Na seht Ihr, schon wieder sagt der eine das so und der andere
was anderes
… aber na ja…
So ist das eben mit den Meinungen, jeder hat eine 
Moin, Netti!
Ich misch mich jetzt einfach mal ungefragt hier mit ein. Marco hat Recht. Bei (fast) jeder VErsicherung, aber definitv bei jeder Autoversicherung steht Dir ein Sonderkündigungsrecht zu.
Dieses Sonderkündigungsrecht darfst Du immer dann nutzen, wenn der Beitrag vom Versicherer eigenständig zu Deinen Ungunsten um mehr als 10 Pfennig verändert.
Du kannst Dich nur dann nicht darauf berufen, wenn der Beitrag erhöht wird, weil Du selbst daan Schuld bist. Also beispielsweise, wenn Du im Schadenfreiheitsrabatt hochgestuft wirst, weil Du einen Unfall hattest (dann könnte aufgrund des Schadens gekündigt werden, aber eben nicht wegen dem höheren Beitrag).
Oder wenn Du angibst, plötzlich nicht mehr 15.000 km pro Jahr sondern stattdessen 40.000km pro Jahr zu fahren und deswegen der Beitrag erhöht wird, dann kannst Du Dich auch nicht auf ein Sonderkündigungsrecht berufen.
Wenn jedoch der Versicherer Dich aufgrund eines Umzugs in eine höhere Regionalklasse einstuft und deswegen der Beitrag steigt, dann kannst Du Dein Sonderkündigungsrecht ausüben. Du müßtest dann zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung die Kündigung aussprechen. Dafür hast Du einen Monat Zeit, gerechnet ab dem Tag, an dem Dir das schriftlich mitgeteilt wird.
Übrigens hatte ich wirklich einen Marderschaden am Auto, der
war Ende Februar, aber da ist es jetzt halt auch zu spät zum
kündigen *seufz*…
Ob das wirklich zu spät ist, wäre eine andere Frage 
Wann hat denn die Versicherung den Schaden anerkannt? Wenn der Schaden beispielsweise im Februar gewesen ist, der Versicherer den Schaden aber erst jetzt im Ende März anerkannt hat, dann könnte es möglich sein, das noch gekündigt werden könnte. Ab dem Zeitpunkt, wo Dir bekannt wird, das der Schaden entweder anerkannt oder abgelehnt wird, hast Du einen Monat Zeit, dieses Kündigungsrecht zu nutzen.
Aber schon blöd, dass ich jetzt echt nicht weiß, was ich jetzt
glauben soll… aber das mit dem Lehrbuch, das klingt sehr
plausibel, vielleicht versuch ich es doch noch mal…??? Immer
hartnäckig bleiben, ich werde die mal drauf hinweisen!!
Du kannst das ruhig glauben, was der Marco da geschrieben hat 
Auch wenn es nicht im Lehrbuch stehen würde, schau doch einfach mal in Deine Versicherungsbedingungen (§9b), da steht es drin.
Also, danke dann 
Bitte schön, gern geschehen 
*blöööödeVersicherungen*
Na, Na, Na! Wer wird denn gleich so pauschalisieren *ggg*
Man kann sich doch auch drüber freuen, wenn mal was passiert und dann ist man versichert…
Gruß & Bye…
Der Dicke MD.