Hilfe nach KV-entwurf ...Größe .... zu viertel!

Ich möchte eine Kleine und preisgünstige Gewerbefläche Kaufen, zusammen mit der alte man (der Verkäufer) haben Wir die Räume gemessen ergab 35 qm.

ich habe den Kaufvertragsentwurf vor Zwei Tagen (Ohne Aufteilungsplan ) bekommen, und steht drin, dass das Miteigentumsanteil 34/1000 von Gebäude- und Flächen Größe 255 qm, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. ………

34/1000 von 255 qm ergibt nur 8,67 qm

Das soll nicht stimmen, oder??? Mit der Verkäufer 35qm vereinbart und besichtigt, und jetzt Verträglich Kaufe ich nur 8,67 qm??? Kann das um einen Missbrauch von Gemeinschaftseigentum handeln, dass der Verkäufer teil der Geschäftsraum unrechtmäßig verbraucht, die eigentlich zur Gemeinschaftsnutzung dient, auch noch Übertragen will, Besonders dass der Fläche im Untergeschoss liegen.

Das Gebäude besteht aus 8 Wohneinheiten je ca. 80 qm und 2 Geschäftshäuser. Der 255 qm deckt allein 3 Wohnflächen ab.

Der Verkäufer nennt die Größe von 255 qm als normal, und möchte mir kein Hausplan zeigen, auch kein Aufteilungsplan, Gemeinschaftsordnung oder Teilerklärung. Außerdem beeindruckt mich die Beurkundung schnell in paar Tagen abzuschließen.

Der Notar hat er selbst ausgewählt (Sein Nachbargeschäft).
Er Will mir nicht allein mit der Notar über den KV-entwurf besprechen.

3/4 der Anteile in der Hand einer Familie liegen.
Rücklagegeld (Rücklagetopf 0 EUR) pro Einheit berechnet, obwohl alle anderen Einheiten ca. 2.5 Fach Größer sind.

Der Vertrag kommt mir mit folgende schreibungen so vor, als wäre er sehr Verkäufer-freundlich…

  • Die im Grundbuch eingetragene Grundstücksgröße werden nicht Garantiert.
  • Ansprüche und Rechte des Erwerbers wegen eines Sachmangels des Grundstücks, des Gebäudes – soweit gesetzlich möglich – ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle Ansprüche auf Schadensersatz.
  • Der Ausschluss von Mängelansprüchen wurde mit den Beteiligten eingehend erörtert.
  • Der Veräußerer versichert, dass ihm von versteckten Mängeln nichts bekannt ist.
  • Etwa im Baulastenverzeichnis eingetragene Belastungen hat der Veräußerer nicht zu beseitigen. Er versichert jedoch, dass ihm über das Bestehen von Baulasten nichts bekannt ist.
  • Der Veräußerer haftet für die Freiheit des Vertragsgegenstandes von Rückständen öffentlicher Abgaben. Dem Erwerber ist die gesetzliche Mithaftung für etwaige Rückstände bekannt.
  • Haftet der Erwerber eines Wohnungseigentumsrechts für etwaige Wohngeldrückstände, so ist dieser berechtigt, in Höhe des angeforderten bzw. rückständigen Betrages mit der Kaufpreisforderung des Veräußerers aufzurechnen. Solche Rückstände bestehen nach Angaben des Veräußerers nicht.

Bin für jeder Rat sehr dankbar! Danke und jetzt warte ich auf Eure Antworten!

Hallo,
ich vermute hier werden ein paar Zahlen verwechselt.
Die 255m² könnten die Grundstücksfläche sein, darauf ein mehrstöckiges Haus und ein paar Stellplätze, mit zusammen gut 1000m² Nutzfläche dann kommt das schon hin.

möchte mir kein Hausplan zeigen, auch kein Aufteilungsplan,
Gemeinschaftsordnung oder Teilerklärung.

In der Teilungserklärung stehen gelegentlich noch wichtige Sachen. Ohne die mindestens gelesen (und bei Unklarheiten mit jemanden besprochen) zu haben, würde ich nicht kaufen. Spätestens beim Notar sollte das vorliegen, dann muß man sich eben dort die Zeit nehmen.

Cu Rene

Hallo Rene,

Steht genau unter Grundbuchstand folgende Angaben(Nach Abruf des elektronischen Grundbuchs durch Büro des Notars):

34/1000 Miteigentumsanteil an dem Gründstück

Gebäude- und Freifläche Größe 255 qm

Sonst keine angaben über Gesamte Wohnfläsche/Gründstücke.

Wie ich Vertraglich nachweisen kann, dass ich 35 qm gekauft habe? hier ist die Frage.

Vielen Dank für Ihre Antwort.
LG

Hallo Berliner,

Wie ich Vertraglich nachweisen kann, dass ich 35 qm gekauft
habe? hier ist die Frage.

Irgendwo müsste sinngemäß stehen „es wird verkauft der mit Nummer XY im Aufteilungsplan bezeichnete Miteigentumsanteil“ oder sowas ähnliches.

Beim Notar würde ich erst unterschreiben, wenn er mir alles haarklein erklärt hat und ich es verstanden habe.

