Hallo Zusammen!
Habe ein großes Problem. Meine Mutter und ihr Ex Verlobter lebten gemeinsam zusammen. Nun ist er ausgezogen und ließ meiner Mutter die gesammten Möbel da. Er hat die Wohnung schriftlich gekündigt. Er stand als alleiniger Mieter im Vertag. Nun hat sich meine Mutter mit dem Vermieter geinigt und sie hat die Wohnung als Nachmieter übernommen.
Nun möchte er nach Wochen plötzlich seine Möbel haben die er aber meiner Mutter geschenkt hatte.
Fakt ist er hat sich polizeilich immer noch nicht umgemeldet und terrorisiert nun meine Mutter.
Was kann sie rechtlich tun um endlich ihre Ruhe vor diesem mann zu haben?
Vielen Dank
Ganz einfach: Sie soll ihm seine Möbel geben.
Hallo,
Habe ein großes Problem. Meine Mutter und ihr Ex Verlobter
lebten gemeinsam zusammen. Nun ist er ausgezogen und ließ
meiner Mutter die gesammten Möbel da. Er hat die Wohnung
schriftlich gekündigt. Er stand als alleiniger Mieter im
Vertag. Nun hat sich meine Mutter mit dem Vermieter geinigt
und sie hat die Wohnung als Nachmieter übernommen.
Nun möchte er nach Wochen plötzlich seine Möbel haben die er
aber meiner Mutter geschenkt hatte.
Fakt ist er hat sich polizeilich immer noch nicht umgemeldet
und terrorisiert nun meine Mutter.
Was kann sie rechtlich tun um endlich ihre Ruhe vor diesem
mann zu haben?
Geschenkt ist geschenkt. Ummeldung selbst der Stadtverwaltung mitteilen. Die Polizei benachrichtigen und immer wann er kommt die Polizei rufen. Ich weiss, es hilft nicht viel. Aber da sich hier möglicherweise Stalking entwickelt, zumidnest im Anfangsstadium scheint, sich Beweis - wenn auch nur Tagebuchhinweise, dass die Polizei kommen musste - für eine Unterlassungsklage notwendig.
Oder aber, im Rahmen der Prozesskostenhilfe, hier kommt es auf das Einkommen und die Kosten an, sofort einen Anwalt aufsuchen und Unterlassung verlangen, wenn dies nicht hilft, auf Unterlassung gegen Auflagen klagen.
Gruss Günter
Moien!
Du bist hier im Thema Mietrecht völlig falsch - du solltest im Rechtebrett posten wo fachkundigere Leute rumlaufen.
Im Bereich Stalking gibt es neue Gesetze die wesentlich früheres Eingreifen ermöglichen - ich weiß aber jetzt nicht genau ob die schon „offiziell“ sind. Bisher war es erst nach Straftaten mgölcih gegen Stalker vorzugehen - mit den neuen Gesetzen kann man schon gegen Staling an sich vorgehen.
Inwieweit das hier schon gegeben ist müsste natürlich ggf. geklärt werden.
Bezüglich des Terrors müßte man schon wissen was er denn macht. Eventuell fällt dies schon in den Bereich der Nötigung??
Bzgl. der Möbel müßte man auch schon wissen wie die Beweislage ist. Deine Mutter kann tusendmal behaupten die Möbel wären geschenkt - wenn die Belege auf den Freund laufen wirds schwierig…
Gruß
Bernd
Hallo
um auf den Kleinkrieg eines User Dir direkt zu antworten.
Für Stalking gibt es kein Gesetz. Das Land Hessen hat im Juno 2004 einem Antrag im Bundesrat eingebracht, Stalking künftig unter Strafe zu stellen. Als Staatsbürger müsste man dies wissen. Sofern man in Hessen wohnt sowieso.
Derzeit kann wegen Stalking kein Urteil gefällt werden. Hierfür gibt es keine Rechtsgrundlage. Jede andere Behauptung ist unrichtig. Das Gesetz ist wohl bei den notwendigen Lesungen im Bundestag - wenn überhaupt - vor 2005 nicht zu erwarten.
