Hilfe Probleme bei der Autoversicherung :-(

Hi,

ich brauch ganz dringend mal einen Rat!

Ich bin umgezogen in ein anderes Bundesland und habe mir voher bei meiner Versicherung ein Angebot eingeholt, wobei sich da die Prämie erhöht hätte (erstens keine Garage mehr, zweitens andere Tarife).

Ich habe mein Auto jetzt - daraufhin - woanders versichert und gleichzeitig meine andere Versicherung per Einschreiben gekündigt (dachte ich jedenfalls).

Nun hat mir die alte Versicherung ein Schreiben geschickt, dass sie mir nur den Garagentarif berechnen (20 Euro) und die Kündigung nicht anerkennen, da sich ja nur das mit der Garage geändert hat.

Was mach ich jetzt? - Ich will nämlich nicht bei der Versicherung bleiben… und außerdem müsste ich ja jetzt doppelt zahlen, da ich mit der Doppelkarte der neuen Versicherung beim Landratsamt angetanzt bin.

Ich weiß, ich bin blöd, mir passiert das auch nicht wieder, nur dachte ich, ich hätte mich halt vorher mit dem Angebot abgesichert… war wohl nix.

Brauche dringend Rat bis morgen früh…

Danke schonmal

Netti

Hallo Netti,

m.E. nach brauchtest Du gar nicht kündigen, da die Abmeldung automatisch zum Vertragsende führt. Du musst nur den roten Durchschlag der Abmeldebestätigung zum Versicherer schicken. Wo Du dann das Auto mit der Neuanmeldung versicherst ist Dein Ding. Nicht locker lassen und mal da anrufen!

Gruss
Christian

Hi Christian,

nein, ich habe (leider!!!) nicht abgemeldet, sondern nur umgemeldet auf den neuen Wohnsitz… also keinen roten Durchschlag *heul*…

Grüßle Netti

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Autoversicherung
Hallo Netti,

damit hat die alte Versicherung ein „Vorversicherungsrecht“. Du kannst den Vertrag nur kündigen, wenn sich eine Mehrprämie dadurch ergeben hat, dass du nun in einer teureren Regionalklasse von nun an versichert bist.

Die Kündigung muss innerhalb eines Monats ab Kenntnis dem Versicherer mitgeteilt werden und zum Erhöhungszeitpunkt wirken.

Nachzulesen ist dies unter §9b AKB

§9b (2) bezieht sich auf die TB Nr.6 Abs. 3 … leider liegen die bei mir nicht vor, spielt aber für das Ergebnis in meinen Augen keine Rolle.

Gruß
Marco

hallo Netti,
zusätzlich zu Marco: Du brauchst nicht doppelt zahlen. Die zweite Versicherung tritt hier automatisch vom Vertrag zurück. Schreibe denen den Vorgang und fertig ist das ganze. Im Dezember spätestens kannst Du dann Deiner alten Versicherung kündigen: die werden bestimmt zum neuem Jahr die Beiträge erhöhen.
Grüße
Raimund

Scheinbar geht das auch nicht?!
Hi allerseits und erstmal DANKEEEEE…

Ich habe mal bei der „alten“ Versicherung angerufen und nochmals nachgefragt. Sie sagten mir, dass sich natürlich jetzt auch der Tarif wegen dem Umzug erhöhen wird (sie haben ja noch keine Nachricht von der Zulassungsstelle, weil ich ja mit der Doppelkarte der neuen Versicherung angekommen bin). Sie sagten mir aber auch, dass das nur ein Nachtrag zu meiner bestehenden Versicherung ist und dass ich auf keinen Fall kündigen könnte, nur dann zum Jahreswechsel und dass ich jetzt NICHT aus dem Vertrag rauskäme… Oder sagen die das nur? - Was ist denn jetzt eigentlich dran an der Sache…???

Jeder sagt mir was anderes *schmoll*… obwohl ich garnicht mehr bei der alten Versicherung bleiben will…

Grüßle Netti

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo Netti,
wie die Versicherung schon sagt: Ihr werdet sein ein Paar bis dass der Jahreswechsel Euch scheidet!

Eine Regionalpreisanhebung ist keine Beitragsanpassung. Und das ist der einzige Grund zum wechseln.
Halt, ich glaube ich kenne noch einen: ein regulierter oder nicht regulierter Schaden. Doch willst Du deswegen mal schnell auf einen draufklatschen?
Hano, des wär´s do net, oda?
Grüße

raimund

Hallo Netti,

um jetzt auf ganz sicher zu gehen, habe ich mir das Lehrbuch für den Versicherungskaufmann rausgeangelt.

Dort steht:

Außerordentliche Kündigung:

a) mit Beitragserhöhung (§9 AKB)

Änderungen der Tarife (Prämienteil und Bestimmungen) können grundsätzlich auf bestehende Verträge ab Beginn der nächsten Versicherungsperiode angewandt werden, wenn der VR dem VN dies mitteilt und auf das Kündigungsrecht, dass der VN innerhalb eines Monats wahrnehmen muss, hinweist.

