Hallo,
ich erhalte Arbeitslosengeld 2 und bin als chronisch krank eingestuft und brauche ein spezielles Hilfsmittel damit ich nicht irgendwann auf den einem Auge erblinde. Da aber die Krankenkasse nur einen bestimmten Satz bezahlt, fallen leider zusätzliche (sehr hohe) Kosten an die ich leider nicht bezahlen kann.
Kann ich beim Arbeitsamt eine finanzielle Unterstützung für die zusätzlichen Therapiekosten anfordern.
Und wie ist bei Rechtsstreit kann ich mich bei diesem fall beim Arbeitsamt wenden.
Es wäre sehr wenn ihr mir weiterhelfen würdet.
Mit freundlichen Grüßen
Nicel.
konkrete Infos kann ich dir leider nicht geben, aber einen Tip: Falls du vom Arbeitsamt nichts bekommst, wende dich mal an das örtliche Sozialamt, Abteilung Eingliederungshilfe. Vielleicht kann man dir dort helfen. Viel Glück.
Hallo,
ich erhalte Arbeitslosengeld 2 und bin als chronisch krank
eingestuft und brauche ein spezielles Hilfsmittel damit ich
nicht irgendwann auf den einem Auge erblinde. Da aber die
Krankenkasse nur einen bestimmten Satz bezahlt, fallen leider
zusätzliche (sehr hohe) Kosten an die ich leider nicht
bezahlen kann.
Kann ich beim Arbeitsamt eine finanzielle Unterstützung für
die zusätzlichen Therapiekosten anfordern.
Vergiss es. Dein Problem haben fast alle chron. Kranken
(auch Kinder, über 12 Jahre)
Medikamente, die nicht von der Kasse erstattet werden bzw
nicht unter die Zuzahlungsverordnung fallen, müssen selbst
getragen werden. Da hilft weder Soz- noch Arbeitsamt.
Und wie ist bei Rechtsstreit kann ich mich bei diesem fall
beim Arbeitsamt wenden.
ich erhalte Arbeitslosengeld 2 und bin als chronisch krank
eingestuft und brauche ein spezielles Hilfsmittel damit ich
nicht irgendwann auf den einem Auge erblinde. Da aber die
Krankenkasse nur einen bestimmten Satz bezahlt, fallen leider
zusätzliche (sehr hohe) Kosten an die ich leider nicht
bezahlen kann.
Kann ich beim Arbeitsamt eine finanzielle Unterstützung für
die zusätzlichen Therapiekosten anfordern.
Und wie ist bei Rechtsstreit kann ich mich bei diesem fall
beim Arbeitsamt wenden.
Das Urteil ist aber ein erstinstanzlicher Einzelfall. Gefestigte Rechtsprechung gibt es nicht. Eine Klage sollte nicht ohne Bewilligung von Prozeßkostenhilfe und fachanwaltlichem Rat erfolgen, weil das Resultat nicht völlig aussichtslos aber völlig ungewiß ist.