Hilfe! Meine Exfrau haut mit meinem Kind ab

Guten Tag,

mein Sohn (9 J.) wohnt bei meiner Exfrau, wir haben beide gemeinsames Sorgerecht. Durch Machtspielchen meiner Exfrau habe ich mein Kind nur jedes 2. Wochenende bei mir. Meine Exfrau wohnt(e) nur ca. 10 Min. von mir entfernt.

Gestern habe ich erfahren, dass meine Exfrau mit meinem Kind ca. 100km weiter weggezogen ist. Das bedeutet, dass sie unser Kind, ohne meine Einverständniserklärung, von der Schule abgemeldet hat.

Ich habe mit dem Jugendamt gesprochen, die meinten für einen Umzug benötigt man die Einverständniserklärung beider Elterneteile.

Meine Fragen:

  1. Was habe ich jetzt als Vater für Rechte, wie kann ich dagegen vorgehen?

  2. Wenn ich jede 2. Woche mein Kind abhole, kann ich die Kosten vom Unterhaltsgeld abziehen.

  3. Was würden Sie in meiner Situation tun?

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus.

hallo jarome

leider kann ich nicht viel positives auffahren. ich denke, kein gericht wird die mutter und das kind wieder in ihre nähe bringen können.

das zweit-wichtigste: ein anwalt, der sich wirklich auskennt (und davon gibt es nicht viele)

noch schwieriger wirds, wenn es unterschiedliche bundesländer sind.

das wichtigste: wie geht es ihrem kind dabei. wenn es für das kind selbstverständlich ist, bei der mutter zu sein, dann ist der umzug für das kind ja nicht so schlimm. 100km sind auch nicht wirklich weit. die kosten können sie mit sicherheit anrechnen, aber auch kein trost. natürlich eine scheiss situation. und natürlich muss man alle beteiligten berücksichtigen. ich habe das mal durch eine partnerin mitbekommen. es war einfach nur sch…

heute bin ich verheiratet und wir haben eine gemeinsame tochter und ich wünsche mir einfach, dass wir gemeinsam alt werden. ist es denn wirklich so schwer?

alles gute
louis

Hallo Louis,

die kosten können sie mit sicherheit anrechnen

das bezweifle ich ganz stark - der Kindsunterhalt ist ja, wie der Name schon sagt, für den Lebensunterhalt des Kindes vorgesehen und für nichts anderes.

Ich möchte dem UP anraten, die Frage noch einmal gemäß der FAQ:1129 neu formuliert und im Rechtsbrett einstellt.

Gruß

=^…^=

1 „Gefällt mir“

stimmt auch wieder

soll ich meine nachricht löschen?

gl

Hallo

stimmt auch wieder

soll ich meine nachricht löschen?

Man kann ja immer nur seine letzte Nachricht löschen, auf die noch keiner geantwortet hat.

Ich persönlich finde eigentlich, dass man hier eventuell Antworten zum Zwischenmenschlichen geben könnte, und die rechtliche Frage umformuliert trotzdem im Rechtsbrett stellen könnte. Ich finde, gerade bei Familienangelegenheiten ist die rechtliche Frage immer was völlig anderes als die zwischenmenschliche und sollte am besten erstmal getrennt betrachtet werden.

[MOD]Ich frag mal im Moderatorenbrett, ob das so ok wäre. Ansonsten könnte der Fragesteller noch seine Meinung dazu äußern.[/MOD]

Viele Grüße
Simsy