Hilfe! Nachbar parkt Ausfahrt zu und fährt selbst auf bitte nicht weg

Hallo Leute,

Ich wohne gemeinsam mit meiner Familie in einem Reiheneckhaus.
Das Problem ist, dass mein Nachbar (ihm gehört das letzte Haus der Reiheneckhäuser) IMMER vor der Ausfahrt parkt. Er benutzt diesen als seinen persönlichen Parkplatz und selbst wenn man bittet kurz für 5 Minuten weg zu fahren , da man einkäufe ins Haus tragen muss , brüllt er nur und sieht es nicht ein wegzuparken. Er meint jedes mal man könne ja auch „rückwärts über die Einfahrt rausfahren“ und das man „nicht mehr wegen so einem scheiß nerven soll“ ansonsten ruft er die Polizei wegen belästigung. ?!

Wie kann ich dagegen vorgehen oder kann ich dagegen überhaupt etwas tun?

Reden bringt nichts.

Ich bedanke mich schon jetzt

Erste Frage ist doch ob die Fläche überhaupt als „Parkplatz“ ausgewiesen ist. Wenn nicht, dann informiere das Ordnungsamt. Polizei wird da eher nicht zuständig sein, es sei denn Rettungswege etc. werden versperrt. Es gibt eben Menschen, bei denen reden nichts bringt. Die sind dann meist einer persönlichen Frustration unterlegen. Natürlich kannst du dagegen vorgehen, aber das Verhältnis zu dem Heini wird mit Sicherheit nicht besser. Aber reagiere darauf, denn du bist wohl im Recht. Keinesfalls aber verbal, das setzt dich auf eine Stufe mit der Person.

wessen ausfahrt?

Servus,

wenn Du beschreibst, wie die Häuser, die Grundstücke und „die Ausfahrt“ liegen, und wie der Weg „rückwärts über die Einfahrt“ funktioniert, kann man vielleicht eher verstehen, was Du beschreiben möchtest.

Schöne Grüße

MM

Du kannst auch Fotos und eine Skizze von der Situation machen und dich dann persönlich beim Ordnungsamt beraten lassen.

Servus,

da hier explizit von „Einfahrt“ und „Ausfahrt“ die Rede ist, ist es gut möglich, dass sich die Dramen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Ordnungsamtes nicht auf öffentlicher Fläche abspielen.

Mer waas es nid, mer schdeggt nid drin!

Schöne Grüße

MM

1 „Gefällt mir“

Nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO (Straßenverkehrsordnung) ist das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten verboten; auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber.

Also aus der Situationsbeschreibung kann man leider keinen Tipp geben.
Vielleicht sehe ich das falsch, aber wie viele Reiheneckhäuser soll es dann da nebeneinander geben? Es gibt doch immer nur ein Reiheneckhaus. Oder sind das zwei Häuserreihen mit dazwischen z.B. Garten und ihr wohnt in dem einen Reiheneckhaus und der Parker wohnt in dem Reiheneckhaus der anderen Häuserreihe?
Dazu fehlen die Angaben, ob dieses Parken auf privatem oder öffentlichem Grund passiert, also zu den Häusern gehört. Da dann die Frage bei Privatbesitz: Alleineigentum von welchem Haus oder ist das eine Fläche, bei der z.B. alle Reihenhauseigentümer Miteigentum haben? Wenn Miteigentum, wie ist das geregelt?
Ein- und Ausfahrt wovon?

Am einfachsten wäre wirklich ein Bild. Muss ja kein Foto sein, kurz etwas gezeichnet, mit Handy abfotografiert und hier hochgestellt, dass man sich die Situation vorstellen kann.

Du wirst wohl nicht drumrum kommen, eine verständliche Schilderung, vielleicht auch mit Zeichnung, zu verfassen, sonst kann man den Sacherhalt unmöglich beurteilen.

Gererell ist es so, dass es in Anwohnerstraßen schon mal eng ist, da hat niemand den Anspruch darauf, ungehindert von parkenden Fahrzeugen aus seiner Einfahrt kurven zu können.
Gleichzeitig ist es natürlich verboten, IN der Einfahrt anderer (oder bei Unterschreitung von Mindestbreiten auch gegenüber )
zu parken oder Durchfahrten zu blockieren.
Was hier der Fall ist, kann dir hier (noch) niemand sagen.

Servus,

wenn man jetzt wüßte, ob im Sachverhalt jemand vor einer Grundstücksein- oder -ausfahrt oder ihr gegenüber parkt und ob dort, wo er parkt, die StVO gilt, ließe sich schon viel leichter was dazu sagen.

Schöne Grüße

MM

2 „Gefällt mir“

laß ihn übers Ordnungamt abschleppen, bis dieser Brüllaffe von Nachbar müde wird oder es kapiert,…