im Frühjahr letzten Jahres bin ich auf der Fahrt nach Paris in Belgien statt 120 km/h (Höchstgeschwindigkeit) 150 km/h gefahren.
Da es sich um einen Dienstwagen handelt bekam die Firma ein Rechtshilfeersuchen der belgischen Polizei, ich habe das ordentlich ausgefüllt und zurückgeschickt.
Heute bekam ich eine Vorladung zu einer Gerichtsverhandlung in Belgien! Wegen 30 km/h zuviel setzen die eine Verhandlung an!
Weiß jemand, was mir da droht? Das wird doch bestimmt richtig, richtig teuer, wenn die sogar Richter damit beschäftigen.
Gibt es für mich eine Möglichkeit, einfach nur Strafe zu bezahlen, ohne dorthin fahren zu müssen?
Ich erkenne ja meine Schuld voll an, ich habe keinen Einspruch eingelegt, bestreite nichts.
andere Länder, andere Sitten. Der ADACweisst jedes Jahr zur Urlaubszeit darauf hin. Schau mal auf den Seiten des ADACs nach, was Dir droht. Falls es im Mitgliedsbereich versteckt ist, musst Du halt mal einen Nachbarn etc. fragen, ob er Dies mal rausholt bzw. ob er die ADAC motorwelt vom Mai-Juli vorigen Jahres hat.
Mensch, Du weißt doch, was man(n) in Belgien darf und was nicht. Den Kofferraum voller selbst gedrehter Hardcore-Kinder-Videos, liebe Güte, das ist nicht weiter schlimm und wenn sich doch jemand dafür interessiert, verschwindet die Akte oder die Polizei kauft Dir den ganzen Kram für einen ordentlichen Preis ab. Aber zu schnell gefahren… da funktioniert die belgische Justiz wie ein Uhrwerk. Das wird gnadenlos und zügig verfolgt.
im Frühjahr letzten Jahres bin ich auf der Fahrt nach Paris in
Belgien statt 120 km/h (Höchstgeschwindigkeit) 150 km/h
gefahren.
War letztens noch in Belgien und hab mir vorher mal die Bussgelder dort angeschaut.
Dort wird eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10km/h als „Schwerer Verstoß“ geahndet. Folge: saftige Geldstrafe (IHMO ab 200 EUR) oder ggf. Freiheitsstrafe bis 1 Monat.
ich selbst kenn einen, der kennt einen, der von einem gehört hat, daß es einen gibt, der schon für 20 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung für 10 Jahre eingebuchtet wurde.
Fazit: Wenn da was dran ist, schaut das schlecht aus in diesem Fall!
Mußte jetzt mal gesagt werden.
Gruß,
Andreas
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Ist es wichtig für Dich, auch in Zukunft nach Belgien reisen zu können?
Nur das ist hier interessant.
Ich könnte mir das so vorstellen: die deutsche Polizei hat mit Belgien über EU-Verträge ein Rechtshilfeabkommen.
Geldstrafen treiben die deutschen Cops also bei Dir für die Belgier ein.
Allerdings liefert Dich Deutschland, vorausgesetzt Du bist deutscher Staatsbürger, nicht an Belgien aus.
Ich würde also zu Hause bleiben und einfach mal abwarten, was das Gericht entscheidet. Die Rechnung kommt dann schon.
Bis die Sache erledigt ist, solltest Du DIch halt in Belgien nicht blicken lassen.
Aber unter uns: wer will da schon hin?
Grüße,
Mathias
im Frühjahr letzten Jahres bin ich auf der Fahrt nach Paris in
Belgien statt 120 km/h (Höchstgeschwindigkeit) 150 km/h
gefahren.
Da es sich um einen Dienstwagen handelt bekam die Firma ein
Rechtshilfeersuchen der belgischen Polizei, ich habe das
ordentlich ausgefüllt und zurückgeschickt.
Heute bekam ich eine Vorladung zu einer Gerichtsverhandlung in
Belgien! Wegen 30 km/h zuviel setzen die eine Verhandlung an!
Weiß jemand, was mir da droht? Das wird doch bestimmt richtig,
richtig teuer, wenn die sogar Richter damit beschäftigen.
Gibt es für mich eine Möglichkeit, einfach nur Strafe zu
bezahlen, ohne dorthin fahren zu müssen?
Ich erkenne ja meine Schuld voll an, ich habe keinen Einspruch
eingelegt, bestreite nichts.
ich würde dringend einen Rechtsanwalt aufsuchen, der sich mit dem belgischem Recht auskennt.
Auch vor belgischen Gerichten kann im Wege der Verhandlung ein milderes Urteil erreicht werden.
Du mußt dann auch nicht selbst nach Belgien anreisen, sondern kannst das deinem Anwalt oder dessen belgischen Korrespondenzanwalt überlassen.
