HILFE ! Montag läuft die Frist ab

… um diese Frage zu einem fikiven Fall beantworten zu können :frowning:

Hallo liebe User,

mal angenommen:

es existiert eine vom Verkäufer und Käufer unterschriebene Bestellung mit dem Datum vom 27.07.04 über ein Möbelstück, welches im Oktober geliefert werden soll. Die AGB der Firma erläutern dass das mit „Bestellung“ betitelte Formular mit Unterschrift zu einem Kaufvertrag wird.
Beim Käufer handelt es sich um eine Privatperson.
Der Käufer hat aber nun von einem anderen Anbieter ein wesentlich besseres Angebot über die gleiche Ware und möchte dementsprechend die bereits unterschriebene Bestellung rückgängig machen. Dabei beruft er sich auf sein 14tägiges Rücktrittsrecht bei Verbraucherverträgen.

Nun meine Fragen:

Kann der Käufer in diesem Fall vom Kaufvertrag zurücktreten und wenn ja auf welcher gesetzlichen Grundlage?

Kann das Rücktrittsrecht (sollte dies in diesem Fall zum tragen kommen) in den AGB des Verkäufers ausgeschlossen werden?

Reicht zur Wahrung der Frist das folgende Datum des Poststempels: 09.08.04 ?

Vielen lieben Dank schonmal im Voraus für Eure Antworten !!!

Ralf

Du hast einen Vertrag den wirst Du erfüllen sonst hast Du die Kosten aus dem Rücktritt, die sind höher als deine Ersparnis. Fragen kostet nichts. Um einen Gutschein bitten . z.B.
Rechtlich ist die Sache unergiebig.
Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

es existiert eine vom Verkäufer und Käufer unterschriebene
Bestellung mit dem Datum vom 27.07.04 über ein Möbelstück,
welches im Oktober geliefert werden soll. Die AGB der Firma
erläutern dass das mit „Bestellung“ betitelte Formular mit
Unterschrift zu einem Kaufvertrag wird.

Es dürfte also ein gültiger Kaufvertrag geschlossen worden sein.

Dabei beruft er sich auf sein 14tägiges
Rücktrittsrecht bei Verbraucherverträgen.

Dieses Recht gibt es so nicht. Es gibt ein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz (Internet, Telefon, Bestellschein aus Katalog), nicht aber bei „normalen“ Kaufverträgen.

Nun meine Fragen:

Kann der Käufer in diesem Fall vom Kaufvertrag zurücktreten
und wenn ja auf welcher gesetzlichen Grundlage?

Nein kann er nicht!

Kann das Rücktrittsrecht (sollte dies in diesem Fall zum
tragen kommen) in den AGB des Verkäufers ausgeschlossen
werden?

Ist nicht nötig…

Reicht zur Wahrung der Frist das folgende Datum des
Poststempels: 09.08.04 ?

Vielen lieben Dank schonmal im Voraus für Eure Antworten
!!!

Die Antwort wird Dir aber leider nicht gefallen…

Gruß Stefan

… es gibt kein Rücktrittsrecht!

Hallo!

Es gehört zu den ungeklärten Geheimnissen dieser Welt, daß viele Leute felsenfest von einem Rücktrittsrecht bei Kaufverträgen ausgehen. Ein gesetzlich verankertes Rücktrittsrecht gibts nur im Versandhandel.

Ein Rüchtrittsrecht beim Kauf in normalen Ladengeschäften gibt es nur, wenn es beim Kauf ausdrücklich vereinbart wurde oder generell vom Verkäufer freiwillig eingeräumt wird.

Gruß
Wolfgang

Dangeschööön!

vielen Dank für die prompten! Antworten betreffend Rücktrittsrecht !!!

Auch wenn es das im beschriebenen Fall nicht gibt, ist mit persönlich endlich Licht in dieses Thema gekommen. :wink:

Liebe Grüße

Ralf

Dieses Recht gibt es so nicht. Es gibt ein Rücktrittsrecht bei
Fernabsatz (Internet, Telefon, Bestellschein aus Katalog),
nicht aber bei „normalen“ Kaufverträgen.

Bestellschein aus Katalog? Wonach richtet sich das ?

Levay

Dieses Recht gibt es so nicht. Es gibt ein Rücktrittsrecht bei
Fernabsatz (Internet, Telefon, Bestellschein aus Katalog),
nicht aber bei „normalen“ Kaufverträgen.

Bestellschein aus Katalog? Wonach richtet sich das ?

Eben Fernabsatz. Katalog aufschlagen, Ware aussuchen, Bestellschein ausfüllen, diesen per Post oder Fax verschicken…
Aber ich denke, der Frager kann lesen und ihm ist klar, daß hier nicht immer juristisch wasserdicht formuliert wird sondern auch mal „frei Schnauze“…

Hm, also, du hast Recht damit. Ich war nur sehr überrascht, das ist alles…

Levay