Hilfe? Trennung vom Mann mit zwei Kinder

Hallo liebe Experten,

ich benötige eure Hilfe. Nach einem jahrelangen hin und her muss ich mich leider von meinen Manntrennen. Die Entscheidung fällt mir sehr, sehr  schwer, aber es geht einfach nicht mehr. Für mich und meine Kinder wird es wohl das Beste sein. 

Wir haben zwei gemeinsame Kinder 2  Jahre und 4 Jahre. Ein gemeinsames Haus und sind verheiratet.  Ich bin 27 Jahre alt und mache derzeit noch eine Umschulung/Ausbildung als Erzieherin. Mein Mann bleibt in unserem Haus wohnen.

Ich würde mir dann mit meinen Kindern eine Wohnung nehmen.  Habe auch in den letzten Tagen schon Wohnungsbesichtigungen gehabt.

Ich war auch schon beim Hartz 4 Amt. Dort würde mir gesagt, dass mir keine Leistungen zustehen, weil ich in einer Ausbildung bin und ALG II beziehe. Bei der Wohngeldstelle war ich auch. Dort würde mir gesagt ich soll erst dann wieder kommen, wenn ich eine Wohnung in Aussicht habe um dann die Zuschuss genau berechnen zu können, allerdings stellt sich für mich die Frage wie hoch darf die Miete dann sein? 

Ich habe derzeit als Einkommen folgendes:
vom Arbeitsamt             

  • ALG II                                                165€                                              
  • Betreuungskosten 2x                        260€                                              
    -Fahrkosten                                           75€                                                      
  • Kindergeld 2x184€                            368€
    vom meine Mann          
  • Unterhalt für Kinder                           500€                                                                                                          
                                                                +1.368€

Dann hat sich im Internet erkundigt. Er müsste dann für die Kinder je 250€ Unterhalt zahlen. Für mich würde er nichts zahlen bzw. würde ich es ungern von ihm verlangen. 

Ausgaben würden sich auf folgendes belaufen:                                              

  • Warmmiete 75qm                       500€                                              
  • Kita für 2 Kinder                         298€                                              
  • Vers.                                             80€                                              
  • Essen                                          250€                                              
  • Handy                                            60€                                              
    -Benzin                                             75€                                                                                                                                                ./.1.263€ 

Somit würden mir noch 105€ zum Leben bleiben.

So nun brauche ich eure Hilfe… Was würde mir noch zustehen? Wo kann ich noch etwas beantragen?Ich hoffe auf eure Hilfe…. 

Vielen Dank schonmal…

Moin,

auch wenn ich wohl nicht wirkliche helfen kann, zwei Dinge:

Ich war auch schon beim Hartz 4 Amt. Dort würde mir gesagt,
dass mir keine Leistungen zustehen, weil ich in einer
Ausbildung bin und ALG II beziehe.

ALG II ist das, was der Volksmund als Hartz 4 bezeichnet. Wenn du also schon ALG 2 beziehst, bist du ja offensichtlich dem Grunde nach berechtigt, also stimmt an obiger Schilderung irgendetwas nicht.

Dann hat sich im Internet erkundigt. Er müsste dann für die
Kinder je 250€ Unterhalt zahlen. Für mich würde er nichts
zahlen bzw. würde ich es ungern von ihm verlangen. 

Hier müsstes du dann mal erläutern, warum du von deinem Mann nichts verlangst aber von mir und dem Rest der Allgemeinheit.

Gruß

TET

Hallo,
wie ja TET schon richtig erkannt und mitgeteilt hat, stimmt hier einiges nicht.

Wenn man ALG II bezieht, gibt es keine zusätzlichen Leistungen, denn Wohngeld ist im ALG II bereits beinhaltet; Kindesunterhalt und Kindergeld werden den Kindern als Einkommen angerechnet.

Es besteht ein Anspruch von ca. 60- 70 qm Wohnungsgröße zu ortsüblicher Miete. (Single 45 qm plus je Erwachsener weitere 15 qm, wobei bei Kleinkindern davon ausgegangen werden kann, dass diesen jeweils 7qm ausreichend sind.)

Ist der Ehemann berufstätig, ist er zum Trennungsunterhalt gesetzlich verpflichtet; sofern er unter Berücksichtigung des Kindesunterhalts noch leistungsfähig wäre.

Der Kindesmutter und ALGII-Beziehrin steht es nicht frei, auf den Unterhalt zu verzichten, denn sie muss selber erst alle Ansprüche geltend machen, bevor sie staatliche Unterstützung beantragt.

Handy ( 60 Euro) ist für mich „Luxus“ und nicht lebensnotwendig, ob man statt mit PKW mit öffentlichem Nahverkehr güstiger fährt, muss man selber prüfen.
Die Versicherungen auf absolute Notwendigkeit prüfen. (Haftpflicht + Hausrat).

Zu prüfen wäre, ob man die zeitliche Möglichkeit hat, in der örtlichen Tafel einkaufen, einen Anspruch auf einen Tafelschein besteht generell.

lG

Kurz und knapp: ohne umfassende anwaltliche Beratung - und mit einem Familienrechtler wird es da nicht getan sein - vor Ort wird es nichts werden.

Dabei ist noch das kleinste Problem dein etwaiger Leistungsausschluss für Alg2 gem § 7 Abs. 5 SGBII, der sich übrigens nicht auf die Mehrbedarfe (Alleinerziehendenmehrbedarf usw.) bezieht - hier käme möglicherweise BAB oder BAföG in Frage -, sondern es sind die vollkommen ungeklärten unterhaltsrechtlichen und eigentumsrechtlichen Fragen.

Ratschläge, an welcher Stelle man Geld sparen könnte, will ich mir sparen, da ich nicht weiß, inwieweit und wie lange du vertraglich gebunden bist oder welche Risiken abgesichert sind.