Bei der genannten Geschwindigkeitsübertretung kann eine Gefängnisstrafe im Raum stehen, die eher wahrscheinlich ist, wenn du nichts machst, als wenn du dich von einem Anwalt vertreten läßt.
danke für deine Antwort. (Dank auch allen anderen hier!)
ich würde dringend einen Rechtsanwalt aufsuchen, der sich mit
dem belgischem Recht auskennt.
Auch vor belgischen Gerichten kann im Wege der Verhandlung ein
milderes Urteil erreicht werden.
Wenn ich allerdings die Anwaltskosten bezahlen muss, dann nutzt vielleicht die Ersparnis bei der Strafe nichts, oder?
Bei der genannten Geschwindigkeitsübertretung kann eine
Gefängnisstrafe im Raum stehen, die eher wahrscheinlich ist,
wenn du nichts machst, als wenn du dich von einem Anwalt
vertreten läßt.
Aber wie ist das? Sollten die mich zu Gefängnis verurteilen, werde ich dann ausgeliefert? Oder droht mir das nur, wenn sie mich wieder in Belgien erwischen? Und wenn Letzteres der Fall ist, ist das irgendwann verjährt?
Ich fahre häufiger durch Belgien, wenn ich nach Frankreich will. Zur Not könnte ich in Zukunft natürlich auch Umwege in Kauf nehmen.
Ich will halt nicht unbedingt Tausende Euro für einen Anwalt hinblätttern, nur um eine Gefängnisstrafe zu vermeiden, die vielleicht nicht wirklich droht.
Allerdings liefert Dich Deutschland, vorausgesetzt Du bist
deutscher Staatsbürger, nicht an Belgien aus.
Ist das sicher? Trotz EU-Vereinheitlichung?
Ich würde also zu Hause bleiben und einfach mal abwarten, was
das Gericht entscheidet. Die Rechnung kommt dann schon.
Bis die Sache erledigt ist, solltest Du DIch halt in Belgien
nicht blicken lassen.
Aber unter uns: wer will da schon hin?
Ich nutze das bisher immer als Transitland nach Frankreich. Muss ich in Zukunft wohl Umwege fahren…
Dort wird eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von
mehr als 10km/h als „Schwerer Verstoß“ geahndet. Folge:
saftige Geldstrafe (IHMO ab 200 EUR) oder ggf. Freiheitsstrafe
bis 1 Monat.
Das habe ich inzwischen auch beim ADAC gefunden. Was für ein Wahnsinn! 30 km/h zuviel, und das mitten in der Nacht auf komplett leerer Autobahn. Und dafür machen die so ein Theater!
Ich habe ja nichts dagegen, eine Strafe zu zahlen. Ist ja ok, ich habe Mist gemacht, dafür muss ich blechen. Aber Gefängnis finde ich etwas happig!
nein, so teuer wird es nicht werden. Du solltest bei der Auswahl des Anwaltes im Vorfeld die Kosten abklären, die auf dich zukommen. Dann hast du eine bessere Entscheidungshilfe.
Eine Auslieferung zu einem Haftantritt wird es nicht geben.
Zudem ist es fraglich, ob hier die Höchststrafe angesetzt wird.
Ein Anwalt könnte mit dem Gericht Kontakt aufnehmen und auf dem „kleinen Dienstweg“ ein angemessenes Bußgeld aushandeln.
Du fährst damit immer besser, als ohne Anwalt in den Rechtsdschungel eines anderen Staates zu geraten.
danke nochmal. Ich glaube ich mache es so wie du sschreibst.
Ich werde versuchen, einen Anwalt zu finden, der mich zu verträglichem Preis vertritt. Dann läuft das Ganze wenigstens in geregelten Bahnen und ich kann auch zukünftig durch dieses *wunderbare* Land fahren (natürlich innerhalb der Geschwindigkeitsgrenzen und ohne anzuhalten).
danke für den Tipp! Ich habe jetzt beim ADAC die Strafmaße
gefunden: tatsächlich 200 € bis 2.500 € oder Haft von 1 Tag
bis 1 Monat.
Schön dass mein Quellengedächtnis noch halbwegs funktioniert hat.
Vielleicht noch drei Anmerkungen:
1.) Andere Länder haben halt andere Ansichten (USA: Waffen ab 16, Alk erst ab 21, andere europ. Länder ?Östr./It.: ziehen bei gewissen Autodelikten das Auto ein), damit muss man leben, auch wenn es im Einzelfall schwer fällt.