Erhöht sich der Beitrag (mind. 0,10 DM) aufgrund folgender Möglichkeiten:

  • Tarifänderung in KH oder KF
  • Zuordnung zu einer anderen Regionalklasse in KH oder KF
  • Zuordnung zu einer anderen Typklasse in KH oder KF
    […]

kann die betroffene Versicherungssparte oder der Gesamtvertrag gekündigt werden.

Bei einer sofortigen Prämienerhöhung kannst du somit sofort raus.

Passt die Gesellschaft aber die Prämie erst zur nächsten Fälligkeit an, so besteht natürlich auch erst zu diesem Zeitpunkt ein Kündigungsrecht.

Solange hat der „Altversicherer“ ein Vorrecht auf deine vormals bestehende und neu aktivierte Versicherung.

Gruß
Marco

Na seht Ihr, schon wieder sagt der eine das so und der andere was anderes :smile: … aber na ja…

Ich warte jetzt mal, bis die Rechnung der Versicherung kommt und dann guck ich mal, ob da was drinsteht, von wegen Kündigung…

Herzlichen Dank für Eure Hilfe!!

Übrigens hatte ich wirklich einen Marderschaden am Auto, der war Ende Februar, aber da ist es jetzt halt auch zu spät zum kündigen *seufz*…

Aber schon blöd, dass ich jetzt echt nicht weiß, was ich jetzt glauben soll… aber das mit dem Lehrbuch, das klingt sehr plausibel, vielleicht versuch ich es doch noch mal…??? Immer hartnäckig bleiben, ich werde die mal drauf hinweisen!!

Also, danke dann :smile:

Grüßle Netti *blöööödeVersicherungen*

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Na seht Ihr, schon wieder sagt der eine das so und der andere
was anderes :smile: … aber na ja…

So ist das eben mit den Meinungen, jeder hat eine :smile:

Moin, Netti!

Ich misch mich jetzt einfach mal ungefragt hier mit ein. Marco hat Recht. Bei (fast) jeder VErsicherung, aber definitv bei jeder Autoversicherung steht Dir ein Sonderkündigungsrecht zu.

Dieses Sonderkündigungsrecht darfst Du immer dann nutzen, wenn der Beitrag vom Versicherer eigenständig zu Deinen Ungunsten um mehr als 10 Pfennig verändert.
Du kannst Dich nur dann nicht darauf berufen, wenn der Beitrag erhöht wird, weil Du selbst daan Schuld bist. Also beispielsweise, wenn Du im Schadenfreiheitsrabatt hochgestuft wirst, weil Du einen Unfall hattest (dann könnte aufgrund des Schadens gekündigt werden, aber eben nicht wegen dem höheren Beitrag).
Oder wenn Du angibst, plötzlich nicht mehr 15.000 km pro Jahr sondern stattdessen 40.000km pro Jahr zu fahren und deswegen der Beitrag erhöht wird, dann kannst Du Dich auch nicht auf ein Sonderkündigungsrecht berufen.

Wenn jedoch der Versicherer Dich aufgrund eines Umzugs in eine höhere Regionalklasse einstuft und deswegen der Beitrag steigt, dann kannst Du Dein Sonderkündigungsrecht ausüben. Du müßtest dann zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung die Kündigung aussprechen. Dafür hast Du einen Monat Zeit, gerechnet ab dem Tag, an dem Dir das schriftlich mitgeteilt wird.

Übrigens hatte ich wirklich einen Marderschaden am Auto, der
war Ende Februar, aber da ist es jetzt halt auch zu spät zum
kündigen *seufz*…

Ob das wirklich zu spät ist, wäre eine andere Frage :smile:
Wann hat denn die Versicherung den Schaden anerkannt? Wenn der Schaden beispielsweise im Februar gewesen ist, der Versicherer den Schaden aber erst jetzt im Ende März anerkannt hat, dann könnte es möglich sein, das noch gekündigt werden könnte. Ab dem Zeitpunkt, wo Dir bekannt wird, das der Schaden entweder anerkannt oder abgelehnt wird, hast Du einen Monat Zeit, dieses Kündigungsrecht zu nutzen.

Aber schon blöd, dass ich jetzt echt nicht weiß, was ich jetzt
glauben soll… aber das mit dem Lehrbuch, das klingt sehr
plausibel, vielleicht versuch ich es doch noch mal…??? Immer
hartnäckig bleiben, ich werde die mal drauf hinweisen!!

Du kannst das ruhig glauben, was der Marco da geschrieben hat :smile:
Auch wenn es nicht im Lehrbuch stehen würde, schau doch einfach mal in Deine Versicherungsbedingungen (§9b), da steht es drin.

Also, danke dann :smile:

Bitte schön, gern geschehen :smile:

*blöööödeVersicherungen*

Na, Na, Na! Wer wird denn gleich so pauschalisieren *ggg*
Man kann sich doch auch drüber freuen, wenn mal was passiert und dann ist man versichert…

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

1 Like