Du musst derzeit den Weg der Unterlassung, wie hingewiesen gehen, gehen. Die Kosten der Unterlassung trägt der Stalker. Hält er sich nicht an die gerichtliche Entscheidung kann ihm neben einem hohen finanziellen Geldbetrag auch bei weiteren Verstössen gegen die Unterlassung eine Haftstrafe drohen. Wir haben erst vor wenigen Wochen einen solchen Fall in unserer Kanzlei erfolgreich durchgeboxt. Dem Stalker - einem EX-Freund der Klägerin - droht nun, nachdem er mehrfach gegen die Unterlassung verstossen hat bei einem erneuten Verstoss eine Haftstrafe. Eine andere rechtliche Möglichkeit, die erfolgversprechend ist, gibt es derzeit nicht. Den Rest habe ich bereits beantwortet.
Gruss Günter
off topic Frage
Hallo, (eigentlich an Günter)
da hier über stalking geschrieben wird, fällt mir die Inkasso-Sache
ein. Russen-Mafia usw. Die Nerven also Schuldner u.a. damit, daß
breitschultrige, maskuline Herren leicht drohend den Schuldner
ständig verfolgen/begleiten, nerven.
Fällt das dann nicht auch darunter? Und kann vom Gericht verboten
werden?
Gruss TeeBird
Liebe Ostara,
weiß ja nicht, ob Deine Mutter in einer kleinen oder größeren Stadt wohnt. Ich hatte auch mal so einen Stalker am Hals, da war dieser Begriff in Deutschland noch gar nicht geläufig… Ich bin dann in einer Nacht- und Nebelaktion umgezogen und meine Anwältin hat eine gerichtliche Verfügung erwirkt, dass Adresse und Tel.-Nr. von mir nur auf Anfrage bei der entsprechenden Anwältin zu erfragen sind.
Kopf hoch, irgendwann ist es vorbei.
Anja
Hi,
da hier über stalking geschrieben wird, fällt mir die
Inkasso-Sache
ein. Russen-Mafia usw. Die Nerven also Schuldner u.a. damit,
daß
breitschultrige, maskuline Herren leicht drohend den Schuldner
ständig verfolgen/begleiten, nerven.
Fällt das dann nicht auch darunter? Und kann vom Gericht
verboten
werden?
Bei mir wäre die Forderung natürlich ungerechtfertigt.
Klar, würde ein Gericht die Belästigung verbieten. Aber wer sich im unrecht fühlt, geht wohl nicht zum Gericht. …
Gruß, Rainer
unsinn…
Hallo
um auf den Kleinkrieg eines User Dir direkt zu antworten.
arme Wurst
Für Stalking gibt es kein Gesetz. Das Land Hessen hat im Juno
2004 einem Antrag im Bundesrat eingebracht, Stalking künftig
unter Strafe zu stellen. Als Staatsbürger müsste man dies
wissen. Sofern man in Hessen wohnt sowieso.
hmm…muss man als Staatsbürger jedes Gesetz kennen LOL…naja…zumindest sollte man als Staatsbürger keinen Unsinn verbreiten…
Du musst derzeit den Weg der Unterlassung, wie hingewiesen
gehen, gehen. Die Kosten der Unterlassung trägt der Stalker.
Unsinn! Erstmal müsste geklärte werden was er überhaupt macht und selbst wenn er im roten Beeich handelt weiß man nie was bei Gericht rauskommt und man bleibt ggf. auf den Kosten hängen - also bitte nicht einfach irgendwas in den Raum werfen, was dem Fragenden Schaden verursachen kann!
Desweiteren gibt es natürlich weitere rechtliche Möglichkeiten wie evtl. Strafanzeige, usw… doch dazu fehlen nötige Info´s.
Bernd
Moien!
Du bist hier im Thema Mietrecht völlig falsch - du solltest im
Rechtebrett posten wo fachkundigere Leute rumlaufen.
zum Beispiel Bernd Winnemöller ein Gehirnakrobat mit Fach und Sachkunde der noch nicht gemerkt hat, daß hier das Rechtebrett ist.
Wenn man lesen kann ist man echt im Vorteil.
Ulf
Im Bereich Stalking gibt es neue Gesetze die wesentlich
früheres Eingreifen ermöglichen - ich weiß aber jetzt nicht
genau ob die schon „offiziell“ sind.
