HILFE - Mutter mit Kind ohne Wohnung u. Arbeit

Hallo,

angenommen, da gibt es eine Frau mit Kind (13J). Weil sie in der Umgebung weder Familie, noch Freunde hat - also kein soziales Umfeld (außer ihrer Arbeit), zog sie mit Kind 600 km weit für ihre Freundin zu ihr und Mann mit der Absicht von da aus Job und Wohnung zu suchen. Inzwischen ist ein Monat vorbei in der neuen Umgebung, bis jetzt ist weder aus der Job- noch Wohnungssuche etwas geworden. Sie hat kein Geld, weil sie im alten Ort vor dem Umzug selbst gekündigt hatte, sie hat noch 2 Monate Sperrfrist wegen ALG. Aber auch das dürfte dann recht gering sein, da sie vorher schon nur in Teilzeit arbeitete und nur knapp 900 Netto hatte. Sie ist ganz und gar abhängig in allem von ihrer Freundin und Mann. Sie fühlt sich nicht mehr wohl dort in voller Abhängigkeit, ist nicht mehr sie selbst und möchte wieder ihr eigenes Leben mit dem Kind, wieder selbständig sein. Sie fühlt sich so hilflos. Sie war da etwas naiv hineingerutscht. Was kann sie tun??

Danke

Hallo,

aufs Sozialamt gehen und ihre Notlage schildern.

Und Naivität kann hier nicht ganz von der Hand gewiesen werden.

Richtige Reihenfolge wäre gewesen:

  1. Job suchen
  2. Wohnung suchen
  3. Umziehen

Grüße
Miamei

Hallo

Eine Sperrzeit bei ALG1 bedeutet nicht, dass man deshalb automatisch keinen ALG2-Anspruch hat. ALG2-Anspruch besteht grundsätzlich, wenn man hilfebdürftig ist, weil man seinen Bedarf aus eigenem Einkommen/ Vermögen plus ALG2-vorrangigen Leistungen (wie Wohngeld, Kinderzuschlag) nicht decken kann… was hier wohl derzeit der Fall sein dürfte. Eine Sperrzeit beim ALG1 bedeutet allerdings, dass man auch keinen „vollen“ ALG2-Anspruch hat (-> §§ 31 Abs.2 Nr. 3 , 31a, 31 b SGB II ), d.h. Mutters Regelbedarf würde erstmal reduziert ausfallen.

ALG2-Antragsformulare, Ausfüllhilfe und (rechts auf der Seite) Merkblatt SGB II gibt es hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…

Allgemein:
http://hartz.info/index.php?topic=43.0
http://hartz.info/index.php?topic=10.0

Da sie offenbar erwerbsfähig ist, geht ihr Antrag ans zuständige Jobcenter (nicht Sozialamt). Von den Bekannten am besten gleich einen Zweizeiler mitgeben lassen, dass sie nur notbehelfsmäßig bei ihnen untergekommen sind und möglichst bald wieder ausziehen müssen; parallel zur Antragsstellung beim Jobcenter gleich die schriftliche Zustimmung zum Umzug beantragen und sich die Angemessenheitskriterien für eine Wohnung geben lassen.

http://hartz.info/index.php?topic=24.0

Wegen Wohnungssuche: beim Wohnungsamt suchend melden, Wohnungsbaugesellschaften abklappern usw.

LG

danke Lara und Miamai owT