Hilfe rente ist zu klein!

Mein Bruder ist 45 jahre und hatte vor 10 Jahren ein Unfall. Bezieht jetzt 820 euro Rente.Davon muss er 400 euro warm mit nebenkosten Miete bezahlen. Dazu noch 50 € Strom 160 euro KrankenVersicherung und alle drei monate Gez. Dazu kommt noch eine Versicherung. So das in ca. 150 euro bleiben. Wie kann ich ihm helfen. Übers Sozialamt???
Wäre um jede antwort dankbar!!!

Genau, das für seinen Wohnort zuständige Sozialamt ist der richtige Ansprechpartner. Sie können dort durchaus einen Antrag abholen und ausgefüllt dort wieder abgeben. Das Abgeben sollte allerdings Ihre Bruder persönlich erledigen, falls er dazu in der Lage ist.
Da gibt es zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1: Ihr Bruder erhält Erwerbsminderungsrente auf Zeit: dann kann er beim Sozialamt HLU (Hilfe zum Lebensunterhalt) beantragen.
Möglichkeit 2: Ihr Bruder erhält Rente, weil er dauerhaft voll erwerbsgemindert ist: Dann kann er Grundsicherungsleistungen beantragen. Welcher Art seine Rente ist, steht im Rentenbescheid.
Die entsprechenden Anträge kann man beim zuständigen Sozialamt stellen. Dabei muss alles an Einnahmen und Ausgaben belegt werden: Mietvertrag, evtl. die letzte Nebenkostenabrechnung, Rentenbescheid, die neuesten Belege über die Versicherungen.
Und wenn er tatsächlich Leistungen erhält, kann er auch die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beantragen (auch beim Sozialamt). Sollte Ihr Bruder keine Leistungen erhalten, weil er evtl. mit seinem Einkommen knapp über der Grenze liegt, kann er zumindest Wohngeld beantragen. Dann kann er allerdings nur eine Ermäßigung bei der Rundfunkgebührenpflicht beantragen, falls er einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF hat.

Hallo!

Ja am besten beim Sozialamt vorstellig werden und die Situation erläutern.

Mit freundlichen Grüßen
Reiner

Hallo,
wieso bezahlt Ihr Bruder selbst eine Krankenversicherung ?
Als Rentner ist er über die Rente gesetzlich versichert.

nach meiner Einschätzung liegt, wenn die KOsten für die Krankenkasse wegfallen, da bei vorhandener gesetzlicher Versicherung diese vom Sozialamt nicht anerkannt werden, kaum ein Anspruch auf Sozialhilfe vor. Wohngeld zu beantragen wäre eine Möglichkeit. In jedem Fall kann ein annerkannte Schwerbehinderung , falls diese vorliegt ggf einen Mehrbedarf bedinngen, § 30 SGB 12
Hilfe zum Lebensunterhalt

§30 Mehrbedarf
(1) Für Personen, die

das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
2.
unter 65 Jahren und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch sind,

und durch einen Bescheid der nach § 69 Abs. 4 des Neunten Buches zuständigen Behörde oder einen Ausweis nach § 69 Abs. 5 des Neunten Buches die Feststellung des Merkzeichens G nachweisen, wird ein Mehrbedarf von 17 vom Hundert des maßgebenden Regelsatzes anerkannt, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht.
In jedem Falle würde ich erst mal Wohngeld beantragen und es kann nicht schaden, einen Sozialhilfeantrag zu stellen, wobei berücksichtigt werden muss, dass Verwandte in gerader Linie ggf unterhaltspflichtig sind, also Kinder oder Eltern, wenn sie eigenes Einkommen oder Vermögen besitzen. Jede Art von Vermögen muss darüber hinaus verwertet werden.
Sie können sich auch bei den Sozialberatungen Ihrer Stadt beraten lassen oder mit einem Beratungsschein des Amtsgerichtes einen Rechtsanwalt um eine einmalige Beratung bitten, da dies aus der Ferne ohne Details zu kennen immer sehr schwierig ist.
mit besten Wünsche
irina

Hallo,

ich würde Ihnen raten unbdingt einen Antrag beim Sozialamt zustellen und zwar auf Grundsicherungsleistung für Erwerbsgeminderte und Rentner nach dem SGB XII. Diese Leistung wird in Abhängigkeit von der Rente und vom Vermögen berechnet. Nachzuweisen sind Ausgaben für Miete, Versicherungen (Krankenversicherung, Hausratversicherung, geförderte Altersvorsorgeversicherung usw.) und nicht vergessen den Schwerbehindertenausweis vorzulegen. Besteht ein Anspruch auf Grundsicherungsleistung, dann lassen Sie sich bitte gleich eine Bestätigung für die GEZ geben damit Sie einen Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung (ab 01.01.2013 Rundfunkbeitragsbefreiung) stellen können. Sollte auf Grund der Renteneinkünfte kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen bestehen, lassen Sie unbedingt prüfen, ob mit der Rundfunkgebühr ein Anspruch bestehen würde. Dann hat man auch einen Anspruch auf Gebührenbefreiung!
Da Ihr Bruder noch relativ jung ist, weiß ich nicht ob er schon eine Rente bis zum Eintritt in die Altersrente bezieht oder ob die Rente befristet ist. Dann hat er keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen kann aber Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII auch beim Sozialamt beantragen. Die Berechnungsgrundlagen sind identisch.
Falls Sie noch Fragen haben, können Sie mir gern schreiben.