„“„genau ob die schon „offiziell“ sind.“"" einfach nur lächerlich Herr Winnemöller.
Gruß
Bernd
Das Schöne ist dieser Spezialist postet hier im Rechtebrett eine EBAY-Frage.
Schau her:http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
Der ist echt abgefahren. Moien mosert andere an und verbreitet Blödsinn im Quadrat.
MfG
Leenders
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
MOD´s: wieder mal löschen…
abgesheen vopn den bekannten Gründen kapiert der zigfache Johannes nichtmal das es keine Ebay-Frage war…
Bernd
Selber Unsinn
Für Stalking gibt es kein Gesetz. Das Land Hessen hat im Juno
2004 einem Antrag im Bundesrat eingebracht, Stalking künftig
unter Strafe zu stellen. Als Staatsbürger müsste man dies
wissen. Sofern man in Hessen wohnt sowieso.
hmm…muss man als Staatsbürger jedes Gesetz kennen
LOL…naja…zumindest sollte man als Staatsbürger keinen Unsinn
verbreiten…
Da Du gerade selbst in ALK angefangen hast, über die Qualität der Artikel anderer Personen zu meckern: http://www.123recht.net/article.asp?a=9532&f=nachric…
Noch gibt es also kein Gesetz gegen Stalking, sondern nur die Einzelstrafbestände, die aber bei fortgesetzter Belästigung im Sinne des Stalkings auch nicht viel helfen.
Gruß,
Christian
LOL
könntest du vielleicht mal Postings auch lesen bevor du so einen Schmarrn loslässt?
Anscheinend kapiert ihr net, daß nichtmal klar ist ob Stalking oder sonstirgendwas vorliegt…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Knollenmann strikes again
könntest du vielleicht mal Postings auch lesen bevor du so
einen Schmarrn loslässt?
Du schriebst: Im Bereich Stalking gibt es neue Gesetze die wesentlich früheres Eingreifen ermöglichen - ich weiß aber jetzt nicht genau ob die schon „offiziell“ sind. Bisher war es erst nach Straftaten mgölcih gegen Stalker vorzugehen - mit den neuen Gesetzen kann man schon gegen Staling an sich vorgehen.
Das ist Unfug, denn das neue Gesetz wurde von Hessen gerade mal vor 4 Wochen in den Bundesrat eingebracht und damit ist es weder „offiziell“ (was auch immer das im Zusammenhang mit Gesetzen bedeuten soll) noch ist es Gesetz.
Anscheinend kapiert ihr net, daß nichtmal klar ist ob Stalking
oder sonstirgendwas vorliegt…
Mir ist das schon klar, um so seltsamer ist, daß Du gleich gesetzliche Regelungen anbringst, die noch nicht einmal existieren. Genau das meinte ich zum Thema ALK und falsche Aussagen: Du hast hier auch wieder mal kräftig im Trüben gefischt und einen Gummistiefel statt eines Lachses erwischt.
Gruß,
Christian
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LOL
liest dur das Zeug was du von dir lässt auch mal durch oder wie kommt es das du mich bestätigst und im gleichen Augenblick meinst es wäre Unsinn *lachaus
Der mit den Knollenmännchen tanzt
liest dur das Zeug was du von dir lässt auch mal durch oder
wie kommt es das du mich bestätigst und im gleichen Augenblick
meinst es wäre Unsinn *lachaus
Ich zitiere dann nochmal:
Im Bereich Stalking gibt es neue Gesetze die wesentlich
früheres Eingreifen ermöglichen - ich weiß aber jetzt nicht
genau ob die schon „offiziell“ sind.
Das Ding heißt dann nicht Gesetz, sondern Gesetzentwurf und hat damit noch weniger Bedeutung als Dein sinnloses Rumgealbere hier.
Ansonsten fehlen mir die Worte. Was Du hier und in ALK abziehst ist mir völlig unbegreiflich. Wer sich von 99% der Menschheit mißvestanden fühlt, sollte den Mißstand mal bei sich selbst suchen.
C.
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LOL :o))))
*lachaus*
(wollte Dir nur die Arbeit abnehmen)