Gruß
Jörg Zabel

Ich möchte eine Kleine und preisgünstige Gewerbefläche Kaufen,
zusammen mit der alte man (der Verkäufer) haben Wir die Räume
gemessen ergab 35 qm.

ich habe den Kaufvertragsentwurf vor Zwei Tagen (Ohne
Aufteilungsplan ) bekommen, und steht drin, dass das
Miteigentumsanteil 34/1000 von Gebäude- und Flächen Größe 255
qm, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan
mit Nr. ………

Ist doch prima, wenn die Gemeinschaftskosten auch nach diesem Anteil abgerechnet werden, ist es von Vorteil.
Miteigentumsanteile beziehen sich meist, aber nicht unbedingt auf qm Wohnfläche. Miteigentumsanteile können auch beispielsweise Sondernutzungsrechte von Garagen, Stellplätzen, Gartenanteilen usw. berücksichtigen.

34/1000 von 255 qm ergibt nur 8,67 qm

Das soll nicht stimmen, oder??? Mit der Verkäufer 35qm
vereinbart und besichtigt, und jetzt Verträglich Kaufe ich nur
8,67 qm???

Was du kaufst steht in der Teilungserklärung! Lass dir das ggf. beim Notartermin noch mal extra vom Notar bestätigen.

Kann das um einen Missbrauch von
Gemeinschaftseigentum handeln, dass der Verkäufer teil der
Geschäftsraum unrechtmäßig verbraucht, die eigentlich zur
Gemeinschaftsnutzung dient, auch noch Übertragen will,
Besonders dass der Fläche im Untergeschoss liegen.

Das Gebäude besteht aus 8 Wohneinheiten je ca. 80 qm und 2
Geschäftshäuser. Der 255 qm deckt allein 3 Wohnflächen ab.

Der Verkäufer nennt die Größe von 255 qm als normal, und
möchte mir kein Hausplan zeigen, auch kein Aufteilungsplan,
Gemeinschaftsordnung oder Teilerklärung. Außerdem beeindruckt
mich die Beurkundung schnell in paar Tagen abzuschließen.

Ohne Einblick in die Teilungserklärung darfst du kein Eigentumswohnung kaufen! Da könnte z.B. festgelegt sein, dass du deine Räume nur für ein bestimmtes Gewerbe nutzen darfst.

Der Notar hat er selbst ausgewählt (Sein Nachbargeschäft).
Er Will mir nicht allein mit der Notar über den KV-entwurf
besprechen.

Verstehe ich sprachlich nicht?

3/4 der Anteile in der Hand einer Familie liegen.

Ungünstig!

Rücklagegeld (Rücklagetopf 0 EUR) pro Einheit berechnet,

Verdächtig…könnte darauf hindeuten, dass Wohngelder nicht regelmäßig bezahlt werden…und wenn du kaufst ergibt sich für dich eine Mithaftung für die Gemeinschaftsschulden.

obwohl alle anderen Einheiten ca. 2.5 Fach Größer sind.

Der Vertrag kommt mir mit folgende schreibungen so vor, als
wäre er sehr Verkäufer-freundlich…

  • Die im Grundbuch eingetragene Grundstücksgröße werden nicht
    Garantiert.
  • Ansprüche und Rechte des Erwerbers wegen eines Sachmangels
    des Grundstücks, des Gebäudes – soweit gesetzlich möglich –
    ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle Ansprüche auf
    Schadensersatz.
  • Der Ausschluss von Mängelansprüchen wurde mit den
    Beteiligten eingehend erörtert.
  • Der Veräußerer versichert, dass ihm von versteckten Mängeln
    nichts bekannt ist.
  • Etwa im Baulastenverzeichnis eingetragene Belastungen hat
    der Veräußerer nicht zu beseitigen. Er versichert jedoch, dass
    ihm über das Bestehen von Baulasten nichts bekannt ist.
  • Der Veräußerer haftet für die Freiheit des
    Vertragsgegenstandes von Rückständen öffentlicher Abgaben. Dem
    Erwerber ist die gesetzliche Mithaftung für etwaige Rückstände
    bekannt.
  • Haftet der Erwerber eines Wohnungseigentumsrechts für
    etwaige Wohngeldrückstände, so ist dieser berechtigt, in Höhe
    des angeforderten bzw. rückständigen Betrages mit der
    Kaufpreisforderung des Veräußerers aufzurechnen. Solche
    Rückstände bestehen nach Angaben des Veräußerers nicht.

Bin für jeder Rat sehr dankbar! Danke und jetzt warte ich auf
Eure Antworten!

Der Verkäufer muss mindestens die Unterlagen:
Teilungserklärung, drei letzten Protokolle der Eigentümerversammlungen, die letzten drei Wohngeldabrechnungen und den Wirtschaftsplan vorlegen.
Damit geht man zu einem Fachmann und läßt sich beraten.

Gruß n.

Wie ich Vertraglich nachweisen kann, dass ich 35 qm gekauft
habe? hier ist die Frage.

Du hast doch selbst geschriehen, es stünde im Vertag:

„verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. ………“

Gruß,
Max