Meine Oma ist vor einiger Zeit gestorben und nun geht es darum, wer Ihren Garten erbt (es gibt kein Testament). Sie hat sechs Töchter und einen Sohn. Der Sohn und eine der Töchter haben Interessen an dem Garten, die anderen würden ihr Siebtel verkaufen. Eine gütige Einigung wie z.B. den Garten gemeinsam zu nutzen kommt nicht in Frage, da die Fronten schon sehr angespannt sind.
Wer bekommt den Garten? Wie wird das geklärt - im Gerichtsprozess?
hallo, so wie ich das kenne wenn es zu keine einigung kommt ist es das der garten zum verkauf steht und dann das geld versteuert wird, und wenn was übrig bleibt wir aufgeteilt mein rat wehre sinnvoll das ihr euch einigt. mit freundlichen grüsse und viel glück
Da zwei Parteien den Garten haben wollen,wird er in zwei geteilt.Jetzt werden die anderen 5 Parteien ausgezahlt.
Wenn der Garten 7000.- Euro Wert hat,müssen beide insgesamt 5000.- Euro auf den Tisch legen.Nun bekommen die anderen jeweils 1000.- Euro Erbe.
Wenn einer ausgeschlafen ist,und das ist meist so,geht er zum Amt und macht Bauland daraus.
Jetzt ist das Grundstück keine 12,50 Euro sondern 120.- Euro/qm Wert.
Wenn man sich jetzt einigt,aufgepasst,muss das Bauland auch schnell bebaut werden,sonst verfällt es wieder in Gartenland.
Angesichts dieser Obzion würde ich mich auf Pacht oder Mietgarten mit den Verwandten einigen.
Leute - später gibts richtig Asche für das Grundstück.–Alle Verwandten springen hierauf an.
Viel Spaß mit der Verwandschaft … Geiern
Die Eeben, welche sich von dem Grundstück trennen möchten beantragen die Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Erbengemeinschaft beim zuständigen Amtsgericht. Das Gericht beauftragt einen Sachverständigen mit der Feststellung des Grundstückswertes. Das Gericht bestimmt einen Termin an dem das Grundstück zur Versteigerung gelangt. Jeder, der an dem Grundstück interessiert ist, kann es dann als Meisbietender ansteigern. Der Versteigerungs erlös wird nach Abzug der Gerichts- und Gutachterkosten gleichmäßig an die 7 Erben verteilt. - So einfach ist das!
Ohne dass dies eine Rechtsberatung darstellt oder eine solche ersetzen könnte ist gilt mangels Testament die gesetzliche Erbfolge:
Dementsprechend steht jedem Erben sen entsprechender Erbteil zu.
Soweit keine EInigung zu erzielen ist müsste man das Grundstück verkaufen. Dabei steht es natürlich denjeigen Erben die das grundstück erwerben möchten frei dies zu tun.