mit dem Amt vorher Kontakt aufnehmen können. Ausserdem muss ich sagen dass ich denen da nicht traue! Es war jetzt nämlich bei beiden Anträgen so, dass mir gesagt wurde dass ich keine Kohle bekommen und dass ich den Antrag gar nicht erst abgeben sollte. Naja ich habe aber fast Höchstbetrag bekommen und das stärkt mein Vertrauen nicht!!
vielen dank nochmal
liebe grüsse
nicole
Tut mir leid…
…das es Dir nicht wesentlich weiterhelfen konnte. Allerdings wirst Du nicht mittellos dastehen, da Du, wenn Du tatsächlich keinen Anspruch auf BaföG hast, und dies MUSS in schriftlicher Form vorliegen, daher den Antrag UNBEDINGT stellen, egal, was die Leute Dir da erzählen, Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesozialhilfegesetz hast. Heisst, stehen Dir keine anderen Leistungen zu, hast Du Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.
Ich werd mal noch ein bissel wühlen, vielleicht komm ja doch weiter.
Gruss
Reiko
Gibs noch andere Einkommensquellen?
das ist also meine konkrete Frage!
noch was anderes, wenn ich nachweisen könnte dass ich mich unter Druck gesetzt gefühlt habe…angst vor einem bestimmten Prof hatte usw. könnte dies als Grund gelten, dass ich noch in höheren Semestern wechseln und trotzdem noch Bafög bekommen würde?
gruss nicole
hallo reiko
ich habe weiter ncoh eine Frage gestellt…was meinst du dazu?
gruss nicole
p.s. danke fürs weitere wühlen 
Stimmt leider nicht!
Hi Reiko, solange jemand als Student immatrikuliert ist, gibt es auch keine Sozialhilfe. Dies geht nur nach der Exmatrikulation. Man muß also, sofern gesund, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, um Leistungen zu bekommen (auch vom Sozi-Amt). Ansonsten hilft nur jobben gehen.
Gruß, Andreas