2.)Jetzt müssen sie versuchen abzuwägen zwischen
Anwaltskosten + Strafmass (sollte wohl rel. gering ausfallen, da auf Autobahn auf freier Strecke niemand gefährdet wurde - dies sollte ein belgisch sprechender Anwalt näher ausführen)
Kosten für Umwege auf den Weg nach Frankreich während der Verjährungsfrist
Ich würde wahrscheinlcih die Variantre a nehmen.
Viel Glück in Bezug auf das Gerichtsurteil.
Tschuees Marco.
1.) Andere Länder haben halt andere Ansichten (USA: Waffen ab
16, Alk erst ab 21, andere europ. Länder ?Östr./It.: ziehen
bei gewissen Autodelikten das Auto ein), damit muss man leben,
auch wenn es im Einzelfall schwer fällt.
Du hast Recht. Und ehrlich gesagt: So eine harte Strafandrohung hat doch tatsächlich zur Folge, dass ich zukünftig wohl nie wieder schneller als erlaubt fahre (zumindest in Belgien…).
2.)Jetzt müssen sie versuchen abzuwägen zwischen
Anwaltskosten + Strafmass (sollte wohl rel. gering
ausfallen, da auf Autobahn auf freier Strecke niemand
gefährdet wurde - dies sollte ein belgisch sprechender Anwalt
näher ausführen)
Kosten für Umwege auf den Weg nach Frankreich während der
Verjährungsfrist
Ich würde wahrscheinlcih die Variantre a nehmen.
Mit Variante a meinst du, sich einen Anwalt zu nehmen, oder?
Ich glaube, das werde ich tun.
Allerdings liefert Dich Deutschland, vorausgesetzt Du bist
deutscher Staatsbürger, nicht an Belgien aus.
Ist das sicher? Trotz EU-Vereinheitlichung?
Deutschland liefert niemals seine eigenen Staatsbürger aus. Schon gar nicht wegen Fällen, die hierzulande nicht mit Knast bestraft würden.
Allerdings gewährt D den Belgiern Rechtsbeihilfe, d.h. die Geldstrafe werden sie wohl eintreiben.
Ich würde also zu Hause bleiben und einfach mal abwarten, was
das Gericht entscheidet. Die Rechnung kommt dann schon.
Bis die Sache erledigt ist, solltest Du DIch halt in Belgien
nicht blicken lassen.
Aber unter uns: wer will da schon hin?
Ich nutze das bisher immer als Transitland nach Frankreich.
Muss ich in Zukunft wohl Umwege fahren…
Was soll´s, fährste eben über die Schweiz.
Dort ist das Schnellfahren zwar genauso teuer, aber Du wirst nicht gleich in den Kanst gesteckt…
Falsch: Deutsche können ausgeliefert werden!!
Hallo,
Am 27. Oktober 2000 fand die 51 (!) Änderung des GG statt.
„Deutsche“ können ausgeliefert werden
Geändert wurde Artikel 16 GG, wonach - bisher - kein deutscher Staatsbürger an ein andere Land ausgeliefert werden konnte. Artikel 16, Abs. 2 lautete:
„Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“
Nach der Verfassungsänderung kann ein Deutscher - „soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind“ - ausgeliefert werden, allerdings nur an ein anderes EU-Land oder an den Internationalen Strafgerichtshof.
Hintergrund der Grundgesetzänderung ist die Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofes, der vor zwei Jahren von rund 120 Staaten beschlossen worden war, dessen Einrichtung aber erst von 22 Staaten ratifiziert wurde (nötig sind 60 Ratifizierungsstaaten).
Das ist hochinteressant!
Ich wusste das bislang nicht.
Gibt es eine Grenze für Straftaten, wegen welcher ausgeliefert werden kann?
Gerade der genannte Fall ist doch sehr spannend. Wenn die deutsche EU-Mitgliedschaft dazu führt, dass Deutsch in Ländern wie Belgien wegen eines völlig harmlosen Verlehrsverstosses in den Kanst müssen, ist es Zeit für einen Volksentscheid…
Grüße,
Mathias
Am 27. Oktober 2000 fand die 51 (!) Änderung des GG statt.
„Deutsche“ können ausgeliefert werden
Geändert wurde Artikel 16 GG, wonach - bisher - kein deutscher
Staatsbürger an ein andere Land ausgeliefert werden konnte.
Artikel 16, Abs. 2 lautete:
„Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden.
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“
Nach der Verfassungsänderung kann ein Deutscher - „soweit
rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind“ - ausgeliefert
werden, allerdings nur an ein anderes EU-Land oder an den
Internationalen Strafgerichtshof.
Hintergrund der Grundgesetzänderung ist die Errichtung eines
Internationalen Strafgerichtshofes, der vor zwei Jahren von
rund 120 Staaten beschlossen worden war, dessen Einrichtung
aber erst von 22 Staaten ratifiziert wurde (nötig sind 60
Ratifizierungsstaaten).